62  23.  D.  E.  Janroxskı,  Vorschlag  der  zu  gründenden  Societät  (März  1700).

kammer,  allwo  ein  Überflufs  ist,  hergegeben  werden.  Ein  schöner  Tubus  von  zo  Fufs
praeter  propter,  so  von  Campani  in  Roın  gemacht,  findet  sich  unter  den  Churfürstl.
Sachen  beym  Zeugwarter.  Herr  Kirch  hat  selbst  gute  Tubos  bis  30  Schuch,  so  er
fourniren  kan.  Iteın  ist  noch  ein  anderer  von  ız  Schuen  und  noch  kleinere  auf  der
Kunstkammer,  woselbst  auch  noch  ein  und  anderes,  obgleich  nicht  grosses,  doch
nützliches  mathematisches  Instrument  zu  finden,  so  beyım  Observatorio  und  der
Academie  mit  Nutzen  zu  gebrauchen  seyn  möchte.  Globi  könten  von  der  Bibliothec
hergegeben,  woselbst  auch  die  Gerickische  Instrumnenta  ad  deinonstrationeın  vacui
vorhanden  und  der  Acadeniie  abgegeben  werden  müsten.  Aus  der  Uhr-  und  Kunstkammer
  würde  man  auch  ein  oder  andere  Sp[h]aeram  armillareım  nehinen  können.

Was  die  Bücher  betrifft,  so  hätte  die  Academie  nicht  nöthig,  von  alten
Büchern  was  zu  kauflen,  den  solche  könte  sie  aus  der  Bibliothee  erborgen  und
init  den  Bibliothecariis  ein  richtig  Verzeichnüfs  darüber  halten;  die  neuen  matlıematischen
  Bücher  und  Observationes  würden  gekaufft  werden  müssen,  und  dals
Meiste  würde  durch  Correspondenz  mit  andern  auszurichten  seyn.  Solche  Correspondenz
  würde  nicht  nur,  wie  oben  gedacht,  mit  den  frantzösischen  und  englischen
Accademien,  item  Eruditis  et  Curiosis  in  allen  Ländern  von  allerley  Materien,
sondern  auch  secundü  conclusum  Ratisbonense  ınit  denen  correspondirenden  Mathematicis
  in  dem  Calender-negotio  geführet  werden  müssen,  und  könten  Sr.
Churtl.  Durchl.  in  dem  Postgeld  ihnen  eine  Douceur  wiederfahren  lassen.

Das  Holtz  würde  man  von  Sr.  Churfl.  Durchl.  erbitten.  Licht  und  andere
Kleinigkeit  würden  sich  schon  selbst  finden.

Was  nun  zu  dieser  Einrichtung  ausser  dem  Bau  des  Observatorii  und  anderer
wenigen  Beyhülffen  nöhtig  seyn  möchte,  dazu  wird  folgender  Fonds  vorgeschlagen
und,  solang  man  die  Sache  nicht  allzu  weit  extendirt,  suffisant  seyn.

Es  ist  bekant,  dafs  durch  einmühtigem  Reichsschlus  das  Calenderwesen  endlich
auf  einen  verbesserten  Fuls  gerichtet  worden.  Weil  nun  solchem  nach  der  astronomische
  Calculus  die  Norma  des  Calenderwercks  und  Festorum  mobiliumn  seyn
soll,  denselbigen  aber  so  gar  wenige  levder  verstehen,  so  ist  e  dignitate  sowohl,
als  necessitate,  dafs  diese  astronomische  Calenderrechnung  in  denen  Churfürstl.
Brandenburgischen  Landen  einem  in  Astronomia  et  Calculo  geübten  Mann  allein
und  privative  auffigetragen  werde,  der  Gestalt,  dafs  neben  ihm  kein  anderer  sich
damit  zu  ıneliren  gelüsten  lassen  dürflte.  Denn  was  bishero  gemacht  worden,  ist
exceptis  paucissimis  ein  blosses  Ausschreiben  aus  denen  Ephemeridibus  coelestibus
und  ein-  abgeschmacktes,  salbaderisches  Indiciren  und  Prognosticiren  gewesen,  deme
man  bisweilen  wohl  einige  Historica,  mehrentheils  aber  solche  fingirte  Lügen  und
schandbahre  Possen  beygefüget,  dals  es  ein  Oprobrium  und  Schande  vor  der  Welt
und  nicht  ohne  Ärgernüfs  ist,  dergleichen  liederliche  Calender  zu  sehen.  Damit
nun  dieser  Bettel  und  Betrug  aboliret  und  denen  ungelehrten  und  unverschämten
Stimpleren,  welche  sich  mit  Ausschreiben  behelffen,  ihr  Unfug  auf  einmahl  gelegt
werde,  dabey  auch  aus  dem  Calenderwesen  zu  der  in  Vorschlag  gebrachten  Academia
  Scientiarum  einiger  Nutzen  geschafft  würde,  so  müste  per  edietum  in  allen
Churfürstl.  Provincien,  inclusive  des  Hertzogthums  Preussen,  ausgeschrieben  werden,
das  kein  Buchführer,  Buchdrucker  oder  Buchbinder,  noch  sonst  jemand  einigen
Calender,  er  sey  auch,  von  wem  er  wolle,  zum  Drucken  annehmen,  erhandeln,
verlegen  oder  auch  anderwerts  gedruckte  verkauffen  solle,  als  allein  die  so  vom
Churfürstl.  Observatore  verfertiget  und  mit  einem  gewissen,  alle  Jahr  zu  verändern
gut  gefundenem  Kupfer  gedruckt  und  ihnen  zugesand  werden.  Die  aber  diesem
zuwiederhandeln,  solten  der  gedruckten  oder  eingeführten  Exemplaren,  welche  sie
eydlich  anzugeben  angehalten  werden  müsten,  nicht  nur  verlustig,  sondern  auch  in
eine  Straffe  von  roo  Thlr.  verfallen  seyn,  davon  4  dem  Delatori,  4  dem  Fiscal,
4  vor  die  Armen,  4  der  Academie  verfallen  seyn  soll.