54.  Actenstücke  zu  Leinxizens  Bestallung  als  Präsidenten.  115

54.

(Vergl.  Geschichte  der  Akademie  S.  102).

Actenstücke  zu  Lrızxızens  Bestallung  als  Präsidenten  der  Soecietät
(vom  12.  Juli  1700).

ı.  Das  Diplom  vom  ı2.  Juli  1700.
[Original  in  Hannover,  gleichlautendes  Concept  im  Geh.  Staatsarchiv:  Abschrift  im  Akademischen
Archiv;  deutsch  gedruckt  von  Forxer  in  der  Hist.  de  ’Acad.  Royale  S.  254  ff.  und  von  Krorr,
Werke,  ı0.  Bd.,  8.  328  ff.,  französisch  von  Forsiev,  a.a.  O.  S.  27  {f.]

Wihr  Friderich  der  Dritte,  von  Gottes  Gnaden,  Marggraf  zu  Brandenburg
des  heyl.  Röm.  Reichs  Ertz-Cäminerer  und  Churfürst,  usw.  usw.  uhrkunden  und
bekennen  hiemit:  Nachdeın  Uns  unter  andern  des  Churfürstl.  Braunschweigischen
Geheimbeden  Justitz  Raths  Gottfried  Wilhelm  von  Leibniz,  besondere  Qualiteten,
Meriten  und  Gelehrsamkeit  in  der  Jurisprudentz,  Jure  Publico  et  Gentium,  auch
desselben  profunde  Wifsenschaft,  ungemeine  Penetration  und  schöne  Erfind-  und
Entdeckungen  in  vielen  curiosen  nützlichen  und  sublimen  Disciplinis,  als  in  Philosoplia.
  Mathesi,  Antiquitate,  Historieis,  Philologieis  und  andern  mehrern  wilsenswürdigen
  Dingen  (weswegen  er  auch  in  die  Königl.  frantzösische  Acadenie  und
englische  Societatem  Scientiarum  schon  ..vor  langer  Zeit  adoptiret  und  aufgenommen
ist).  theils  durch  seine  herausgegebene  Schrifften  bekannt,  theils  sonsten  sonderlich
gerühmet  worden,  dafs  Wihr  daher  in  Gnaden  resolviret  haben,  denselben  bey
der  in  Unser  Residentz  von  Uns  neu  fundirten  und  auf  die  Aufnahm  nützlicher
Wifsenschafften  und  Künste  gerichteten  Societate  Scientiarum  Brandeburgica  zum
Praeside  anzunelumen  und  zu  bestellen.  Alldieweilen  nun  gedachter  von  Leibnitz
dieses  Amt  aus  rülimlicher  Inclination  zu  Fortpilantzung  der  Studien  und  Wilsenschafften,
  und  weilen  er  dalselbe  neben  seiner  jetzigen  Bedienung  zum  Nutzen  des
Publici  bequehmlich  und  ohne  Bedencken  mit  versehen  kan,  so  weit  seiner  Herrschafft
  Zulafsung  gehet,  und  mit  Vorbehalt  der  Obliegenheit,  womit  er  derselben
verwandt,  Unserm  wnädigsten  Gesinnen  nach  anzunehmen  sich  erklehret  hatt:

Als  ernennen  und  bestellen  Wihr  denselben  hiermit  würcklich  zum  Praeside
ermeldter  Unser  Societät  der  Wilsenschafften,  dergestalt  und  also,  dals  er  diese
seine  Function  eifrig  und  getreulich  verwalten,  dabey  Unser  und  der  Soecietät,  auch
des  Publici  Bestes  befördern,  bey  derselben  das  Praesidium  führen,  und  zu  solchem
Ende.  so  viel  es  seine  jetzige  Chargen  und  andere  Geschäffte  leiden  mögen,  zu
Zeiten  nach  Unserer  Residentz  kommen,  wan  er  aber  abwesend,  seine  Vices  einem
andern  auftragen,  alles  was  er  zu  Unserin  bey  der  Societät  führendem  Absehen
dienlich  und  nützlich  findet.  erinnern,  und  so  viel  an  ihm  ist,  veranlafsen  und
besorgen,  die  Conventus  bey  seiner  Anwesenheit  ansagen  lalsen,  mit  dem  Consilio
Societatis  über  den  Zustand,  Angelegenheiten  und  Aufnahme  der  Societät,  mit
denen  andern  Membris  aber  über  die  Oljjeeta  und  Labores  fleilsig  conferiren  und
abwesend  correspondiren,  dafs  alles  Vorfallende  ordentlich  abgehandelt  und  gründlich
untersuchet  werde,  sich  bemühen,  daneben  auch  was  andere  Societates  Gutes
praestiret,  einführen  und  prosequiren,  worin  aber  gefehlet  worden,  solches  vermeiden;
  was  bev  ein  und  andern  Vorfallenheiten  dieser  seiner  Funktion  er  von
Unsern  Angelegenheiten  etwan  erfalıren  möchte,  zu  Unserin  Praejuditz  Niemandem
offenbahren,  und  im  übrigen  der  von  Uns  der  Societät  gegebenen  Instruction  und
ferner  etwan  dabey  einzuführenden  Reglements,  so  weit  es  ihn  angehet,  sich  gemäls
bezeigen,  auch  darüber  halten,  und  endlich  sich  also  erweisen  und  betragen  soll,
wie  es  einem  getreuen,  capablen  und  zum  Besten  der  Studiorum,  Wilsenschafften
und  Künste  arbeitendem  Praesidi  Soeietatis  Scientiarum  eignet  und  gebühret,  Unser
enädigstes  Vertrauen  auch  deshalb  zu  ilım  und  seiner  guten  Inclination  gerichtet  ist.

S®