172  86.  Leisxız,  Denkschrift  über  die  Wasserschäden  (28.  Januar  1707).

Uhrkundlich  unter  Unser  eigenhändigen  Unterschrifft  und  anhangendeın  Lehn  Siegel.
Gegeben  zu  Cölln  an  der  Spree  den  28.  Martii  nach  Christi,  Unsers  lieben  Herrn
und  Seeligmachers  Geburt,  im  1707.  Jalıre.
Friderich.
Privilegium  vor  die  allhiesige  So-  Gr.  v.  Wartenberg.
cietaet  der  Wilsenschaflten  über  die  Erzielung
  der  Maulbeer-Bäume  und  Seide.

36.

(Vergl.  Geschichte  der  Akademie  S.  147).

Lrıenız,  Denkschrift  über  die  Abhülfe  von  Wasserschäden  vom
28.  Januar  1707.
[Original  von  Leisnizens  Hand  im  Geh.  Staatsarchiv,  zwei  Concepte,  eines  von  Le£isstzens
Hand,  im  Akademischen  Archiv.]

Die  Begierde,  so  man  heget,  die  Societät  der  Wilsenschafften  bald  in  solchem
Stand  zu  sehen,  dafs  sie  zu  Königl.  Majest.  Glori  und  gemeinem  Besten  etwas
Ansehnliches  verrichten  möge,  verursachet,  dafs  man  nicht  nur  auf  künftige  und
etwas  entfernte  Augmenta  des  Fundi,  sondern  auch  auf  gegenwärtige  oder  doch
nähere  Hülfsmittel  zu  dencken  sich  schuldig  erachtet.

Nun  wären  zwar  allerhand  Vorschläge  diefsfalls  zu  thun,  so  dem  gemeinen
Wesen  nicht  beschwerlich  sondern  vielmehr  verträglich  erscheinen,  aber  diejenigen
vor  andern  anständig,  so  auf  Verbefserung  des  Land-Baues  gegründet,  und  dahin
gehen,  dafs  das  Land  zur  Cultur  bequemer  gemacht  und  insonderheit  was  sümpfig,
oder  gar  unter  Walser  stehet,  wo  es  thunlich  ausgetrucknet,  und  zu  guthem  Wiese-Wachs
  oder  Ackerbau  tüchtig  werde.

Es  ist  kein  Zweifel,  dafs  viel  dergleichen  Stellen  in.  Königlicher  Majest.
grofsen  Landen  vorhanden  seyn  wmülsen,  so  theils  beckand,  theils  vermittelst  der
Walserwage  aufszufinden,  wenn  gebührende  Untersuchung  geschehen  solte.  Allein
es  ist  an  dem,  dafs  die  rechten  Vortheile  der  Wafserwage,  welche  man  sonst
Libellam  oder  le  niveau  nennet,  noch  nicht  in  Teutschland  üblich,  bey  Aufsländern
aber  von  wenig  Jahren  hehr  erst  zu  einer  ziemliche  Perfection  bracht  worden.
wiewohl  fast  noch  Niemandt  bisher  damit  recht  umb  zu  gehen  weils,  als  wer
zugleich  der  astronomischen  Observationum  wohl  kundig.

Inzwischen  ist  gleichwohl  dieses  Instrument  und  defsen  tichtiger  Gebrauch
hochnüzlich,  wenn  Graben  geführet,  Stollen  getrieben,  Dämme  und  Schleufsen  angeleget,
  Schiffarten  und  Flölsen  befördert,  Walser  abgezapfet,  einige  gewaltsame
Einbrüche  und  Überschwemmungen  abgewendet  oder  vermindert,  sonderlich  aber
Lande  gewälsert  oder  trocken  gemacht  werden  sollen;  da  man  in  Ermangelung
des  rechten  Gebrauchs  solches  Instruments  und  der  daran  hafftenden  Erkenntnils,
offt  viel  Guthes  unterlälset,  zu  Zeiten  auch  viel  Unkosten  vergeblich  anwendet  und
entweder  des  Zwecks  gar  verfehlet  oder  kaum  mit  überschwenglichen  Kosten  dasjenige
  erhält,  wozu  sonst  leicht  zu  gelangen  gewesen.  Der  König  in  Frankreich
lıat  in  denen  nach  dem  Nimwegischen  Frieden  vermeintlich  reunirten  Landen  guthe
Exempel  hierinn  geben,  wie  auls  denen  dielsfalls  publicirten  Ordonnanzen  zu  sehen;
hat  auch  in  seinem  eigenen  Königreich  viel  dergleichen  gethan;  endtlich  auch  die
Aulfssicht  und  Beobachtung  der  Wafser-Leitungen  einigen  dazu  bequeinen  Gliedmalsen
  der  Academie  des  Sciences  aufgetragen,  und  zwar  eben  denen,  welche  berühmte
  Sternseher  und  Observatores  der  himlischen  Phaenomenorum  seyn.  weil
eben  dieselben  am  Besten  mit  dem  Walser  umbzugehen  und  die  dazugehörigen
Instrumenten  am  schärfesten  zu  gebrauchen  wilsen;  in  England  auch  sind  berühinte
Glieder  der  Societät  der  Wilsenschaflten  daselbst,  so  dergleichen  verrichten.