Anormale  Rechtsverhältnisse  innerhalb  des  internationalen  Verkehrs.  671

entwurf  vorgeschlagenen  Richtung  hat  namentlich  in  Bayern  hinsichtlich  des  Eisenbahnverkehrs
  mit  Oesterreich  in  jüngster  Zeit  eine  wirkliche  Nothlage  herbeigeführt.
  Schon  seit  Jahren  suchen  die  Coupongläubiger  Oesterreichischer  Eisenbahnen,
  da  sie  in  Oesterreich  mit  ihren  Ansprüchen  nicht  durchdringen  können,
die  Befriedigung  derselben  im  Wege  richterlicher  Beschlagnahme  der  nach  Bayern
übertretenden  Eisenbahnbetriebsmittel  der  betreffenden  Gesellschaft  herbeizuführen.
Das  Fahrmaterial  ist  demzufolge  bei  dem  Uebertritt  auf  Deutsches  Gebiet  und
während  des  Aufenthaltes  auf  demselben  in  ständiger  Gefahr  der  Beschlagnahme
und  es  hat  in  zahlreichen  Fällen  eine  solche  Beschlagnahme  von  Oesterreichischen
Locomotiven,  Wagen  u.  s.  w.,  oder  eine  Pfändung  der  Ansprüche  auf  Heraus.
gabe  dieser  Objecte  in  der  That  bereits  staitgefunden.  Die  Folgen  eines  solchen
Vorgehens  sind  bei  dem  lebhaft  entwickelten,  durch  vielfältige  Anschlußpunkte
vermittelten  Bahnverkehre  zwischen  Deutschland  und  Oesterreich  von  bedenklicher
Tragweite.  Die  Oesterreichische  Berwaltung  wird  genöthigt,  ihr  Material  dem
Uebergang  nach  Deutschland  thunlichst  zu  entziehen;  der  Abfertigung  durchgehender
Züge  und  der  Beförderung  der  Güter  über  die  Grenze  ohne  Umladung,  wie  auch
der  für  den  nachbarlichen  und  allgemeinen  Berkehr  bedeutungsvollen  gegenseitigen
Ueberlassung  von  Betriebsmitteln  erwachsen  unüberwindliche  Schwierigkeiten;  und
schließlich  wird  der  gesammte  Eisenbahnverkehr  von  Oesterreich  durch  das  Inland
  vor  der  Frage  stehen,  ob  er  nicht  zur  Bermeidung  der  fortwährenden
Hemmnisse,  Verluste  und  Gesährdungen  andere  Transportwege  aufsuchen  soll,
soweit  er  nur  immer  von  der  Benutzung  Deutscher  Linien  sich  frei  machen  kann.

Das  Reichsgesetz  vom  3.  Mai  1886  ist  daher  das  Ergebniß  der  Rechtsüberzeugung,
  daß  es  sich  nicht  rechtfertige,  den  Privatinteressen  der  Gläubiger  noch
länger  den  Vorrang  vor  den  gefährdeten  Interessen  des  allgemeinen  internationalen
Verkehrs  zu  gestatten.  Bgl.  hierzu:  Bekker,  Die  Couponprocesse  der  Oesterreichischen
Eisenbahngesellschaften,  Weimar  1881,  und  Hartmann,  Internationale  Geldschulden.
  Freiburg  1882.

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