174  87.  Geschichte  des  Ankaufs  des  Soeietäts-Grundstücks  (17078).

brauchbar  war;  sie  durfte  zudem  annehmen,  dass  die  Verwaltung  des  Marstalls  ihn.
wie  den  ersten,  in  Beschlag  nehmen  werde.  Da  ihr  nun  eine  Wohnung  für  den
Astronomen  förmlich  zugesichert  war,  so  beschloss  sie,  den  Antrag  zu  stellen,  dass
ihr  statt  jenes  Eckpavillons  ein  anderes  Gebäude  bewilligt  werde.  Sie  ersah  dazu
das  unmittelbar  hinter  dem  Observatorium  gelegene  Grundstück,  welches  dem
Königlichen  Privat-Coinmissar  (er  heisst  auch  Kriegs  -Commissar)  NicorLaı  gehörte,
der  es  am  30.  August  1701  von  dem  Hof-Fourier  Jon.  GErHARDT  für  1400  Thlr.
(Originaleontract  im  Akademischen  Archiv)  gekauft  hatte.  Das  Grundstück  war
70  Fuss  lang  und  200  Fuss  tief,  und  es  befand  sich  auf  ihm  ein  kleines,  aber
beziehbares  Ilaus  (»Llintergebäude«),  dazu  ein  »anmuthiger  Garten«  (der  Secretar  an
Liımxız  Nr.77  vom  3.  Juli  1708);  ein  Vordergebäude  wollte  man  errichten.  Die
Societät  wandte  sich  an  den  Kammerherrn  vox  Trrrau  mit  der  Bitte,  dem  Könige
Vortrag  zu  halten  und  ihn  dazu  zu  bestimmen,  bis  zu  3000  Thlr.  —  die  Grundstücke
müssen  demnach  in  jenen  Jahren  stark  gestiegen  sein  —  zum  Ankauf  dieses  Hauses  2u
gewähren.  Bereits  aın  22.  Februar  1707  konnte  der  Hofprediger  Lrinxızen  wmittheilen
(Hannov.  Bibl.):  »Was  der  Kainmerherr  v.  Tettau  vor  einen  Success  gehabt,  wird
meinem  hochgeehrten  Herrn  ohne  dem  bekannt  sein.  S.  K.  M.  haben  sich  würklich
bis  3000  Thlr.  zu  dem  Platz  und  Gebäu  pro  observatore  herausgelassen,  und  hat
der  Hr.  v.  Tettau  nicht  allein  hierüber  eine  schriftliche  Versicherung  herbeizuschaffen,
sondern  auch  an  die  Kammer  wegen  fördersamster  Ausbauung  des  Observatori
einen  Befehl  zu  extrahiren  verheilsen!«.

Demgemäss  richtete  die  Societät  am  ıg.  März  folgendes,  von  Leısexız  entworfene
  Pro-Memoria  an  den  Grafen  vox  WARTENBERG  (Concept  von  Leısxizens
Hand  und  eine  Abschrift  im  Akademischen  Archiv,  Original  im  Geh.  Staatsarchiv),
nachdem  man  sich  versichert  hatte,  dass  das  Grundstück  für  2100  Thlr.  zu
haben  sei.

Pro  Memoria.
An  des  Herrn  Ober  Cämmerers  hochgräfl.  Excellentz  (Graf  von  Wartenberg).

Nachdem  man  bey  vorgenommnener  Untersuchung  dafür  gehalten,  dafs  keiner
von  den  Eckpavillonen  bey  dem  Stallgebäude  auf  der  Dorotheenstadt  ohne  grolse
Kosten  oder  Ungelegenheit  des  Stalles  zu  dem  Gebrauch  der  Societät  der  Wilsenschaflten
  wie  nöthig  zu  adaptiren,  so  ist  in  Vorschlag  koınmen  und  vor  gutl
angesehen  worden,  dals  ein  Plaz  nahe  bey  dem  Observatorio  dazu  erkauffet  und
ein  mittelmälsiges  doch  anständiges  Gebäude  dahin  gesetzet  würde,  und  hat  man
der  Abrede  gemäls  einen  feinen  Plaz  gleich  gegen  dem  ÖObservatorio  über  mit
darauf  stehenden  Hintergebäu  bis  auf  Ratification  erhandelt,  und  stehet  es  nunmehr
  darauf,  dafs  von  wegen  Königl.  Maj.  solches  Allergnädigst  genehm  gehalten
werde,  mithin  auch  zu  dem  beygehörigen  Bau  die  nöthige  Verordnung  ergehe.
Wobey  es  dann  auf  folgende  Puneten  ankomt.

1.  Behielte  die  Societät  auf  dem  Stallgebäude  den  Thurm  des  Observatorii
samt  dem  olmgehinderten  Eingang  dazu  und  auf  jeder  Seiten  des  Thurms  wäre
der  Gang,  so  davon  nach  denen  beyden  Eck  -  Pavillonen  gehet,  halb  zu  theilen.  die
nächste  Helffte  davon  jederseits  bey  dem  Observatorio  zu  lalsen  und  von  dem  übrigen,

!  In  dem  Leiexiz-Fascikel  der  Akademie  findet  sich  ausserdem  ein  Concept  eines
Briefes  vom  135.  Februar  1707.  Man  ersieht,  dass  der  König  den  Befehl  gegeben  hatte.  den
zweiten  Eekpavillon  für  die  Societät  auszubauen.  Es  war  aber  von  der  Stall-Verwaltuug
eingewendet  worden,  die  Fundamente  seien  zu  schwach,  um  einen  zweiten  Stock  zu  gestatten.
Lisusız  fragt  nun,  was  soll  geschehen?  der  Astronom  müsse  doch  wohnen;  in  eine  private
Wohnung  zu  ziehen,  sei  unthunlieh.  Der  Brief  schliesst:  »Wie  man  denn  auch  versichert
lebet,  dafs  K.  M.  niehts  Unanständiges  [als  Wohnung]  oder  Verkleinerliches  gestatten  werden«.