60  23.  D.E.  Jası.oxskı,  Vorschlag  der  zu  gründenden  Societät  (März  1700).

2.  Was  die  Personen  betrifft,  so  wird  erfordert:

(1)  nach  deın  Exempel  der  frautzösischen  Academie,  welche  unter  des  Königs
iimmediater  Protection  stehet,  eine  hohe  Standesperson,  und  zwar  Seine  Churprintzl.
Durchl.  zuın  Protectore  und  Ober-Directore  unterthänigst  zu  erbitten  seyn.

(2)  Wird  auch  ein  Praeses  Collegii  nöhtig  seyn,  welcher  eine  Person  von
grosseın  Savoir  in  Mathesi,  und  bekanter  Reputation  in  der  Welt  seyn  und  dahero
mit  Fleifs  gesucht  werden  mufs.  Dieser  müste  allezeit  von  der  Academie  in  Unterthänigkeit
  vorgeschlagen  und  von  Sr.  Churfl.  Durchl.  gnädigst  confirmiret  werden.
Wann  er  in  loco  etablirt  ist,  ınufs  er  ad  exemplum  des  Praesidis  in  Franckreich
ohne  allen  Gehalt  diesen  honorabeln  Posten  versehen.  ‘Weil  man  aber  voritzo  bey
diesen  Anfang  des  Collegii  keinen  würdigern  als  den  Churfürstl.  Braunschweigischen
Geheimen  Regierungs-  und  Justitz-  Ralıt  Hrn.  Leibnitz,  welcher  ein  Meınbrum  honorariuın
  der  frantzösischen  Academie  ist,  und  dessen  grosse  Erudition  in  omni  scibili.
auch  stupenda  Inventa  promotae  Matheseos  nicht  weniger  als  seine  herausgegebene
Scripta  bekant  seynd,  vorzuschlagen  weils,  derselbe  aber  abwesend  und  mit  Reisen
besondere  Mühe  wird  übernehinen  müssen,  so  würde  er  dieserwegen  und  sonst  aus
andern  particulir  Absehen  durch  eine  jährliche  proportionirte  Douceur,  jedoch  ohne
Consequentz  pro  Successoribus,.  zu  Übernehmung  dieses  Praesidis  zu  engagiren  seyn,
welches  er,  wan  er  nur  jährlich  zwey  oder  dreymahl  herüberkoint  und  jedesmahl
etliche  Wochen  hie  bleibt,  die  übrige  Zeit  gar  füglich  abwesend  führen  und  dennoch
der  Acadeınie  Ansehen  und  Gloire  machen  kan.

(3)  Demnächst  wären  die  Accademici  selbsten  auszulesen,  welche  alle  wenigstens
in  einer  von  oben  gedachten  Sciencen  versiret  seyn  ınüssen.

Die  frantzösische  Academie  hat  vier  Classes  als  Honoraires,  welche  Academici
sind,  aber  keine  Besoldung  geniessen,  noch  iemahlen  genielsen  können,  darunter
sind  verschiedene  Gens  de  qualite  et  d’eglise,

Pensionaires,  so  vom  König  besoldet  werden,

Associes,  welche  extraordinaire  olıne  Besoldung  sowohl  ausserhalb  als  innerhalb
  Franckreich  hinneingenommen  werden,  und  können  jene  keine  Pensionaires
werden,

und  endlich  Eleves,  welche  von  denen  Academieis  angeführet  werden  und
nach  ihren  Qualitaeten  steigen.

Allhier  würde  man  vorerst  dieser  Einrichtung  nicht  zu  folgen  haben,  sondern
es  würden  allein  zwo  Personen  mit  Besoldung  versehen  werden  dörffen:  Der  Praeses,
wie  oben  gedacht,  wegen  der  dabey  fürkommenden  particulir  Consideration,  jedoch
ohne  Consequentz  pro  Successoribus,  und  der  Astronomus  Herr  Kirch.  Denn  dieser
letztere  mufs  anhero  geruffen  werden,  als  ein  Mann,  der  in  Franckreich,  Engelland
und  im  Reich  überall  wegen  seiner  grossen  Wissenschaft  in  Astronomia  und  herausgegebenen
  zwölftjährigen  Ephemeridum  mit  Ruhm  bekant  ist,  und  welcher  in
Unterhaltung  dieses  Wercks  fast  alles  allein  zutragen  mus.  Dieser  wird  bey  Zeiten,
weil  er  alt  ist,  junge  Leute  in  observando  et  calculo  astronomico  anführen  müssen.
und  einige  dazu  bequeme  Ingenia,  welche  war  [?]  seyn,  gleichfals  mit  einiger  Douceur
angelocket  werden.

In  denen  übrigen  Stellen  bey  der  Academie,  so  in  Physicis,  Mathesi,  aliqua
und  sonsten  zu  besetzen  seyn  möchten,  werden  sich  schon  hier  in  loco  capable  Subjeeta
  finden,  welche,  absque  salariis  reeipirt  zu  werden,  sich  vor  eine  Ehre  achten
werden.  Man  hätte  dazu  vorzuschlagen  in  Mathesi  et  Chimia  den  Hrn.  Raht  Albinum,
in  Physicis  den  Hrn.  Chauvin  und  Doctor  Jaegevitz,  sonsten  noch  in  Matlhesi  den
Hrn.  Naude,  Hrn.  Ober-Inginieur  Bär,  in  Astronomia  observatrice  Hrn.  Hoffraht
Rabner,  Hrn.  Hoffraht  Chuno  und  andere,  die  sich  schon  finden  werden.

Is  könten  auch  in  dieses  Collegium  adoptiret  werden  auswärtige  Membra,
wie  solches  in  Franckreich  und  Engelland  gebräuchlich.  Da  wäre  der  berühmte