93.  Zum  Oerven’schen  Handel  (1709).  185

unerträglicher  gefallen,  je  unleidlicher  es  ihm  angekommen,  die  mit  unterlaufende
teils  ungeschickte  teils  ärgerliche  und  allerdings  unzulässige,  ihn  selbst  aber  lieb
und  hochgeschäzte  Einfälle,  derer  er  auch  nach  dem  ihın  zugezogenen  Fiscalischen
Verweis  sich  nicht  enthalten  können,  an  Mann  zu  bringen,  sich  gehindert  zu
schen;  da  denn  endlich  sein  wallendes  Geblüt  unter  dem  Vorwand  des  Königlichen
Interesse  sich  solchergestalt  abzukühlen  und  an  der  Societät  zu  rächen  Gelegenheit
  genommen.

Wie  aber  wir  vor  uns  und  im  Nahmen  der  ganzen  Societaet  uns  solches  wie
billig  tief  zu  Gemüht  ziehen,  und  unsere  rechtmälsige  Verantwortung,  so  bald  wir
mit  dem  H.  Praeside  von  Leibniz  uns  darüber  vernommen  haben  werden,  uns  vorhehalten,
  So  haben  wir  hiezu  einen  wenigen  Anstand  gehorsamst  erbitten,  und
zugleich  mit  gegenwärtiger  vorläufiger  Information  schuldigst  aufwarten  sollen.«

Allein  man  war  damit  im  Ministerium  nicht  zufrieden  und  verlangte  noch
weitere  umgehende  Aufklärungen  und  namentlich  Verhandlungen  mit  OELven  über
seine  Vorschläge.  Nun  verfasste  Cun£eat,  der  hochangesehene  und  ruhige  Mann,
am  4.  und  7.  September  1709  zwei  sehr  würdige  Eingaben  an  den  Minister.  In
der  ersten  heisst  es:

Ich  fürchte  demnächst  auch,  der  neue  modus  ditescendi  aut  alendi  opipare
Societatem  wirdt  noch  viel  Bedenklichkeiten  haben,  und  ist  zu  besorgen,  es  werde
daraufs  so  wenig  eine  Golt  Grube  oder  vellus  aureum,  alls  aus  Seiner  terra  novi
Reeni  das  gerühmte  Porcellain  erfolgen;  Doch  wünschet  man,  dafs  der  Vorschlag
solide  undt  nicht  einer  von  denen  seyn  möge,  welche  man  vordehm  schon  selbsten
ı.  alls  impracticable  2.  bedencklich  oder  3.  so  angesehen,  dafs  der  Hoff  darin
nicht  consentiren  würde,  oder  auch  die  man  4.  zu  rechter  Zeit  selbst  vorzuschlagen
reserviret  hatt;  Efs  seindt  sonsten  des  Herrn  Oelven  erste  exhibita  auf  geschehene
wnädire  Communication  dem  Praesidi  Societatis  communiciret;  Weilen  man  Unis
nun  delsen  Andtwohrt  vorher  zu  erwarten,  den  in  Unserer  vorläuffigen  Vorstellung
gebohtenen  Anstandt  nicht  verstatten,  so  ınuls  man  es  dahin  gestellet  syn  lafsen,
Unterdefsen  weil  ı.  Herr  Oelven  gesteliet,  nicht  selbst  Auctor  von  dem  Invento
zu  sevn.  2.  Er  ein  solcher  Kopff  ist,  mit  dem  man  umbgehen  mufs  wie  mit  einer
gewilsen  Arth  Foux  malicieux  et  dangereux,  welche  man  wegen  Ihrer  Tücke  und
Toll-Kühnheit  gern  evitiret,  um  sich  nicht  zu  ärgern  noch  gekratzt  zu  werden.
undt  also  3.  Ex  consilio  Societatis  Niemandt  gern  mit  Ihm  wird  zu  thun  haben
oder  sich  committiren  wollen,  wie  ohnfelilbahr  bey  einer  mündtlichen  Conferentz
geschehen  dörffte:  So  würde  am  besten  seyn,  Ihın  zu  befehlen,  dafs  Er  blols  den  Auctorem
  benenne,  mit  welchem  man  die  Sache  willig  und  ohne  Bedencken  tractiren
wird,  oder  dafs  Er  daneben  die  Sache  schriftlich  übergebe.«

Daun  wird  man  einen  Bericht  an  K.  Maj.  machen  »und  olıne  Jalousie  ergreifen,
  was  gut  und  tüchtig  an  dem  Plan  sein  wird«.  »Iım  übrigen  ist  es  zwar  noch
nicht  Zeit  die  Bärenhaut  zu  vergeben,  ehe  ınan  den  Bären  selbsten  gefangen,  aber
auf  allen  Fall  könnte  ich  nach  meinem  Gewilsen  nicht  rahten,  dasjenige,  wals  man
bev  dem  Fundo  Societ.,  es  seye  nach  der  jetzigen  Einrichtung  oder  einer  andern
herausbringet,  indistincte  unter  die  membra  Societatis  zu  verbröckeln,  sondern  bey
der  vom  ersten  Anfang  her  hierunter  vorgewesenen  undt  zu  der  Societaet  Aufnahmen
  und  Lustre  abziehlenden  Intention  beständig  zu  verbleiben,  dals  man  nehmlich
  beym  Anwachfs  des  Fundi  nach  und  nach  6  oder  8  recht  würdige  Leuhte  ex
Soeietate  aut  aliunde  aussuchte,  annehme  und  rechtschaflen  salarirte,  welche  beständig
  nach  der  Societät  Scopo  undt  denen  einen  jeden  insonderheit  aufgetragenen
ohjectis  arbeiten  mülsen,  die  Übrigen  aber  blieben  nach  wie  vor  honorarii.  Hierdurch
  würde  der  Societaet  geholfien.  Auf  dergl.  Leulhte  aber,  wie  Herr  Oelven
ist,  etwas  zu  wenden,  würde  m.  E.  höchst  verandtwortlich  seyn.  Mit  Publicirung
abzeschinackter,  impertinenter,  malicieuser  anzüglicher  Dinge,  so  mit  einer  sotten