23.  D.E.  JasLoxskı,  Vorschlag  der  zu  gründenden  Societät  (März  1700).  59

vesehen,  auf  die  Gedancken  koınmen,  ob  nicht  allhier  in  Sr.  Churfl.  Durchl.  Residentz,
  gleichwie  in  Franckreich,  Engelland  und  China  zu  grossem  Ruhm  dortiger
Regenten  schon  seit  vielen  Jahren  befindlich,  ein  Observatorium  umb  die  Corpora
coelestia  und  deren  Lauff,  auch  andere  Himmelsbegebenheiten,  als  Eclipses,  Conjunctiones,
  Cometas  ect.  zu  observiren  und  den  Calculum  astronoınicum  dadurch
zu  verbessern,  angerichtet,  und  endlich  ein  vollständig  Collegium  oder  Academias
  Seienciarumn  in  Physicis,  Chimicis,  Astronomicis,  Geographicis,  Mechanicis,
Opticis,  Algebraicis,  Geometricis  und  dergleichen  nützlichen  Wissenschafften  nach
und  nach  etablirt  werden  könte,  welches  Collegium  ob  erwehnte  Sciencen  auch
hiesiger  Orten  zu  excoliren,  zu  verbessern  und  in  mehrern  Flor  zu  bringen  suchen
möchte.

Von  diesen  Gedancken  hat  man  zwar  gesucht,  an  hohen  Orten  vor  weniger
Zeit  etwas  zu  recommendiren  und  dieses  gewilslich  glorieuse  Werck,  so  viel  vorerst
das  Observatorium  allein  betroffen,  also  zu  fassen  vorgehabt,  dals  es  nicht  gar
viel  zu  unterhalten  gekostet  haben  würde.

Weil  man  aber  zugleich  die  anderweite  ohnumgängliche  Churfl.  Depences
erwogen,  so  hat  man  nicht  insistiren  wollen,  auch  Bedencken  gefragen,  an  Sr.
Churtl.  Durchl.  etwas  in  Unterthänigkeit  deshalb  gelangen  zu  lassen,  ob  man  gleich
Derselben  Protection  und  Faveur  gegen  die  Wissenschafften  aus  so  vielen  Proben
versichert  gewesen.

Da  aber  numehr  eine  schöne  Gelegenheit  sich  hervorgethan,  einen  sichern  und
beständigen  Fons  zu  sothanem  Etablissement  eines  Observatorii  und  Academiae
Scieneiarum  anzuweisen  und  ohne  allen  Fehl  zu  verschaffen,  welcher  Sr.  Churtl.
Durchl.  Intraden,  so  wenig  ordinaire  als  extraordinaire,  im  geringsten  nicht  affieiret,
  und  nicht  allein  zu  Besoldung  eines  zu  diesem  Werck  und  dessen  Unterhalt
  nöhtigen  berühmten  Astronomi,  sondern  auch  zu  Soutenirung  des  gantzen
Ftablissements,  wen  es  nicht  mit  unnöhtigen  Ausgaben  chargiret  wird,  zureichend
seyn  kan,  und  es  nächst  deme  nur  noch  darauf  ankommen  würde,  das  offt
höchst  Gedachte  Sr.  Churfl.  Durchl.  (anstatt  andere  Potentaten  viele  Tausenden
darauf  wenden)  blofs  und  allein  ein  Stück  eines  gewissen,  ohne  dem  schon  vorhandenen
  und  nicht  besetzten  Gebäudes,  an  welcheın  noch  gebauet  wird,  zum
Observatorio,  auch  Conventibus  Collegii  und  zur  Wohnung  des  Observatris  anrichten
  liessen,

so  unterstehet  man  sich,  diesen  unterthänigsten  und  zur  Churfl.  Gloire  angesehenen
  Vorschlag  vor  Dero  gnädige  Augen  zu  bringen,  und  hoffet,  Sr.  Churfl.  Durchl.
als  ein  Potentat,  welcher  unter  vielen  grossen  Qualitaeten  und  Inclinationen  den
Ruhm  hat,  nützliche  Wissenschafften  zu  aestimiren  und  zu  foviren,  werden
denselben  in  Gnaden  ansehen  und  die  Anrichtung  eines  Observatorii  coelestis  und
Academiae  Scientiarum  als  ein  glorieuses  und  in  gantz  Deutschland  bishero  von
keinem  Kayser,  weniger  Churfürsten  unternommenes  Werck,  welches  Ihnen  nicht
a  charge  seyn  wird,  in  hohen  Gnaden  resolviren.

Es  bestehet  aber  dieses  Etablisseinent  quo  ad  Specialia  in  Folgendeın:

Weil  das  Observatorium  und  Academia  Seientiarum  zu  einem  beständigen  Flor
eingerichtet  und  dabey  erhalten  werden  ınüssen,  so  ist  nöhtig,  das  gesehen  werde:

ı.  auff  gute  Gesetze  und  Regleinents,

2.  auff  gelehrte,  beübte  und  bequeine  Membra,

3.  auff  die  erforderte  Bequemigkeiten,

4.  aufl  einen  sichern  und  stetswährenden  Fonds.

1.  Was  das  Erste,  die  Gesetze  und  Regleinents,  betrifft.  so  wird  man  die,
so  in  Franckreich  und  Engelland  gemacht  sind,  pro  norma  nehmen;  die  frantzösischen
sind  bey  der  Hand  und  die  englischen  leicht  zu  bekommen.  Aus  beyden  aber  kan
ınan,  was  sich  anhero  schückt,  seligiren  und  nach  Befinden  verändern.