Schematische  Uebersicht  und  Ergebnisse.  627

amerika  mit  den  größeren  Europäischen  Staaten),  theils  im  Wege  stillschweigender
  Duldung  und  durch  Herstellung  eines  modus  vivendi,  der
sich  regelmäßig  damit  begnügt,  nur  diejenigen  Gegensätze  auszuscheiden,
welche  aus  dringenden  Gründen  im  Interesse  der  staatlichen  Autorität
nicht  ohne  empfindlichen  Schaden  seitens  der  staatlichen  Organe")  übersehen
werden  können.

Ohne  diese  Ableitungen  tritt  der  Conflict  der  Gesetzgebungen  im
Rechtsleben  des  Einzelnen  insoferne  ein,  als  die  inappellablen  Normen
zweier  Staaten  dasselbe  thatsächliche  Lebensverhältniß  von  der  einen
Seite  als  rechtmäßig,  von  der  andern  als  rechtswidrig  erscheinen  lassen.
Die  Rechtswissenschaft  hat  den  Zugang  zu  einer  principiellen  Lösung
solcher  Widersprüche  durch  die  Erörterung  der  Vorfrage  zu  gewinnen
gesucht:  Welche  Gesetzgebung  ist  als  Kriterinm  für  die  Rechtmäßigkeit
  eines  Personenverkehrsactes  anzusehen?  Zur  Beantwortung
  derselben  genügt  es  aber  offenbar  nicht,  wenn,  wie  es  häufig
geschieht,  nur  der  eine  Theil  des  Verkehrsactes  und  zwar  mit  Vorliebe
der  der  Einbürgerung  ins  Auge  gefaßt  wird,  dem  gegenüber  die  Ausbürgerung
  dann  entweder  mit  dem  Hinweis  auf  die  „völkerrechtliche
Auswanderungsfreiheit“  keine  oder  doch  nur  bestensfalls  mit  Bezug
auf  die  Militärpflicht  zweitlinige  Berücksichtigung  findet.  Lediglich  die
genetische  Untersuchung,  d.  h.  die  Aufrollung  und  juristische  Prüfung
aller  die  Einheit  des  Verkehrsactes  ausmachenden  Momente  und
deren  ausstrahlenden  Beziehungen,  ermöglicht  eine  erschöpfende  Auskunft
und  principiell  fundirte  Antwort  auf  die  Frage  über  die  Statusrechte
des  Individuums  und  deren  Wechsel  in  jedem  Stadium  des  Verkehsractes.
  Wenn  jede  Phase  desselben  auf  ihren  juristischen  Gehalt  geprüft,
also  ihre  Uebereinstimmung  bezw.  Nichtübereinstimmung  mit  dem  hier  allein
entscheidenden  Grundmaße  der  staatsgesetzlich  normirten  Handlungsfähigkeit
  der  den  Verkehrsact  setzenden  Person  untersucht  wird,
dann  ist  auch  im  Endergebniß  die  principielle  Rechtmäßigkeit  oder  Rechtswidrigkeit
  des  Verkehrsactes  selbst  festgestellt.  )  Oft  verschließt  uns
allerdings  der  heutige  Stand  der  nationalen  Gesetzgebungen  das  Betreten
  dieses  Weges,  denn  in  vielen  Fällen  gelangen  wir  eben  nur  dazu
die  Sprödigkeit  der  auf  selbstständigem,  souveränem  Grunde  ruhenden,
in  Correlation  gebrachten  staatlichen  Normen  zu  constatiren.

In  den  Fällen  des  Widerstreites  zwischen  den  Entlassungsbedingungen
des  heimathlichen  Rechts  und  den  durch  das  Recht  der  neuen  Heimath
geschaffenen  Befugnissen  eröffnet  sich  für  das  in  diesem  Conflict  stehende
Individuum  die  Möglichkeit,  daß  der  von  ihm  gesetzte  internationale  Verkehrsact,
  von  drei  verschiedenen  Seiten  aus  einer  wechselnden  Beurtheilung
  unterworfen  werfen  kann,  die  ihm  dann  eine  jeweilig  local  verschiedene
  Rechtslage  begründet:

1.  Bleibt  der  ohne  Rücksicht  auf  die  Beschränkungen  des  heimathlichen
  Rechts  Ausgewanderte,  also  nicht  rite  Ausgebürgerte
fortan  dauernd  innerhalb  der  Grenzen  des  neuen  Heimath-40

