2a.  Leisxız,  Notanda  das  Bücher  -Commiissariat  betreffend.  5

interesse  publieum,  auch  in  actis  publicis  edendis  eine  gewilse  sonderlich  Maynz
vorträgliche  erste  Nachricht  und  Aufsicht  hierbey  gar  nöthig  were.

ı0.  So  werden  auch  noch  nachträglich  von  Staats  und  Religionssachen  allerhand
  theils  schädliche,  theils  gefährliche  Dinge  spargirt,  darinnen  bisweilen  Kayser!.
Majt.  und  das  Reich,  bisweilen  fremde  Potentaten  angegriffen  und  schimpflich  tractirt
  werden.

ıı.  Es  wird  nicht  über  ein  Jahr  seyn,  dals  ein  Franzos  bey  der  Obrigkeit.
sich  angeben,  und  sogar  wegen  seines  Königs  legitimirt,  umb  auf  allerhand  wieder
seinen  König  und  andere  hohe  Personen  spargirte  satyrische  Schrifften  zu  inquiriren.

ı2.  Ists  also  nicht  eben  damit  allein  gethan,  dafs  man  die  Bücher,  aber  zu
spät,  wenn  sie  bereits  in  der  Welt  herumblauffen,  confiscirt,  sondern  man  mus  bey
Zeiten  auf  die  Bücher  Kundschafft  legen,  damit  der  Commissarius  nicht  der  letzte
sey,  der  erfähret,  was  Jederman  weis.

13.  Welches  denn  des  jezigen  Commissarii  Thun  ganz  und  gar  nicht  ist,  der
auch  von  dergleichen  Dingen  keine  Profession  machet,  wie  doch  das  Werck  erfodert.

14.  Zudeın  werden  bisweilen  mit  Öffentlichen  Confiscationen  die  Bücher  nur
melr  bekand  und  gesucht,  da  sie  doch  offt  anfangs  mit  guther  Manier,  indem
bisweilen  kaum  wenig  Exeimplaria  in  die  Mefs  kommen,  in  der  Stille  supprimirt
werden  könten,  wenn  nur  Acht  darauf  gehabt  würde.

15.  Und  were  dabey  freylich  die  Bescheidenheit  zu  gebrauchen,  damit  nicht
etwa  blos  propter  religionis  negotium  einige  Contradictiones  dem  Friedensschlus
zu  entgegen  erreget,  und  wohl  gar  den  Statibus  protestantibus  Ursach  und  Gelegenheit
  gegeben  würde,  umb  Adjunction  einer  Person  ihrer  Religion  anzuhalten.

16.  Wie  denn  dafs  sie  dieses  Werck  nicht  gering  achten,  auch  daraus  zu
sehen,  dafs  unlängst  sie  sich  in  ipsis  Comitüs  über  den  Commissarium  beschwehret,
und  solche  ihre  Querel  nicht  allein  in  dietaturam  komınen,  sondern  auch  gar  durch
öffentlichen  Druck  gemein  machen  lassen.

17.  Dahehr  ınan  Acht  zu  geben,  dafs  sie  es  nicht  endtlich  machen  wie  einsmahls,
  so  man  sich  vielleicht  noch  erinnert,  zu  Speyer  geschehen,  alda  als  bisweilen
die  Cammer  Canzley  nicht  allerdings  der  Gebühr  versehen  gewesen,  Sie  solches
alsbald  ressentirt,  und  von  den  Ihrigen  dazu  gewisse  Personen  vorgeschlagen.  Welches
denn  befser  bey  Zeiten  verhüten,  als  erwarten,  und  dann  erst  mit  Mühe  ableinen.

18.  Anjezo  zu  geschweigen,  was  Cliurf.  Gn.  sonsten,  wenn  sie  sich  bey  dieseın
Werck  stabilivrt.  für  allerhand  dein  gemeinen  Besten  nüzliche,  ja  nöthige  Dinge,
Ordnungen  und  Anstalten,  die  Bücher,  Authores,  Buchführer,  Correctores,  Buchdrucker
  und  Studia  betr.,  praehabitis  consiliis  et  correspondentia  eruditorum,  so
sich  selbst  etwa  Eines  und  das  Andere  suggeriren  und  wündschen  werden,  so  bishehr
  geineinet,  dass  Nieinand  sey,  der  ihre  Concepte  secundire,  durch  habende
Autorität,  und  mit  andern  in-  und  ausländischen  Fürsten  und  Ständen  guthe  Verständnufs
  im  Nahmen  Kayserl.  Majt.  und  mit  deren  gänzlicher  Approbation  einführen
  könten.  Mafsen  auch  den  Buchführern  vielleicht  selbst  annehmliche  und
nüzliche  Vorschläge  an  die  Hand  zu  geben,  sie  vor  theils  liederlichen,  theils  gefährlichen
  Chartequen  ab-,  und  hingegen  zu  Zusammentretung  in  Conipagnien,  wo
Opera  zu  grols,  und  sonst  zu  Verlegung  realer  Wercke,  und  wie  vor  dem  Kriege
geschehen,  dadurch  der  Franckfurter  Buchhandel  sehr  tloriret  (so  jezo  Holländer,
Genffer  und  Lyoner  fast  an  sich  gezogen)  zu  Nachdruckung  und  Versionibus  freinder
rarer  curieuser  und  nüzlicher  Hauptbücher  zu  bringen  und  anzulocken.  Anch
ehstens  durch  'nüzliche  Specimina,  accurate  Catalogos,  auch  andere  ein  Liecht  in
publicum  gebende  Coepta  die  Gemüther  zu  encouragiren  und  zu  gewinnen.

19.  Zu  geschweigen,  dafs  vermittelst  solcher  Gelegenheit  die  Gelehrten  und
Curieusen  durch  Teutschland  sowohl  auf  nalı  gelegenen  Universitäten  als  sonsten
nach  dem  Exeimpel  anderer  Nationen  zu  Correspondenzen,  Communicationen,  näherer