97.  Neuordnung  des  Präsidentensitzes  (27.  Juni  1710).  191

getreten  sei  [sie  liegen  den  Acten  im  Geh.  Staatsarchiv  bei],  beliaupten,  dass  sich
die  Sache  seit  der  erstinaligen  Untersuchung  seitens  der  Societät  »ınercklich  geändert«,
und  kommen  zu  dem  Schluss,  dass  man  »dem  Erfinder  sowohl  als  der  gelehrten
Welt  dieser  Erfindung  wegen  billig  zu  gratuliren  und  zu  wünschen  habe,  dafs  der
Erfinder  bequeme  Gelegenheit  und  nöthigen  Vorschub  erlangen  möge».  Sie  meinten
ferner,  der  König  werde  »über  diesen  Bericht  ein  hohes  K.  Wohlgefallen  bezeugen,
zumahlen  da  es  eine  Sache,  wodurch,  wenn  sie  ins  Werk  sollte  gerichtet  werden,
Dero  hohen  K.  Haufse  und  gantzen  Lande  ein  ungemeiner  Ruhm  zuwachsen  würde;
aber  »wegen  der  Einführung  können  wir  nichts  Gewissens  versichern«  (!!).  Vielleicht
  waren  sie  nur  servil.  Der  König  oder  ein  hoher  Beamter  scheint  ein  günstiges
Gutachten  gewünscht  zu  haben.  Am  Schluss  des  Berichts  wird  man  nicht  überrascht
  durch  die  Wendung,  der  Erfinder  verdiene  sein  Brod  durch  Information
junger  Edelleute  und  habe  viel  Mühe  und  Zeit  auf  die  Erfindung  verwandt  —  »wir
stellen  allerunterthänigst  anheim,  ob  Ew.  K.M.  zu  Dero  eigenen  Glorie  und  dem
Publico  zu  Nutzen,  den  Erfinder  zu  solchem  Zweck  mit  einer  K.  Gnade  allergnädigst
ansehen  wollen«.

Mit  diesem  Ersuchen  schliessen  die  Acten.  Aber  in  dem  Brief  des  Secretars
an  Leiexız  vom  31.  Deceinber  1712  (Nr.  145)  findet  sich  das  Postscript:  »Der  Hr.
Rödicke  hat  nach  einem  langen  Lager,  darin  ihn  die  Wassersucht  gehalten,  endlich
die  Zeitlichkeit  gesegnet.  Man  ist  bedacht,  seine  Mss.  von  der  lingua  universali  von
den  Erben  zu  erlangen«,  und  aın  16.  December  1713  berichtet  er  darüber  noch  einmal
  (Nr.  155).  In  der  That  bewahrt  das  Akademische  Archiv  sie  noch  heute  auf.

97.
(Vergl.  Geschichte  der  Akademie  S.  167).
Neuordnung  des  Präsidentensitzes  (27.  Juni  1710).
[Original  und  Abschriften  im  Akademischen  Archiv,  Concept  im  Geh.  Staatsarchiv.)

Demnach  S.  K.  M.  in  Preufsen  u.s.  w.,  Unser  allergnädigster  Herr  dem  der
Zeit  bestelleten  Praesidi  Dero  Societät  der  Wilsenschaften,  Gottfried  Wilhelm  von
Leibnitz,  in  Ansehen,  dafs  er  alls  an  diesem  Ohrt  nicht  wohnhaft,  zu  Besorgung
der  Angelegenheiten  der  Societät  von  Zeit  zu  Zeit  hin  und  her  zu  reisen  und  sich
allhie  aufzuhalten  haben  würde,  stat  der  hiezu  benötigten  Kosten  überhaupt  Sechshundert
  Thaler  jährlich  aus  deın  fundo  Societatis  anweisen  lafsen,  so  lalsen  dieselben,
  so  lange  Er  an  solcheın  Praesidio  verbleibet,  es  dabey  allergnädigst  bewenden.

Da  aber  derselbe,  es  sev  durch  den  Todt  oder  auf  andere  Weise  defsen  abkommen
  solte,  so  wollen  und  verordnen  S.  K.  M.  hiemit  und  in  Kraft  dieses,  dals,
da  auf  solchen  Fall  es  dergl.  Reisekosten  nicht  mehr  bedarff,  und  der  Praeses  honorarius
  diese  Sache  auch  sonst  ohne  Besoldung  zu  verwalten  haben  wird,  alfsdan
Einhundert  Thaler  davon  ad  Cassanı  zurückfallen,  die  übrigen  Fünfhundert  aber
denen  vier  Directoren  derer  Departemens  der  Societät  und  dem  Fiscali  jedem  zu
Einhundert  Thaler  jährlich  zuwachsen,  und  sie  delsen  alls  einer  Ergötzlichkeit
vor  die  bey  solcher  Verwaltung  habende  Mühe  genielsen  sollen.  Signatum  Charlottenburg,
  den  27.  Junii  1710.

Friederich.
Graf  von  Wartenberg.

Verordnung,  dafs  künftig  bey  der
Societät  der  Wissenschaften  des  Praesidis
honorarii  Besoldung  demselben  nicht  mehr
zu  reichen,  sondern  zum  Besten  der  Societät
  anders  anzuwenden.