Stellung  des  Fremden  zur  Territorialhoheit  des  Aufenthaltsstaates.  647

1)  S.  hierzu  und  zum  Folgenden  die  scharfsinnigen  Ausführungen  bei
Bierling  a.  a.  O.,  8.  Abschnitt.

*!)  Mit  Recht  erhebt  dagegen  Geffcken  im  Zusatz  zu  Note  2  seinen  principiell
  begründeten  Widerspruch.  S.  auch  Vorbehalt  bei  Note  7,  gleichwohl  wäre
hier  ein  völliger  Umbau  der  Darstellung  in  Heffters  System  unabweislich  geboten.

:)  Da  wo  noch  in  ihrer  Rechtsnatur  zweifelhafte  Uebergänge  bestehen,  erfahren
  sie  sowohl  in  der  Praxis  wie  seitens  der  Theorie  die  lebhaftesten  Widersprüche
  und  Bekämpfungen.  S.  hierzu  die  oben  8  117,  Note  11  cit.  Controverse
innerhalb  des  Belgischen  Rechts.

")  In  gleichem  Sinne  Pözl,  Mohl,  der  es  sogar  „für  einen  barbarischen
Grundsatz  erklärt,  wenn  auf  die  Grundlage  der  absoluten  Souveränetät  hin  jedem
Staate  das  unbedingte  Recht  zugesprochen  werden  will,  Fremde  nach  Belieben  zulassen
  oder  auszuschließen..  Es  können  die  künstlich  gezogenen  Striche  auf  der
Landkarte  kein  grundsätzliches  Hinderniß  sein,  die  von  dem  Schöpfer  der  Weltordnung
  gestellte  Aufgabe  des  Daseins  zu  erreichen“  (!))  u.  s.  w.  Derartige  Ueberspannungen
  der  Theorie  werden  Schritt  für  Schritt  von  den  Thatsachen  des  Völkerlebens
  widerlegt  und  tragen  daher  wenig  bei  zur  Befestigung  des  principiellen  Untergrundes
  unserer  Lehre.  Die  Hinweise  auf  die  gewaltsame  Eröffnung  einiger
Zugangshäfen  in  Ostasien  entbehren  jeder  Beweiskraft  für  die  gänzlich  verschieden
gelagerten  Verhältnisse  innerhalb  des  Europäischen  Staatensystems.  Die  Französische
  Literatur  wird  merkwürdiger  Weise  trotz  der  Verlockungen  der  „déclarations
des  droits“  den  Forderungen  des  thatsächlichen  Staatenlebens  leichter  gerecht.  So
findet  z.  B.  mit  vielen  Anderen  Pradier·-Fodéré  (Principes  généraux  de  droit
etc.  p.  544):  „Dans  les  Etats  européens  T’entrée  sur  le  territoire  des  différentes
  nations  est  libre  cependant  le  droit  exclusif  que  chaque  nation
a  sur  von  territoire  l’autoriserait  à  en  fermer  ’entrée  aux  étrangers,  et,
par  conséquent,  à  n’accorder  le  passage  ou  le  séjour  qu'à  ceux  qui  en
auraient  obtenu  la  permission  spéciale.“

5)  Gibt  es  z.  B.  bei  Grenzcordons  gegen  Seuchen,  Pest.  Typhus  2c.  ein  festländisches
  Analogon  zu  dem  im  Seeverkehr  ausgebildeten  Institute  der  reläche  forcée?

6)  Nach  dem  Pekinger  Vertrage  vom  17.  November  1880  (Martens  N.
E.  G.  II.  Série  T.  XI.  p.  730)  soll  die  gesetzliche  Neuordnung  nur  im.  Einverständnisse
  mit  der  Chinesischen  Regierung  erfolgen  und  sich  jedenfalls  nur  auf  einwandernde
  Arbeiter  (Kuli)  erstrecken:

Art.  1.  Whenever  in  the  opinion  of  the  Government  of  the  United-States,
  the  Ccoming  of  Cbinese  laborers  to  the  United  States,  or  their  residence
  therein,  affects  or  threatens  to  affect  the  interests  of  that  country,
or  to  endanger  the  gocd  order  ot  the  said  country  or  of  any  locality  within
the  territory  thereof,  the  Government  of  China  agrees  that  the  Govern--ment
  of  the  United  States  may  regulate,  limit,  or  suspend  such  coming
or  residence,  but  may  not  absolutely  prohibit  it.  The  limitation  or  sus-Pension
  shall  be  reansonable  and  eshall  apply  only  to  Chinese  who  may  go
to  the  United  States  as  laborers,  other  classes  not  being  included  in  the
-mitations.  Legislation  taken  in  regard  to  Chinese  laborers  will  be  of
such  a  character  only  as  is  necessary  to  enforce  the  regulation,  limitation,
or  suspension  of  immigration,  and  immigrants  sball  not  be  subject  to  personal
  maltreatment  or  abuse.

Art.  4.  The  hbigh  contracting  Powers  having  agreed  upon  the  foregoing
  articles,  whenever  the  Government  of  the  United  States  shall  adopt
legislative  measures  in  accordance  therewith,  such  measures  will  be  com-