23.  D.  E.  Jasroxskı,  Vorschlag  der  zu  gründenden  Societät  (März  1700).  63

Wen  aber  jemand  der  Couriositaet  halben  und  wen  sonderl.  auch  an
anderen  Orten  Observatoria  solten  aufferichtet  werden,  von  auswärtigen  guten
Kalendern  haben  wolte,  müste  selbiger  bey  der  Academie,  welche  und  kein  anderer
solche  kommen  lassen  mus,  sich  angeben,  doch  dals  er  das  Duplum  dessen  bezahle,
was  die  Churfürstl.  verbesserte  Calender  kosten  werden,  damit  auswärtige  Calender
soviel  müglich  abgehalten  werden;  und  würden  durch  dieses  Mittel  viele  tausend
Thaler,  welche  itzund  vor  Leipziger,  Altorffer,  Nürnberger  und  dergleichen  fremde
liederl.  Calender  aus  deın  Lande  gehen,  darin  behalten  und  anstatt  dessen,  wann  unsere
Calender  courieus  und  gut  sind,  fremdes  Geld  ins  Land  gebracht  werden  können.

Dieses  Monopolium  der  Calendermacherey  in  Churfürstl.  Landen  kan  nicht
invidieus  seyn,  ı.  weil  es  dahin  abzielet,  die  liederliche  Calender  aus  dem  Lande  zu
bringen  und  2.  gute  anderen  statt  einzuführen,  3.  weil  so  wenig  Leute  den  Calculum
  astronomicum  verstehen  und  die  es  verstehen,  sich  wegen  der  grossen  Mühe
nicht  damit  beinengen  wollen.  Dahero  Niemanden  Tort  geschiet,  die  Imperiti  und
Stimpler  aber  werden  mit  Recht  abgewiesen.  Welches  zu  thun  und  diesen  Abusum
aufzuheben,  ein  Landesherr  berechtiget  ist,  wie  den  auch  4.  das  Exempel  in
Sachsen  schon  vorhanden.  Anstat  aber,  dafs  daselbst  5.  der  Profit  einem  eintzigen
geldsichtigen  Buchführer  in  den  Hals  gejagt  und  die  Arbeit  nur  einem  '  jungen
Studioso,  so  vor  diesem  bey  Her  Kirchen  gelernet,  aufgetragen  worden,  so  ist
weit  besser,  dals  solcher  Profit  allhier  zu  einem  so  schönen,  glorieusen  und  nützlichen
  Etablissement  angewendet  werde.  6.  würde  man  sonsten  in  Sr.  Churfürstl.
Durchl.  Lande,  weil  Sachsen  keine  andere  als  seine  privilegirte  Calender  duldet,
alles  unnutze  Zeug  einführen  und  debitiren.  7.  känen  sich  die  Professores  Matheseos
  auf  denen  Churfürstl.  Universitaeten  diese  Verordnung  nicht  verdriessen
lassen;  den  deren  keiner  mus  sein  Privatinteresse  dem  bono  publico  und  der
hierunter  versirenden  gloriae  Principis  vorziehen.  Zu  dem  hat  deren  keiner  jehmahlen
  mit  Ausrechnung  der  Ephemeridum  coelestium  seit  Origani  Zeiten  sich
bemühen  wollen,  und  thun  sie  auch  weit  besser,  ihrer  Profession  docendo  wahrzunehmen,
  als  ausgeschriebene  Calender  herauszugeben.  Den  wan  sie  auch  schon
alles  darin  astronomice  rechnen  wolten  und  könten,  so  würde  es  ihnen  doch  an
der  Zeit  fehlen;  solten  sie  aber  Lust  haben,  Ephemerides  zu  rechnen,  so  bleibt
ihnen  solches  frey.  8.  ist  dieses  ein  Mittel,  die  in  dein  Reichs  -concluso  anbefohlene
Correspondenz  im  Calenderwerck  mit  denen  darin  correspondirenden  Mathematicis
mit  desto  besserer  Autoritaet  zu  führen.  g.  wird  solches  auch  verhindern,  dals,
wen  ein  commune  Collegium  in  Deutschland  zum  Observiren  solte  aufgerichtet
werden,  man  Sr.  Churfürstl.  Durchl.  Mathematicos  und  Astronomü  Observatore
davon  nicht  ausschlüfsen  dürffe,  sondern  mit  zuziehen  müsse;  welches  Sr.  Churfürstl.
Durchl.  honorabel  und  an  sich  billig  ist.  Den  auch  der  Hr.  Kirch  gewils  der  beste
und  geubteste  Astronomus  in  gantz  Deutschland  ist,  und  folget  hieraus  auch,  dafs,
weil  Sr.  Churfürstl.  Durchl.  selbst  Leute  haben  werden,  welche  deın  Calenderwesen
gewachsen,  Sie  nicht  nöhtig  haben  zu  consentiren,  dafs  das  Monopolium  der
Calendermacherey  durch  gantz  Deutschland  nur  zweyen  oder  dreyen  Leuten  gegeben
werde,  als  dem  Professor  Meyer  zu  Regenipurg,  dem  Professor  Hornberg  zu  Jena
und  Professor  Sturmen  zu  Altorff,  welche  dieses  affectiren,  aber  von  denen  man
noch  nichts  Astronomisches  gesehen,  welche  auch  über  dafs  bey  der  neuen  Einrichtung
  des  Calenders  viele  Fauten  begangen.  Hingegen  hat  Hr.  Kirch  12  jährige
Ephemerides  coelestes  allein  calculiret  und  suis  sumptibus  verlegt,  hat  unter  dem
berühmten  Itevelic  zu  Danzig  die  Astronomie  und  Öbservationes  angefangen  und
nun  seit  40  Jahren  von  der  Astronomie  beständig  Profession  gemacht,  über  32  Jahr
Calender  verfertiget  und  viele  Bände  Observationes  colligiret.

Wen  S.  Churfürstl.  Durchl.  dieses  Collegium  etabliret  haben,  als  den  dörflen
Sie  sich  im  Calenderwerck  nichts  vorschreiben  lassen,  sondern  man  wird  solches