21.  Leiexız  über  Enrnarp  Weicer’s  Vorschläge  (1697).  37

Reichssachen,  und  würde  also  das  Collegium  ohne  Wirkung  seyn,  wenn  nicht
jeder  hoher  und  niedriger  Stand  mit  sonderbarem  Eifer  die  Hand  ob  dessen  Aussprüchen
  und  Anordnungen  zu  halten  geneigt  seyn  sollte.  Allein  es  kommen  dazwischen
  die  in  dergleichen  Dingen,  so  die  Nahrung  betreffen,  oft  gegen  einander
laufende  Interessen  verschiedener  Provinzen  und  Örter  Teutschlanudes,  und  würde
gewilslich  eine  srofse  Geduld,  Nachdenken,  Information,  zu  geschweigen  Äquanimität
  und  Desinteressement  bey  denen  im  Regiment  sitzenden  Personen  erfordert
werden,  umb  denen  dabey  besorgenden  Widrigkeiten  vorzukommen  und  dem
allgemeinen  Reichs-Collegio  mit  Beyseitsetzung  aller  Nebenabsehen  an  Hand  zu
gehen.  Welche  sogar  ungemeine  und  fast  unvergleichliche  Vorsorge,  da  sie  bey
denen,  welche  in  der  Welt  das  Ruder  führen  und  sonst  mit  Geschäften  überladen
und  mit  allerhand  andern  Gedanken  eingenommen,  zu  erhalten,  wir  nicht  nur
dieses,  sondern  ein  weit  Mehrers  und  mit  einem  Wort  in  Kirchen-  und  Profan-,
auch  Kriegs-  und  Friedens-Sachen  gleichsam  eine  güldne  Zeit,  soviel  die  menschliche
Natur  vermag,  zu  erwarten  hätten.

Sollte  ich  fast  also  in  den  Gedanken  stehen,  es  wäre  zu  Erreichung  der
Absicht  nöthig,  dafs  neben  einer  gewissen  Universalanstalt  im  Reich  eines  unter
Kayserl.  Majestät  allerhöchsten  Direction  stehenden  Collegii  zugleich  die  Sache
particulariter  besorgt  würde,  also  dafs  Kayserl.  Majestät  in  ihren  Erblanden,  auch
einige  der  Chur-  und  Fürstlichen  Häufser  und  andere  mächtige  Stände  oder  auch
ganze  Kravse,  jeder  für  sich  und  dero  Lande,  bey  der  Hofstadt  oder  an  einem
andern  vornehmen  Ort  ein  solches  Collegium  aufrichteten,  »darin  die  Sachen,  so
die  Gesundheit,  Nahrung,  Policey,  Commercien,  Bau-,  Münz-,  Manufactur-  und
Werk-Sachen,  auch  Feuer-,  Wasser-,  Forst-,  Tax-  und  andere  Ordnungen  betreffen,
  in  Summa  alles,  was  eine  ungemeine  Untersuchung  nicht  nur  der  Kunst,
sondern  auch  der  Natur  erfordert«,  dergestalt  überleget  würden,  dafs  die  hohen
Ministri,  Tribunalia,  Herren  Camerales,  dann  auch  Ingenieurs,  Bergofficiren,  Bauleute,
  Münzmeister  und  andere  theils  von  ihnen  sich  Raths  erholen  könnten,  theils
ihren  im  Namen  der  Herrschaft  ergehenden  Verordnungen  nachzuleben  hätten,
also  dafs  hierinn  zugleich  das  Collegium  Sanitatis,  Vorsteheramt  und  die
Commercien,  Bau-  und  nach  Gelegenheit  Berg-  und  Adimiralitäts-Collegia  und
andere  mehr  in  eines  convertiret  wären.  Solche  Collegia  unterschiedener  Potentaten
und  Stände  könnten  hernach  im  Namen  ihrer  Herrschaft  mit  einander  und  zumal
mit  denen  vom  ganzen  Reich  hierzu  verordneten  Personen  correspondiren,  damit
ein  Land  dem  andern  nicht  zu  Schaden  handle,  sondern  alles  aufs  Beste  mit  gutem
nachbarlichen  Vernehmen  und  zum  gemeinen  Besten  des  ganzen  Reichs  und  teutscher
Nation  gerichtet  würde,  da  sonst  nicht  wohl  möglich,  dafs  ein  Reichs  -  Collegium
allein  bey  denen  Ständen,  deren  jeder  wegen  seines  Landes  Angelegenheiten
vigiliret  und  sich  nach  andern  schwerlich  richtet,  gnugsamen  Ingrefs  und  Beystand
finden  könne,  zumalen  auch  die  Objecta  sich  so  weit  ausstrecken  und  die  Gelegenheiten
  der  Örter  so  unterschiedlich,  dafs  die  wenigen  Personen,  so  von  Reich
etwa  bestellet  werden  möchten,  denenselben  nicht  gewachsen  seyn  könnten.

Die  Besoldung  des  Reichs  -Collegii  könnte  vermittelst  der  Provincial-  Collegiorum
  bestens  veranstaltet  und  nach  Befinden  gewisse  Privilegia  und  Eınolumenta
dazu  gewidmet  werden,  zumal  da  die  Assessores  des  Reichs-Collegii  nach  Art  der
Assessorum  Camcrae  von  den  Ständen  selbst  und  also  aus  den  Provincial  -  Collegiis
dahin  präsentiret  würden.

Der  andere  Vorschlag,  betreffend  die  Zeitvereinigung,  gehet  in  der  That
auf  eine  Annehmung  des  neuen  Calenders,  wozu  denn  auch  die  Protestirende  vielleicht
  mit  einigen  dienlichen  Verwahrungen  und  Bedenken  endlich  zu  bewegen
seyn  möchten,  wo  die  Sache  von  Kayserl.  Majestät  und  Reichswegen  vorgenommen
  würde.  Ob  aber  die  Protestirende  die  Meynung  gehabt,  auf  das  Jalır  1700