30.  Die  General-Instruction  der  Societät  (11.  Juli  1700).  103

Do.
(Vergl.  Geschichte  der  Akademie  S.  96).
(reneral-Instruction  für  die  Societät  der  Wissenschaften
vom  ıı.  Juli  1700.

[Original  und  mehrere  Abschriften,  sowie  ein  Concept  von  Cuxeac’s  Hand  im
Akademischen  Archiv.]

Wornach  sich  Unsere  von  Gottes  Gnaden  Friderich  des  Dritten.  Marggrafeus
zu  Brandenburg,  des  Heyl.  Röm.  Reichs  Ertz-  Kammerers  und  Churfürsten  in
Preufsen,.  zu  Magdeburg,  Kleve,  Jülich,  Berge,  Stettin,  Pommern,  der  Kalsuben
und  Wenden.  auch  in  Schlesien  zu  Krossen  Hertzogen,  Burggrafens  zu  Nürnberg,
Finsten  zu  Halberstadt,  Minden  und  Kamin,  Grafen  zu  Hohenzollern,  der  Marck
und  Ravensberg,  Herren  zu  Ravenstein.  Lauenburg  und  Bütow.  neu  fundirte  Societas
Seientiarum  unterthänigst  zu  achten  hat.

Nachdem  zu  Ausbreitung  der  Ehre  Gottes,  auch  zu  Erhalt-  und  Fortptlantzung
des  rechten  Glaubens,  wahrer  Gottesfurcht,  guter  Sitten,  ja  des  gantzen  gemeinen
Wollwesens  in  allerley  Ständen  höchst  nöhtig,  dafs  die  Gemühter  der  Menschen
durch  eute  W  ifsenschafften  und  nützliche  Studien  erleuchtet,  zur  Erkäntnüls  und
Bewunderung  der  Vollkommenheiten  und  Wercke  Gottes  aufgemuntert,  folglich  zu
dessen  Liebe  und  Furcht  als  der  Quelle  alles  Guten  angeführet,  vom  Mülsiggang
aber  und  Bösen  hingegen  abgehalten,  gebessert,  und  endlich  bequehm  gemacht
werden.  Gott  und  dem  Vaterlande  sowoll,  als  sich  selbsten  und  denen  Ihrigen,
wie  auch  anderen  Nebenmenschen  bestens  zu  dienen,  so  haben  Wir  unter  andern
Unsern  vielen  und  wichtigen  Regierungssorgen  Uns  auch  landesväterlich  angelegen
seyn  lassen,  darauf  zu  sehen,  wie  die  Studien  befordert,  gute  Wilsenschafften,
Nachrichtungen.  Künste  und  Erfindungen  erhalten,  vermehret,  unterstützet.  woll
angewendet,  auch  nach  Gelegenheit  in  Unsern  Landen  eingeführet  und  fortgetrieben,
dabeneben  die  Jugend  woll  unterwiesen  und  aufzemuntert,  taugliche  Ingenia  ausgesondert,
  gelehrte  Leute  und  gute  Künstler  herfürgesucht,  herbeygebracht  und
durch  Gnadenbezeugungen  angefrischet  werden  möchten,  das  Ihrige  in  allerley  Arth
von  Gelehrsamkeit.  Experienzen,  Künsten,  Exereitien,  Unternehmungen  und  Verrichtungen
  zu  gemeinem  Besten  und  Landeszierde  mit  allem  Fleils  und  Eifer  beyzutragen.


Zu  solchem  Ende  haben  Wir  auch  nach  Unserer  christlöblichster  Herren
Vorfahren  und  sonderlich  Unsers  hochseeligsten  und  glorwürdigsten  Herrn  Vaters
rühmlichen  Exempel,  die  bev  Kirchen  sowoll,  als  bey  hohen  und  niedrigen  Schulen,
wie  auch  bey  freyen  und  andern  Künsten  und  Wercken  vor  Uns  gefundene  gute
Verfassungen,  sambt  denen  dazu  zewidmeten  Stifftungen,  Begnadigungen,  Besoldungen,
Stipendien.  Einkünfften  und  Gefällen  nicht  allein  in  allen  Stücken  kräfftigst  geschützet
  und  erhalten,  sondern  auch  dieselben  ohngeachtet  der  grofsen  Kosten,  so
Wir  bey  diesen  olmedem  schweren  Zeiten  sowoll  zu  Erhaltung  gemeiner  Sicherheit,
  als  auch  dem  Schutz  Unsers  teutschen  Vaterlandes  und  Unserer  eigenen  Lande
anzuwenden  gehabt,  in  vielen  Stücken  mildiglich  vermehret.  eine  neue  Universitaet
aufgerichtet,  Academien  der  Künstler  in  Unserer  Residentz  fundiret  und  mit  denen
unter  Unserm  Schutz  genommenen  neuen  Einwohnern  auch  zugleich  allerhand
Manufacturen  und  Nahrungsmittel  eingeführet,  auch  sonsten  an  Uns  nichts  erwinden
lassen,  noch  auch  ferner  erwinden  lassen  werden,  wodureh  der  obbedeutete  gemeinnützige
  Zweck  völlig  und  der  Gestalt  erreichet  werden  möge,  dals  nebst  vorsichtiger
Besorgung  der  Landesbeschützung  und  Praesidiorum  belli  bey  dem  von  Gott  erlangten
  Frieden  zugleich  auch  Artes  pacis  im  Flor  erhalten.  allerhand  gute  An-