14  29.  Leiexizens  Brief  an  D.  E.  JasLoxskı  (26.  März  1700).

gehören.  Ich  besorge  olınedem,  es  werde  viel  auch  in  praeteritis  von  nöthigen
Büchern  pro  matlıesi  abgehen,  weil  ich  nicht  weils,  ob  die  gelehrten  Leute,  so
bey  Churfürstl.  Bibliothee,  nach  diesem  genere  studiorum  viel  fragen.

9.  Holtz,  Licht,  Stubenheitzer  und  dergleichen  würde  zu  den  ordinairen
Hof-Depensen  gehören,  weil  ein  solches  olınedem  denen,  so  bey  Hof  logiren,  gegeben
  zu  werden  pflexet.

ı0.  Der  Kalendervorschlag  ist  von  M.  H.  Herrn  Hofprediger  vortrefflich
wohl  ausgeführet.  Ich  sorge  gar  sehr  ohnedem,  es  werde  zu  Regensburg  happern,
und  wenn  das  Corpus  Evangelicum  der  Sachen  sich  nicht  gnugsam  annimmt,  es
doch  auf  die  vornehmste  evangelische  Reichsglieder  in  particulari  ankoınmen.  Mein
hochgeehrter  Herr  hat  grofs  Recht  zu  sagen,  dafs  die  Herren  Triumviri  eben  mit.
dem  primo  specimine  nicht  allzu  wohl  reussiret,  und  gefället  mir  gar  nicht,  dafs
sie  die  evangelische  Ministros  zu  Regensburg  engagiret,  sich  an  die  Tabulas
Rudolphinas  schlechterdings  ohne  Correction  zu  binden,  da  doch  bekannt,  dafs
solche  in  gewissen  hier  intluirenden  Dingen  irrig.  obschon  ihnen  hierinn  unschwer
zu  helfen.  Inzwischen  werden  die  Pontificii  mit  Recht  sagen,  man  verwerfe  Gelos  [?]
erroneos  und  wolle  sich  an  Tabulas  erroneas  binden.  Aber  damit  haben  die  Herren
Triumviri  sich  der  Mühe  der  Untersuchung  entschlagen  wollen.  Es  wird  inzwischen
bey  des  Herrn  von  Fuchs  Excellentz  ihres  Orts  zu  vigiliren  seyn,  dals  von  Chur-Brandenburg.
  Gesandschaft  dienliche  Instructiones  in  negotio  calendario  gegeben
werden.  Ich  habe  an  unsern  Gesandten  vorlängst  mit  hiesiges  Ministerii  status
Approbation  geschrieben,  dals  ihr  Decretum  wegen  Canonisirung  der  Rudolphinarum
eine  Moderation  bedürfle.

ıı.  Der  gröste  Punct  würde  seyn,  den  Unterschleif  der  fremden  und  ander
verbothenen  Kalender  zu  verhüten,  weil  die  Churfürstl.  Lande  an  vielen  Orten
sich  mit  andern  sehr  gemischet  befinden  und  nicht  so  wohl  in  circulum  concentriret,
als  in  longitudinem  extendiret  seyn.  Die  beste  Weise  würde  seyn,  alle  Buchhändler,
Buchdrucker,  Buchbinder  difsfalls  eydlich  verbinden  zu  lassen,  und  damit  es  wegen
des  Kalenderwercks  nieht  allein  geschehe,  ein  Edietum  generalius  wegen  des  Bücherwesens
  abzufassen,  darauf  diese  alle  zu  vereydigen,  das  Kalenderwerck  aber  solchen
in  specie  einzuverleiben.

12.  Difs  Edietum  generalius  ginge  auf  Censuram  librorum,  dafs  keine  Bücher
von  Staats-  und  geistlichen  Sachen  olıne  Censur  zu  drucken  und  zu  debitiren.
Streitschriften  oder  Bücher,  so  Leute  angreifen,  hätten  auch  Censur  nöthig  und
andere  dienliche  Reglemens.

13.  Ja,  es  ist  nicht  ohne.  dafs  man  dafür  halten  möchte,  man  könnte  mit
gutem  Recht  und  Fur,  den  Fundurn  societatis  scientiarum  aus  dem  Bücherwesen
verdoppeln.  Denn  weil  doch  anjetzo  unter  ro  Büchern  kaum  eins  wahrhaftig  gedruckt
  zu  werden  würdig  und  dem  Publico  etwas  neues  Nützliches  dargiebt,  also
ist  eine  Waare  so  war  nicht  favorabel,  mithin  wohl  zu  beschwehren  und  der
Societati  tributaire  zu  machen,  also  dafs  jeder  ins  Land  eingehender  Ballen  Bücher
nach  Gelegenheit  einizes  Unterscheides  ein  Gewisses  zu  erlegen  hätte.  Das  Parlaınent
in  Engelland  hatte  unlängst  für.  alles  Papier,  gedrucktes  und  ungedrucktes.  ziemlich
zu  beschweren.  Es  verblieb,  nicht  weil  sie  es  unbillig  hielten,  sondern  weil  andere
zu  reichlichere  Subjecta  vorkommen.  Es  ist  in  dieser  meist  unnützen  Waare  eine
solche  Luxuria,  wie  mit  andern  Dingen,  und  sehe  ich  oft  mit  Verwunderung,  wie
die  gewinnsichtigen  Buchhändler  die  Bücher  vertheuren  und  doch  Emtores  finden.
Weil  auch  Societas  scientiarum  pro  literis  arbeiten  soll,  so  wäre  nicht  unbillig.
dals  sie  ex  literis  et  libris  Nutzen  zöwe.  welches  endlich  nicht  unbilliger  Weise
diejenigen  tragen,  so  sich  der  Bücher  bedienen  und  denen  Studiis  obliegen.  Allein
wie  billig  und  thunlich  gleich  die  Sache  wäre,  so  halte  ich  sie  doch  nicht  für  anständig,
  auch  in  opinione  hominum  für  favorabel,  sondern  fürs  Beste,  wenn  man