100  46.  Leisxiz,  Entwurf  eines  Bücher-Comnissariats  für  die  Societät  (Juli  1700).

Wann  Wir  dann  solchem  grofsen  Mifsbrauch  und  Unordnungen  nachzusehn
nicht  gemeinet,  so  haben  Wir  nach  dem  Exempel  der  bey  Kayserl.  Mayt.  und
einigen  andern  Potenzen  gebräuchlichen  Bücher-Commissariaten  und  Verfafsungen,
auch  einige  Anstalt  dagegen  machen  wollen  und  nöthig  gefunden,  dafs  nicht  allein
wie  ohne  dem  verordnet  und  gebräuchlich,  nichts  in  Unsern  Landen  und  von  Unsern
Unterthanen  ohne  behörige  Censur  in  öffentlichen  Druck  bracht,  sondern  auch  verhütet
  werde,  dainit  die  aufswärtigen  Bücher  nicht  ohne  allen  Unterscheid.  und
ohne  einige  Aufsicht  in  Unsern  Landen  verführet  oder  vertrieben,  und  der  Buchhandel
  dem  Lande  zu  Schaden  geführet  werden  möge.  Und  haben  demwegen  in
Gnaden  guth  gefunden,  Unser  neu-fundirten  Societät  der  Wilsenschafften  das  Bücher-Commissariat,
  und  die  dazu  gehörige  Aufsicht  auffzutragen,  also  dafs  sie  Macht
habe.  deswegen  Anstalten  und  Verfalsungen  zu  machen.  nach  Befindung  Visitationes
und  Untersuchungen  anzustellen.  und  die  "Nothdur  fft  nach  Gelegenheit  zu  beobachten;
auch  sollen  Alle,  die  mit  dem  Bücherhandel  umbgehen  und  die  dazu  gehöhren,  dergestalt
  an  sie  gewiesen  seyn,  dafs  sie  nicht  allein  derselben  mit  erforderten  Bericht
aufrichtig  an  Hand  zu  gehen,  sondern  auch  künfftig  die  Catalogos  der  einbringenden
  Bücher  in  Zeiten  einzuschicken,  auch  wegen  des  Vertriebs  und  sonst  bey
diesem  Handel,  denen  von  selbiger  ihnen  zukommenden  Anordnungen  und  Monitis
bey  ernster  und  unnachbleiblicher  Straffe  sich  gemäls  zu  bezeigen  haben  sollen.
Es  soll  auch  was  Ein  und  Ander  zu  dem  Druck  zu  bringen  gemeynet,  nach  der
Sach  Gelegenheit,  und  so  viel  es  thunlich,  der  Societät  zeitlich  kund  gethan  werden,
damit  vergebene,  und  schohn  gethane,  auch  wohl  bedenckliche  Arbeit  in  etwas  verhütet
  und  in  Schrancken  gehalten,  hingegen  Denen,  so  etwas  Löbliches  vorhaben,
init  Rath  und  That  zeholffen,  dabey  auch  den  Buchhändlern  selbst  gedienet.  und
ein  nüzlicher  Verlag  zum  Besten  dieses  Commereii  in  Unsern  Landen,  mehr  als
bisher  in  Schwang  bracht  werde.

Und  weilen  Unsere  Societät  auff  Unsern  Befehl  und  der  von  Uns  ilr  ıegebenen
  allergnädigsten  Instruction  gemäfs,  sowohl  diese  Mühe  und  Aufsicht  zu
übernehmen,  als  auch  unter  Andern  dalıiin  zu  sehen  hat,  dafs  aus  denen  vielen
täglich  herauskommenden  Schrifften  dermahleins  der  rechte  Kern  defsen.  so  den
Schaz  der  menschlichen  Wilsenschafft  wahrhafltig  und  nüzlich  vermehret,  bemercket,
und  dadurch  das  fast  in  ein  Chaos  der  Unendlichkeit  gehende  Bücherwesen  etwas
in  Ordnung  und  in  die  Enge  bracht  werde,  wozu  "Arbeit  und  Kosten  nötlig,
und  ohnedem  der  Billigkeit  gemäfs,  dafs  den  Studien  aus  den  Studien  selbst,
und  denjenigen  welche  ihre  Subsistenz  bey  Studien  und  Büchern  haben,  zu  ihrem
eisnen  Besten  auf  eine  ohnbeschwehrliche  Weise  geliolffen  werde:  So  sind  Wir
neben  andern  dielsfals  etwa  guth  findenden  Anstalten  gnädigst  entschlofsen,  wollen
und  verordnen  hiemit,  dafs  die  Bücherwahre  mit  einer  leidlichen  Auflage  belexet,
und  von  dem  Zentner  roher  oder  gebundener  Bücher,  so  in  Unser  Land  zum
Vertrieb  bracht  werden,  z  Thlr.  ein  vor  allemahl  bei  Unsern  Zöllen  gegeben,  berechnet,
  und  in  die  Cassa  der  Societät  geliefert  werde.  Zu  welchem  Ende  Erkundigung
  eingezogen  werden  soll,  damit  das  Quantuın  befser  determiniret  werden
könne.  Doch  behalten  Wir  Uns  bevor,  denen  so  in  unsern  Landen  etwas  selr
Nüzliches  verlegen,  nachdem  die  Societät  darüber  vernommen,  gewilse  Exemtiones
deswegen  wiederfahren  zu  lalsen.

Wir  werden  im  Übrigen  auch  gern  sehn,  wenn,  wie  anderswo  bräuchlich,
gewilse  Gesellschafften  und  Vereinixungen  von  denen,  so  mit  dem  Buchhandel  und
Bücherwesen  beschäfltiget,  unter  Unser  Autorität  und  mit  Rath  Unser  Societät  aufgerichtet,
  Subseriptiones  vermittelst  derselben  veranstaltet,  und  solche  Verfafsungen
dabeyv  gemacht  werden,  wodurch  der  Buchhändler  mehr  in  Stand  kommen  möge,
tüchtize  und  rechtschaffene  Wercke  zu  verlegen,  und  ihre  Nahrung  zu  gemeinem
Dienst  und  des  Landes  Nuz  wohl  zu  führen,  und  wollen  Wir  denjenigen,  so  sich