87.  Geschichte  des  Ankaufs  des  Sorietäts-  Grundstücks  (17078).  177

Kammer  möge  angewiesen  werden,  in  den  nächsten  3  Jahren  je  700  Thlir.  auf  den
Etat  zu  setzen;  die  Societät  wolle  einstweilen  die  ganze  Suinme  aufnehmen  und
die  Zinsen  bezahlen  (Geh.  Staatsarchiv).  Gleichzeitig  wandte  man  sich  an  Leisnız
Diesem  riss  endlich  die  Geduld  —  an  die  eintlussreichsten  Beamten  hatte  er  schon
öfters  in  dieser  Sache  geschrieben,  s.  Krorr,  10.  Bd.  S.  413f.  —  und  er  richtete
am  17.  Februar  ein  nachdrückliches  Schreiben  an  den  König  (Original  im  Staatsarchiv,
Concept  in  Hannover)  und  schrieb  gleichzeitig  an  andere  eintlufsreiche  Personen
(sogar  an  eine  Dane,  Fr.  vox  Sıcrror,  die  Haushofmeisterin  der  Kronprinzessin).
In  dem  Brief  an  den  König  heisst  es,  nachdem  er  an  die  förmliche  Bewilligung
erinnert  hat:

»K.  M.  haben  mich  auch  bey  meiner  allerunterthänigsten  Beurlaubung  vivae
voeis  oraculo  in  Gnaden  zu  versichern  beliebet,  dafs  dieses  und  anderes,  so  Sie
zugestanden,  unnachbleiblich  erfolgen  solte.  Allein  man  hat  sich  nicht  allein  bey
der  löbl.  Hof-  und  Amts-Caınmer  voriges  Jahr  damit  entschuldiget,  dafs  die  Dispositionen
  schon  gemacht,  und  vor  diefsmahl  Würcklichkeit  nicht  zu  gelangen,
sondern  auch  endtlich,  als  die  Societät  sich  ietziges  Jahr  bey  Zeiten  angegeben.
alles  abgeschlagen,  mit  der  Bedeutung,  dafs  mehr  wohlgedachte  Cammer  nicht
in  Stande,  solch  Geld  zu  zahlen.  Und  ob  man  wohl  propter  periculum  in  mora
die  Reputation  des  mit  Ew.  Maj.  Genehmhaltung  gemachten  Contracts  zu  conserviren
  erbotlien,  diefs  Geld  anzuschaffen,  wenn  es  auls  der  Cammer  verzinset
werden  wolte!,  ist  doch  auch  solches  nicht  zu  erhalten  gewesen.  Weilen  aber
dadurch  erwehnter  Kauffeontract,  nach  langem  Warthen,  auf  eine  sehr  unanständige
Weise  nicht  nur  zu  Präjudiz  und  Milscredit  der  Societät,  sondern  auch  mit  Verwunderung
  der  Aufswärtigen.  so  darinn  ınitbegriffen,  übern  Hauffen  geworffen  wird,
so  habe  endtlich  zu  E.  K.M.  im  Nahmen  der  Societät  mich  aberinahls  wenden
und  um  Vollstreckung  des  allergnädigsten  Befehls  allerunterthänigst  bitten  müssen.«

Auf  Leissızens  Betreiben  richtete  ausserdem  die  Societät  am  28.  Februar  ein
ausführliches,  nit  fünf  Beilagen  ausgestattetes  Pro-Memoria  an  den  Minister
vox  ILGEN,  in  welchem  sie  die  ganze  Geschichte  der  Sache  darlegte.  Dem  Minister
verdankt  es  die  Societät  (s.  Secr.-  LEıien.  Nr.  73  vom  5.  Mai  1708),  dass  sie  endlich  zu
ihren  Rechte  kam.  Er  bewirkte  am  9.  März  einen  Königlichen  Befehl  an  die  Amtskauıner,
  dass  in  den  nächsten  3  Jahren  je  700  Thlr.  der  Societät  ausgezahlt  werden
sollen  und  sie  darüber  schon  jetzt  eine  förmliche,  schriftliche  Zusicherung  erhalte,
damit  sie  das  Geld  im  Ganzen  sofort  aufnehmen  könne  (Geh.  Staatsarchiv,  Abschrift
im  Briefwechsel  zwischen  dem  Secretar  und  Leısxız  und  hiernach  gedruckt  in  der
Publication  dieses  Briefwechsels  in  der  Abh.  d.K.  Preuss.  Akad.  d.  Wiss.  1897  unter
\r.  68).  An  dem  nämlichen  Tage  erging  eine  in  der  Sache  identische  Königliche
Ordre  an  die  Societät.  Es  wird  gestattet,  dass  der  Gelddarleiherin  —  es  war  die
Hofprediger-Wittwe  Sturm  —  das  Grundstück  sammt  Haus  hypothekarisch  verschrieben
  werde,  bis  das  Geld  abgezahlt  sei;  die  Zinsen  hat  die  Societät  zu  tragen
(Original  im  Akadeinischen  Archir).

Die  Ordre  lautet:  Wir  Friederich  u.  s.  w.

Wir  haben  aus  eurem  im  vorigen  Jahr  abgestatteten  allerunterthänigsten
Bericht  ersehen,  dafs  diejenige  2100  Thlr.,  welche  zu  Bezahlung  des  auff  Unsere
(renehmhaltung  vor  die  Societät  der  Wissenschafften  erkaufften  Hauses  erfordert
werden  und  Wir  unterm  28.  Aprilis  1707  auf  Unsere  hiesige  Cammer  -  Gefällen
assignirt  haben,  in  dem  damahlen  bereits  erfüllet  gewesenen  Cammer-Etat  nicht
eingebracht  werden  könten.  Wir  haben  aufs  solchem  Bericht  auch  vernommen,
was  ihr  sonsten  weiter  wegen  dieser  Sache  fürzustellen  nöthig  gefunden.  Weil

!  Das  ist  ein  Irrthum  Leisxizens;  die  Societät  hat  sich  von  Anfang  an  erboten,  die
Ziusen  selbst  zu  zahlen.

Geschichte  der  Akademie.  II.  12