66a.  Leisniz,  Propagatio  fidei  per  scientias  (November  1701).  141

bracht.  aus  dem  vergangenen  von  den  zukünfftigen  befiser  geurtheilet,  zu  neuen
Aphorismis  der  Weg  gebalınet,  und  die  Erfahrung  der  Vorfahren  mehr  und  ınehr
der  Nachwelt  zu  statten  komınen  ınöchte:

So  haben  Wir  solche  Vorstellungen  in  Gnaden  aufgenommen  und  demnach
guth  befunden,  diefsfals  solche  Verordnung  hiemit  in  Unsere  Lande  und  Provinzien,
auch  an  die  Generalitäten  unser  Trouppen  ergehen  zu  lafsen,  dafs  künfftig  alle
Mediei  und  Physici,  so  von  Uns  oder  sonst  dem  Publico  gewilse  Salaria  oder
Ergözligkeiten  genielsen,  zu  oberwehntem  Absehen  und  Zweck  ihre  etwa  fürkommende
  dienliche  Observationes  nach  ihren  Gewilsen  treulich  und  deutlich  aufzeichnen,
  und  alle  halbe  Jahr,  wenn  der  Frühling  und  der  Herbst  vorbey,  an
Unsere  Societät  der  Wilsenschafften  einsenden,  nach  demjenigen,  was  etwa  von
selbiger  vorgeschlagen  und  an  Hand  gegeben  werden  möchte,  auch  inzwischen
nach  der  bereits  entworffenen  hiebey  kommenden  Direction  sich  richten  und  hierinn
von  den  Chirurgis  und  Apothekern,  auch  nach  Gelegenheit  von  andern  assistiret
werden  sollen.  Wie  Wir  dann  denen  sämtlichen  Regirungen  in  unserm  Königreich,
  auch  allen  übrigen  Landen  und  Provinzien  hiemit  in  Gnaden  befehlen  und
zueleich  ernstlich  aufgetragen  haben  wollen,  dafs  sie  förderlichst  von  denen  Medicis
salariatis  und  andern  jedes  Ortlıs,  so  hierinn  willig  und  nüzlich  zu  gebrauchen
sevn  möchten,  auch  was  sonst  dienlich  seyn  möchte,  au  Uns  Bericht  abstatten.  da
Wir  dann  künfftig  nach  Befinden,  wie  die  Sach  in  jeder  Provinz  am  Besten  zu
falsen,  die  saumseelige  anzusehn,  die  fleifsige  und  tüchtige  Observatores  aber  zu
distinguiren  wilsen  werden.

Befelllen  demnach  Unsern  Stadthaltern,  Regirungen,  Collegiis,  wie  niclıt
weniger  auch  denen  Generalitäten,  Landes-  und  andern  Hauptleuten,  Bürgermeistern
und  Räthen  in  Städten  und  andern  Unsern  Beamten,  Bedienten  und  Unterthanen,
so  hiebev  concurriren  können,  sonderlich  aber  Unsern  Leib-,  Hof-  und  andern
Medicis,  Land-  und  Stadt-  Physicis,  dabey  auch  denen  Apothekern  und  Chirurgis
(und  gesinnen  zugleich  in  Gnaden  an  alle  andere,  so  Gelegenheit  haben  zu  diesen
auff  gemeine  Wohlfart  zielenden  Werck  etwas  beyzutragen),  dals  sie  respective  über
dieser  Unser  Verordnung  halten,  solche  bewerckstelligen,  auch  deren  Zweck  befordern
  sollen  und  wollen,  welches  Unserm  gnädigsten  Willen  und  Intention  gemäls,
auch  Uns  zu  besonderm  gnädigsten  Gefallen  gereichen  wird.  Welches  Wir  in
Gnaden  vermercken  werden.  Gegeben  etc.

66a.

(Vergl.  Geschichte  der  Akademie  S.  128).

Leıexsiz,  Bedencken,  wie  bey  der  neuen  Königl.  Societät  der
Wifsenschafften,  der  allergnädigsten  Instruction  gemäfs,  Propagatio
fidei  per  Scientias  förderlichst  zu  veranstalten.  Erster  Entwurf.
Berlin,  November  1701.
[Krorr,  Die  Werke  von  Leisxız.  10.  Bd.  S.  353  ff.\]

Königliche  Majestät  in  Preufsen  sind  in  der  That  das  Haupt  der  Evangelischen
in  Teutschland  und  nelımen  sich  der  Angelegenheiten  des  Corporis  Evangelici  hauptsächlich
  an.

!  Ein  ausführliches  Concept  von  Leiesızens  Hand  (datirt  9.  November  1701),  welches
dem  nachstehenden  und  den  folgenden  beiden  verwandt  ist,  findet  sich  im  Archiv  der  Akademie.
  Es  trägt  die  Überschrift:  -Einige  Puncta,  so  bei  K.  Maj.  von  wegen  der  Societät
der  Wissensch.  allerunterthänigst  vorzutragen,«  und  beginnt:  »Für  Allen  wäre  das  Negotium
Missionum  Evangelicarum  et  Propagatio  fidei  per  Scientias  über  Moscau  nach  Persien  und
Indien,  sonderlich  aber  nach  China  allmählich  zu  Stande  zu  bringen«.