106  50.  Die  General-Instruction  der  Societät  (11.  Juli  1700).

welehen  und.den  Secretarium  dem  Praesidi  von  den  Vorfälligkeiten  gewilse  Nachricht
  zu  geben  und  mit  ihme  so  viel  thunlich  von  denen  Angelegenheiten  der  Societaet
  zu  communiciren  seyn  wird.

Wir  wollen  auch  und  verlangen  gnädiest,  dafs  aufser  dem  Consilio  Societatis,
worein  voritzo  zumahlen  diejenige  zu  nelımen,  welche  mit  deren  Fundation  bemühet
  gewesen  und  die  sich  das  Werck  beständig  annehmen.  mit  der  Zeit  auch
einige  Standespersohnen  und  sonst  unter  denen  Praelaten  und  Theologis,  Rälıten
und  Jureconsultis,  Leib-,  Hoff-  und  andern  Medieis.  Historieis,  Philosoplis  et
Literatis,  auch  aufser  dieser  Sphaera  bey  der  Ritterschafft,  Hoff,  Militz  und  Artillerie
  und  unter  denen  Ingenieuren,  Baumeistern  und  andern  Landes-,  Policeyund
  Kriegs  -Bedienten,  auch  aufser  diesen  stehenden  Adelichen  und  andern  erfahrnen.
  nachdenekenden  und  wilsensbegierigen  Persohnen,  theils  und  zwar  die
fürnehmsten  als  Honorarii,  theils  als  Mitarbeitende  und  Correspondenten  oder
auf  andere  Weise,  wie  es  aufs  füglichste  geschehen  kan  oder  eines  jeden  Bequehmlichkeit
  leidet,  zu  der  Soeietaet  gezogen  werden  mögen,  worüber  Wir
Unser  gmädigstes  Gefallen  nach  eines  jeden  Bezeigen  bei  Gelegenheit  verspüren
lafsen  werden.

Es  soll  auch  der  Societaet  unbenommen  seyn,  Ausländer.  auch  Persohnen
von  anderer  Religion  nach  Befinden  der  anständigen  Beschaffenheiten  und  Umbstände
  herbevzuziehen  nod  zu  Mitgliedern  aufzunehmen.

Gleichwie  aber  Unserer  gnädigesten  Intention  nach  diese  Societaet  alles  dasjenige
  zum  Objeeto  nehmen  und  in  sich  begreiflen  soll,  was  die  anderswo  aufgerichtete
  oder  unternonmene  Societates  et  Academiae  Regiae  Seientiarum,  Literarum,
  Linguarıum  et  Collegia  Historiae,  praesertiim  (Germanicae,  sacrae  vel  profanae,
ja  selbsten  auch  einiger  Mafsen  Collegia  propagandae  fidei,  eultus  et  virtutis  nach
sich  führen.  also  wollen  Wir  auch  die  Soeietaet  hiermit  insgemein  und  in  auplissima
  forma  darauf  dergestalt  gewiesen  haben,  dafs  sie  bey  allen  solehen  in  ihr
Objeetum  laufenden  Dingen  auf  den  Anfangs  gedachten  Zweck  ihr  Absehen  richte,
was  von  andern  (Grutes  geleistet  worden,  verfolge,  auch,  wo  thunlich,  verbefsere,
worin  aber  etwa  verfehlet  seyn  möchte,  Solches  zu  vermeiden  und  den  rechten
Weg  zu  ergreiffen  suche.  Und  ob  Wir  zwar  von  Unserm  Praeside  bev  der
Societaet  und  Membris  derselben  versichert  seyn,  sie  werden  aus  dieser  weneralen
  Bedeutung  ihres  Objeeti  Unsere  ganädigste  Intention  genugsahm  abnelmmen
und  an  deren  Erfüllung,  so  viel  an  ihnen,  nichts  erinangeln  lafsen,  so  haben
Wir  doch  nöthig  gefunden,  in  einem  und  andern  ad  specialia  zu  gehen,  damit
sie  Unsern  gnädigsten  Willen  und  Meinung  desto  genauer  ersehen  und  erfüllen
können.

Es  ist  bekant,  in  was  für  einem  besondern  guten  Vernehmen  Wir  mit  dem
Moseovitischen  Czaaren  stehen,  und  wie  dieser  Fürst  zu  denen  Natur-  und  Kunstwercken,
  sonderlich  aber  zu  der  Schiffahrt  grofse  Lust  bezeige.  Weilen  nun  derselbe
  wegen  seiner  grolsen  Macht  und  weitläufftigen  Lande  zu  Unserm  durch  der
Societaet  Aufrichtung  abzielenden  gemeinnützigen  Zweck  ein  Grofses  bevtragen  kan,
so  wollen  Wir  bedacht  seyn,  wie  deswegen  mit  diesem  Monarchen  bev  Gelegenheit
  Ilandlung  geptlogen  und  dienliche  Anstalt  gemachet  werde,  dafs  von  denen
Grentzen  Unserer  Lande  an  bis  nach  China  nützliche  Observationes  astronomicae,
geozraphicae,  dabeneben  nationum,  linguarum  et  morum  rerumque  artificialiun  et
naturalinm  nobis  incognitarum  und  dergleichen  gemachet  und  der  Societaet  zugeschickt
  werden.  Weilen  auch  in  Sonderheit  bekant,  dals  die  Declination  des
Maenetens  mit  denen  Ohrten  und  Zeiten  sich  endert,  an  deren  Erkäntnüls  aber
der  Geographie  und  Schiffarth  ein  überaus  Grofses  gelegen,  so  könte  dieser  Punet
vom  Rhein  an  bis  an  die  Memel,  und  so  ferner  in  dem  nordischen  und  östlichen
Theil  der  Welt,  da  er  bisher  gantz  oder  doch  grölsestentheils  unerörtert  geblieben,