94  42.  Leisniızens  Vorschläge  pro  fundo  Societatis  Scientiarum  (Juni  1700).

nicht  besser  als  zu  solchem  christlichen  und  apostolischen  Gebrauch  angewendet
werden  könne,  wozu  koınmt,  dafs  man  berichtet  worden,  es  sey  ehemalilen  zu
Aufrichtung  der  Churf.  Bibliothek,  ehe  und  bevor  man  die  gegenwärtige  Anstalt
gemacht,  auch  etwas  zu  dero  Behuf  von  der  Geistlichkeit  ohne  Beschwerung  gehoben
  worden,  so  hernach  aufgehöret,  davon  nähere  Kundschaft  einzuziehen.

5.  Weilen  ein  grofser  Mifsbrauch  in  dem  Bücherwesen,  indem  die  Buchhändler
  oft  blofs  und  allein  auf  ihren  Vortheil  sehen,  und  sich  nicht  allein  an  das,
so  dem  gemeinen  Wesen  fürträglich,  nicht  kehren,  sondern  auch  falsche,  schädliche
und  ärgerliche  Schriften  zu  verlegen,  einzuführen  und  zu  vertreiben  sich  nicht  entsehen,
  dadurch  oft  ehrliche  Leute,  ja  hohe  Personen  selbst,  angegriffen  werden,
und  zudem  ein  grofses  Geld  vor  liederliche  Waare  nach  Holland  und  Frankreich
gehet:  so  stünde  dahin,  ob  nicht  nach  dem  Exempel  des  Kayserlichen  Bücher-Commissariates
  zu  Frankfurt,  eine  gewisse  Verfassung  dagegen  zu  machen,  und
solches  Bücher-Coınmnissariat  der  Societät  aufzutragen  und  dabey  zu  dessen  Bestreitung
  auf  einen  jeden  Ballen,  zumal  ausländischen  oder  eingehenden,  sonderlich
bedruckten  Papieres,  nach  dem  Exempel  des  englischen  Parlamentes,  ein  Gewisses
zu  schlagen.  Dabey  zu  verordnen,  dafs  die  Buchhändler,  Buchdrucker  und  Buchbinder
  unter  Churfürstl.  Reglementen,  nach  Art  einiger  Compagnien  oder  Innungen
stünden,  und  zu  Bewahrung  der  vorgeschriebenen  Satzungen  eine  gewisse  Dependenz
von  der  Societät  Aufsicht  hätten,  wozu  bereits  das  Calender-  Wesen  ziemlichen
Anlals  giebt,  also  dafs  man  von  dem  Verlag,  Einfuhr  und  Vertrieb  der  Bücher
sattsamen  und  zeitigen  Bericht  erlangen  möge,  wodurch  schädliche  Schriften  abgehalten,
  hingegen  nüzliche  Werke  und  rechtschaffene  Bücher  von  den  Buchhändlern,
  mehr  als  bisher  zu  geschehen  pflegt,  angeschaffet  und  die  künftigen
Unternehmungen  gelehrter  oder  erfahrener  Leute,  die  etwas  Löbliches  thun  wollen
und  können,  befördert,  auch  wohl  nach  Gelegenheit  den  Autoribus  mit  Nachricht
und  sonst  in  Zeiten  unter  die  Arme  gegriffen  würde.

Und  weilen  die  Welt  mit  vielen  Diariis  eruditorum  oder  Journaux  des  savans
und  dergleichen  gelehrten  Zeitungsbüchern  angefüllet,  die  auch  annoch  sehr  gesucht
werden,  welche  aber  oft  ganz  verkehrte  Urtheile  fällen,  und  nicht  das  beste,  sondern
wol  das  schlechteste  aus  den  Büchern  andeuten:  so  könnte  die  Societät,  mit  obgedachter
  Hülfe,  desto  besser  zuverlässige  Relationes  und  nüzliche  Extracte  in
verschiedenen  Sprachen  besser  als  andere  verfertigen  lassen,  weil  ohnedem  fast  zu
viel,  dafs  Privat  -  Personen  sich  einer  General-  Censur  in  ihren  Journaux  unterfangen.

6.  Es  ist  bekannt,  dafs  in  England,  Holland,  Frankreich,  auch  zu  Hamburg
und  in  andern  Orten  Teutschlands  gewisse  Lotterien  oder  Verlosungen  mit  Nuzen
angestellet,  und  zumal  zu  milden  Sachen  gebrauchet  worden.  Weil  nun  das  gegenwärtige
  Vorhaben  nicht  leicht  einiger  pie  caus&amp;  nachgiebt,  so  hat  ıman  zu  bedenken
geben  wollen,  ob  nicht  dergleichen  auch  hie  mit  Nuzen  geschehen  könne.  Es  wird
Nieinand  wie  bei  denen  gemeinen  in  guter  Policey  verbotenen  Glückshafen  überschnellet.
  Jedermann  weifs  eigentlich  den  Überschufs  aus  der  Anzahl,  dem  Preifs
und  dem  Abwurf  der  Zettel,  und  werden  die  Leute  durch  Hoffnung  eines  guten
Zugs  sowohl  als  durch  die  Lust  gleichsam  eines  Spiels  angelocket.

Tabelle  der  Punkte.

ı.  Calenderwesen,  pro  re  Astronomica.

2.  Bedingte  Indulgenz  der  Reisen,  pro  re  Germanica.

3.  Feuerspritzen  mit  ander  Anstalt,  pro  re  mechanica.

4.  Cleri  et  ecelesiarumm  concursus,  pro  Missionibus.

5.  Bücher-Commissariat  und  Aufsicht,  mit  einem  Gewilsen  auf  die  Ballen,
pro  re  literaria.  °

6.  Loterie  oder  Verlosung.