Entwickelung  der  völkerrechtlichen  Interdiction  des  Sklavenhandels.  557

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Geschichtliche  Entwicklung  der  völkerrechtlichen  Interdiction
des  Sklavenhandels.

Den  Sklavenhandel  zu  vernichten,  bemüht  sich  das  praktische  Völkerrecht
  nun  seit  noch  nicht  100  Jahren.

Durch  den  steigenden  Einfluß  der  Bildung  und  Gesittung  war  der
Europäische  Sklavenhandel,  an  welchem  die  Deutschen  vom  10.  bis  13.
Jahrhundert,  hauptsächlich  ihre  slavischen  Kriegsgefangenen  verwerthend,
den  lebhaftesten  activen  Antheil  genommen  hatten,  gegen  Ende  des  Mittelalters
  verschwunden.  Durch  eben  diesen  Einfluß  entstand  im  letzten
Biertel  des  18.  Jahrhunderts  in  Nordamerika,  sowie  in  England  eine
lebhafte  Bewegung  gegen  den  Sklavenhandel.  Ungefähr  gleichzeitig
bildeten  sich  in  beiden  Territorien  Gesellschaften  zur  Beseitigung  des
Sklavenhandels  oder  der  Sklaverei  selbst.  Von  edlen  Männern,  deren
Name  in  der  Geschichte  der  Menschheit  und  der  Menschlichkeit  ewig  mit
Ruhm  genannt  werden  wird,  1)  veranlaßt,  hat  die  Gesetzgebung  der
einzelnen  Staaten  für  die  Angehörigen  derselben  zunächst  den  Negerhandel
  verpönt.  )  So  schon  1792  Dänemark-Norwegen,  dann  3.  März
1807  die  Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika,  25.  März  desselben
Jahres  Großbritannien.

Auf  den  Weg  internationaler  Vereinbarungen  die  Frage  gestellt  zu
haben,  ist  das  Verdienst  des  letztgenannten  Staates;  zwar  mag  angenommen
werden,  daß  England  nicht  ohne  eine  gewisse  Eigennützigkeit  diesen  Weg
beschritten  hat,  im  Grunde  aber  kann  man  es  keinem  Staate  verübeln,
wenn  er  bemüht  ist,  in  der  wirthschaftlichen  Concurrenz  der  Staaten
untereinander  allgemein  diejenigen  Mittel  auszuschließen,  welche  er  selbst
als  unmoralisch  verworfen  hat.  Neben  dem  Bestreben,  die  Concurrenz
mit  den  bisher  Sklaven  haltenden  Staaten  in  der  Colonialpolitik  bestehen
  zu  können,  lenkte  die  Englischen  Staatsmänner  aber  unverkennbar
auch  der  humane  Gedanke,  die  Greuel  der  Sklavenjagden,  der  Sklavenmärkte
  und  der  Sklavenausfuhr  aus  Afrika,  eben  um  dieser  Greuel  selbst
willen  zu  beendigen.  In  geschickter  Weise  benutzte  die  Englische
Diplomatie  die  Wirren  der  napoleonischen  Kriege  und  die  sich  daran  anschließenden
  Friedensverhandlungen  und  Cartells  zu  Versuchen  eines
gemeinsamen  Vorgehens  aller  Mächte  gegen  den  Sklavenhandel.  So  enthalten
  die  von  England  zwischen  den  Jahren  1810  und  1814
abgeschlossenen  oder  beeinflußten  Verträge  mit  den  Europäischen  Mächten
durchweg  Zusagen,  die  Ausfuhr  von  unfreien  Negern  aus  Afrika  nicht
länger  zu  dulden.3)  Nachdem  auch  der  erste  Pariser  Friede  in  einem  zwischen
Frankreich  und  Großbritannien  vereinbarten  Additionalartikel  denselben
Gedanken  verfolgt  hatte,  einigten  sich  die  auf  dem  Wiener  Congreß  vertretenen
  Mächte  auf  Englands  Veranlassung  zu  einer  gemeinsamen
Declaration  gegen  den  Negerhandel,  zu  einer  Declaration,)  deren  Tendenz