96  44.  Leissız,  Entwurf  eines  Privilegiums  auf  Feuerspritzen  (25.  Juni  1700).

Massen  ausser  Teutschland  zu  reisen  vermeynet,  bey  Suchung  Unserer  gnädigsten
Special-Erlaubnifs  denen  Umständen  und  seiner  Person  nach  etwas  Anständiges  zu
oberwehntem  Unseren  heilsamen  Zweck  zu  erlegen  sich  erbiethen,  solches  auch  bey
Ausfertigung  der  schrifftlichen  Permission  würcklich  erlegen,  welches  Wir  in  Gnaden
erkennen  und  Uns  dieselbe  für  anderen  zur  Beforderung  gnädigst  empfohlen  seyu
lassen  wollen;  welches  alles  zu  Unserem  und  des  Landes  Dienst,  auch  ihrem  selbst
eigenen  Nutzen  und  Recommendation  gereichet,  damit  Wir  solchergestalt  von
Unserer  Vasallen  und  Unterthanen  Vorhaben,  Qualitäten,  Capacität  und  Fähigkeit
  bessere  und  umständlichere  Nachricht  erlangen  und  eines  Jeden  nach  seinem
Verdienst  und  Umständen  seiner  Person  Uns  bestens  bedienen  können.

Wobey  Wir  Uns  schliefslich  vorbehalten,  nach  Befinden  fernere  diensame
Anstalt  Unseren  Unterthanen  und  der  Jugend  zum  Besten  zu  machen,  auch  hiermit
  Männiglichen,  insonderheit  aber  allen  und  jeden  Tutoren,  Curatoren  und  derer
unmündigen  nahen  Anverwandten  und  Befreundten,  wie  imgleichen  Unseren  fiscälischen
  Bedienten  ernstlich  und  bey  Vermeidung  Unserer  Ungnade,  auch  andere
willkührliche  Straffe  anbefehlen,  dahin  zu  sehen,  dafs  diesem  Unserm  Edict  und
Verordnung  überall  und  in  allen  Stücken  nachgelebet  und  darwider  in  keine  Wege
gehandelt  werden  möge.  Uhrkundlich  haben  Wir  solches  eigenhändig  unterschrieben.
  So  geschelien  und  gegeben  zu

Cölln  an  der  Spree,  den  8.  Juli  1700.  Friderich.

Graf  v.  Wartenberg.

44.

(Vergl.  Geschichte  der  Akademie  S.  91).

Lrısenız,  Entwurf  eines  Privilegiums  für  die  Societät  der  Wissenschaften,
  auf  Feuerspritzen.

[Original  im  Akademischen  Archiv;  Concept  im  Geh.  Staatsarchiv;  bereits  gedruckt  nach
einer  Abschrift  in  Hannover  von  Krorr,  Werke,  ı0.  Bd.  S.  315  ff.]

Cölln  an  der  Spree,  23.  Juni  1700.

Wir  Friedrich  der  Dritte  von  Gottes  Gnaden  Marggraf  zu  Brandenburg,
des  Hevl.  Röm.  Reichs  Ertz-  Cammerer  und  Churfürst  etc.  thun  hiermit  kund  und
fügen  zu  wifsen:  Nachdem  Wir  aus  landesväterlicher  Vorsorge  Unsere  Gedanken
dahin  vielfältig  gehen  lafsen,  wie  allerhand  verderbliche  Unglücksfälle,  sonderlich
aber  die  in  Unsern  Landen  seit  einigen  Jahren  leider  gar  offt  empfundene  Feuerschäden,
  so  vil  nechst  Gottes  Hülffe  durch  ınenschlichen  Fleifs  und  gute  Anstalt
erreichet  werden  kan,  künfftig  verhütet  werden  möchten,  Wir  auch  dabeneben,
aulser  denen  deshalb  von  Zeit  zu  Zeit  publicirten  Verordnungen,  auf  noch  verschiedenes
  Andere  bedacht  gewesen,  auch  dieselben  ins  Werck  zu  richten  gesonnen,
und  Unfs  denn  von  Unserer  neu  fundirten  Societät  der  Scientien  in  Unterthänigkeit
vorgetragen  worden,  dass  unter  andern  guten  Anstalten,  die  von  einiger  Zeit  her  in
Übung  gekommenen  Schlangensprützen  bey  Feuersbrünsten  ein  grolses  vermögen,
indem  selbige  nicht  allein  in  einem  beständigen  Strahl  und  mit  grolser  Gewalt  gehen,
da  sonst  die  gemeinen  Sprützen  schwach  und  wechselsweise  gleichsam  Athem
schöpfen,  sondern  auch  solche  neue  Sprützen  vermittelst  lederner  Schlangen  oder
Rölıren,  die  man  in  alle  Winckel  der  Häuser  herumb  und  hinein  führen  kan,  auf
den  rechten  Sitz  des  Feuers  gerichtet  werden,  folglich  bald  Raum  machen  und
selbiges  dämpfen  können,  wie  solches  an  unterschiedenen  Orten  im  Werck  selbsten
befunden  worden:  Als  sind  Wir  aus  solchen  und  andern  Ursachen  bewogen  worden,
nicht  allein  die  von  gedachter  Unserer  Societät  der  Scientien  vorgeschlagene  Einführung
  der  Schlangen-Sprützen  zum  Besten  Unserer  Lande  und  Unterthanen