190  96.  Leienız  und  die  Societät,  Gutachten  über  eine  Universalschrift.

haben,  und  die  Leute  selbst  an  sich  locken.  Aber  (alle  bisherigen  Vorschläge
  in  Bezug  auf  eine  Universalschrift)  sind  nicht  von  solcher  Art,
dals  sie  zur  Annehmung  und  Nachfolge  genugsame  Lust  machen  können.«
(Er  nennt  dann  den  Versuch  des  Bischofs  von  Chester,  des  Georc  Drısarnus
  und  des  P.  LABBE).

RöDEREN  gab  sich  mit  dieser  Antwort  nicht  zufrieden,  sondern  schrieb  eine
Gegenkritik  (21  Seiten  in  Folio,  sie  liegt  den  Acten  bei)  und  machte  eine  zweite  Eingabe
an  den  König.  Er  erklärte,  die  Membra  societatis,  ınit  denen  er  persönlich  conferirt,
  könnten  das  Gutachten  nicht  verfasst  haben;  sie  hätten  sich  vielmehr  ganz
anders  ausgesprochen  und  diese  ihre  eigene  Meinung  auch  schriftlich  aufgesetzt;
das  eingereichte  Gutachten  sei  vielmehr  vom  Präses  Leıeniz,  den  die  Societät  jetzt
einfach  reden  lasse,  sich  mit  ihrer  eigenen  Ansicht  dadurch  in  Widerspruch  setzend;
Leienız  aber  habe  sich  r1.  nicht  die  Mühe  genommen,  die  Erfindung  wirklich  zu
prüfen  und  habe  ihm  daher  eine  Reihe  von  Einwürfen  gemacht,  die  wohl  auf  ältere
gleichartige  Projecte,  nicht  aber  auf  seines  passen,  und  2.  Leienız  habe  selbst  vor
etwa  37  Jahren  einen  Versuch  gemacht,  einen  »Character  notionalis«  als  Universalsprache
  für  die  Gelehrten  zu  erfinden,  und  sei  daher  parteiisch.  Den  älteren,
Leisnizischen  Versuch  kritisirte  RöDEKEN  nun  ausführlich.

Hierauf  äusserte  sich  die  Societät  (23.  April  1710)  auf's  Neue  dem  Minister
vo  ILGEN  gegenüber  (vergl.  Secr.-  Leıen.  Nr.  105  vom  19.  April):  »Wir  lassen  dahin
gestellet  sein,  ob.dergl.  Streitigkeiten  [Rönperen’s  Kritik  an  Lrisniz],  so  eigentlich
nur  vor  müssige  Gelehrte  gehören,  sich  schicken,  vor  Könige  und  deren  lıohe
Ministros  gebracht  zu  werden:  zum  wenigsten  begehren  wir  uns  ınit  ihm  darüber
nicht  einzulassen  und  kann  uns  genug  sein,  dals  nach  seinem  eigenen  Verlangen
wir  unsere  Gedanken  über  die  Möglichkeit  und  Nutzbarkeit  dieser  Sachen  ingeınein
eröfnet,  weil  so  wenig  dasjenige,  so  von  seiner  besondern  Erfindung  er  uns‘
schriftlich  mitgeteilet  und  blos  um  bequemer  Communication  willen  [von  uns]  abgedruckt
  worden,  als  wals  er  zu  dessen  Erläuterung  mündlich  vorgebracht,  uns
zur  Zeit  zulänglich  geschienen,  derselben  vor  denen  anderen  [ähnlichen  Versuchen]
viel  voraus  zu  geben«.

Ganz  aufrichtig  war  diese  Erklärung  nicht,  denn  es  hatte  in  der  That  in  der
Societät  ursprünglich  ein  viel  günstigeres  Urtheil  über  das  Project  geherrscht,  welches
dann  aber  vor  Leisxızens  Autorität  verstummt  war.  Das  sollte  sich  in  wenigen
Monaten  zeigen.

RöDExEn  hatte  eine  neue  Commission  erbeten,  in  der  zwar  Mitglieder  der
Societät  sein  sollten,  aber  nicht  als  Akademiker  (Secr.-Leıisx.  Nr.  ııı  vom  12.  Juli
1710).  Der  König,  der  sich  augenscheinlich  für  die  Sache  interessirte,  bewilligte
sie  (12.  November  1710).  Leınvız,  den  man  nicht  mehr  wünschte,  wurde  bei  Seite
gelassen:  der  Oberst  und  Director  der  Ritter-  Akademie  von  SrAaPrr,  der  Hofprediger
JasLoxskı,  Scaort,  La  CrozeE  und  Frisch  wurden  berufen.  Diese  nahmen  sich  Zeit
und  statteten  nach  13  Monaten  (28.  December  1711)  ihr  Gutachten  ab,  nachdem  sie
mehrere  Sitzungen  gehalten  und  auch  persönlich  mit  Röpexen  conferirt  hatten.  Dieses
Gutachten  nun  ist  dem  früheren,  von  Leıexız  inspirirten  entgegengesetzt:

»\Wir  haben  in  der  That  befunden,  dafs  diese  Erfindung  nicht  nur  wohl
und  vernünftig  ausgesonnen,  sondern  dabeneben  ins  \Werck  zu  richten  gar
wohl  möglich,  ziemlich  leicht  (!),  und  wann  selbige  durch  Gottes  Schickung
in  Brauch  kommen  solte,  wie  es  sich  dem  Ansehen  nach  wohl  muthmalsen
läfset,  grofser  Vortheyl  und  Nutzen  in  allen  Ständen  und  bei  allen  Nationen,
sonderlich  aber  dem  gelehrten  Wesen  dadurch  erwachsen  und  zufliessen
würde.  «

Sie  berufen  sich  nun  auf  ein  Gutachten,  das  sie  der  Societät  in  dieser  Saclıe
abgestattet  haben  und  dem  diese  in  einem  Schriftstück  vom  10.  Septeinber  ı71r  bei-