62.  Formeln  des  Societätsdiploms.  135

erklärenden  Bemerkungen  von  ihm.  C  ist  das  im  Akademischen  Archiv  (Ill,  2)  aufbewahrte
Diplom  für  Cn.  AxcıLox  und  zeigt,  wie  die  Ausfertigung  wirklich  erfolgt  ist.  D  endlich  ist
das  in  dem  Leissiz’schen  Briefwechsel  zu  Hannover  sich  befindende  lateinische  Originaldiplom
für  den  Pariser  Mathematiker  DE  Varıcnon,  welches  aus  irgend  welchem  Grunde  nicht  abgeschickt
  worden  ist.

A.

Wir  Praeses  und  Concilium  der  Königl.  Preufsischen  und  Churfürstl.  Brandenburgischen
  Societät  der  Wissenschafften  thun  kund  hiermit,  dafs  in  Krafft  der  Uns
allergnädigst  verliehenen  Vollmacht  und  Instruction  Wir  N.  N.  um  seiner  Uns
gerühmten  (und  durch  öffentliche  Proben  vorhin  kundbaren)  [Anm.:  Diese  Klausel
könte  eingerücket  werden  bey  denen.  so  durch  Schrifften  sich  bekannt  gemacht]
vortrefflichen  Gaben,  Verstandes,  Gelehrsamkeit,  vornehmlich  aber  um  der  besondern
in  denen  mathematischen

(also  auch  ınedicinischen,  chymischen  und  der  Natur  verborgener
Eigenschafften,
item  zu  gründlicher  Erkentnifs  und  Verbesserung  der  teutschen  Geschichte
  und  Sprache  gehörigen)
Wissenschafften  erlangten  ungemeinen  Erfahrung  willen  und  bezeugter  Begierde,
dieselben  zu  mehrerer  Vollkommenheit  zu  bringen,  darinnen  Er  hoffentlich  beständig
weiter  fortzufahren  nicht  ermangeln  wird,  zum  Mitglied  hochbesagter  Societät
erwehlet  und  aufgenommen;  thun  auch  solches  hiemit  dergestalt,  dafs  Er  als  ein
Glied  derselben  derer  Ihın  dilsfals  obliegenden  Functionen  sowohl,  als  zustelienden
Ehren.  Würden  und  Vorrechte  von  nun  an  fähig  und  theilhafftig  seyn  solle  und
möge;  allermassen  Er  derselben  Krafft  dieses  fähig  und  theilhafftig  gemacht  wird,
wie  solches  in  Unser  Versammlung  aın  .....  beschlossen  und  den  Actis  Coneilii

einverleibt  worden.
verordneten  )

Urkundlich  unter  dem  gewöhnlichen  \  Societäts-Insiegel  gegeben  zu  Berlin
in  Unser  ordentlichen  Versammlung  d.  .....
(L.  S.)  Subser.  Secretarii.
B.

Wir  Praeses  und  Concilium  der  Königl.  Preufsischen  und  Churf.  Brandenb.
Soeietät  der  Wissenschafften  urkunden  hiermit,  dals  in  Krafft  der  Uns  allergnädigst
verliehenen  Vollmacht  und  Instruction  Wir  N.  N,  wegen  seiner  Uns  angerühmten
ohngemeinen  Gaben,  Verstandes  und  (durch  öffentliche  Proben  vorhin  kundbaren)
Gelehrsamkeit,  vornehmlich  aber  sonderbarer  Erkänntnils  der  Mathematik  und
Kunstwercke  (mutatis  mutandis  et  salva  ammplificatione),  der  Eigenschaflten  und
Geheimnisse  der  Natur,  der  Historie  und  zur  Zierde  gereichenden  Studien,  und
darunter  sonderlich  der  teutschen  Geschichte  und  Sprachverfassung,  auch  wegen
bezeigter  verhoffentlich  beständigen  Begierde,  dieselben  zu  mehrer  Vollkoınmenheit
zu  bringen,  zum  Mitglied  Unser  Societät  erwehlet  und  aufgenommen.  Thun  auch
solches  hiemit  dergestalt,  dafs  er  als  ein  Glied  derselbigen  der  diefsfals  zukommenden
Funetionen  sowohl,  als  Ehren,  Würden  und  Vorrechte  von  nun  an  fähig  und  theilhaftig
  seyn  solle  und  möge,  wie  solches  in  Unser  Versammlung  beschlossen  und
den  Actis  Concilii  einverleibet  worden.  Urkundlich  unter  dem  gewöhnlichen  Societäts-Insigel
  gegeben  zu  Berlin.

(L.  S.)  Subser.  Secretarii.

Bemerkungen  zu  Vorstehendeim  von  Leısxız.
Ich  habe  die  Frerheit  genommen,  einige  Kleinigkeiten  ohnmasgeblich  zu
ändern,  so  dem  hochlöbl.  Coneilio  submittire.  Habe  anstatt  hochbesagter  Societät