192  95.  Prixtzen’s  Bestallung  als  Praeses  honorarius  (7.  August  1710).

98.

(Vergl.  Geschichte  der  Akademie  S.  167).

Bestallung  für  Hrn.  vox  Prıxrzex  als  Praeseshonorarius  der  Societät
(7.  August  1710).

[Concept  im  Geheimen  Staatsarchiv,  Abschrift  im  Akademischen  Archiv.)

Friderich  König  in  Preufsen.

Unsern  etc.  Aufs  beyliegender  Abschrifft  werdet  Ihr  ersehen,  wals  für  ein
Reglement  zu  desto  befserer  Ordnung  bey  der  von  Unis  gestiffteten  Societet  der
Wifsenschaften  auf  derselben  deshalb  gethanen  allerunterthänigsten  Vorschlag
Wihr  unterm  3.  Junii  nechsthin  zu  machen  veranlafset  worden.  Weil  Wihr  nun
in  Ansehung  Ener  zu  denen  Studiis  und  Wilsenschafften  habenden  Liebe,  undt  vor
derselben  Fortpflantzung  und  Vermehrung  bezeigenden  Eyffers  aus  eigener  Bewegnüs
gutgefunden,  nicht  allein  Eure  Persohn  gedachter  Unser  Societet  der  Wilsenschaften
in  Gnaden  zu  ernennen  [sic],  damit  Sie  in  ihren  Angelegenheiten  sich  zu  Euch  insbesondere
  wenden  undt  solche  durch  Euren  Vortrag  an  Unfs  bringen  lafsen  könne,
sondern  Euch  auch  zum  Praeside  honorario  solcher  Societet  auff  dein  Fall  da  derselben
jetziger  praeses  abgehen  solte,  in  Krafft  obgedachten  Reglements  allergnädigst  zu
ernennen,  so  haben  Wihr  Euch  solches  hierdurch  in  Gnaden  bekandt  machen  wollen
undt  haben  zu  Euch  das  vollkommene  Vertrauen,  Ihr  werdet  hierbey  allezeit  Euer
Absehen  zum  Besten  dieses  von  Uns  gestiffteten  Wercks  gerichtet  seyn  lalsen,  und
Wihr  etc.

Cölln  an  der  Spree,  d.  7.  Aug.  1710.

An
des  würcklichen  Geh.  Raths
Hr.  von  Printzen  Excellenz.

99.

(Vergl.  Geschichte  der  Akademie  S.  168).

Statut  der  Königlichen  Societät  der  Wissenschaften  vom  3.  Juni  1710.

[Original  und  mehrere  Concepte,  auch  das  vom  Jahre  1704.  welches  Leissiz  zugeschickt
worden  ist,  im  Akademischen  Archiv;  Abschriften  und  alte  Drucke.)

Wir  Friderich  von  Gottes  Gnaden,  König  in  Preufsen,  Marggraff  zu  Brandenburg,
  des  Heyl.  Röm.  Reichs  Ertz-Cäininerer  und  Churfürst,  Souverainer  Printz
von  Oranien,  Neufchatel  und  Valengin,  zu  Magdeburg,  Cleve,  Jülich,  Berge,  Stettin,
Pommern,  der  Cafsuben  und  Wenden,  zu  Mecklenburg,  auch  in  Schlesien  zu
Crofsen  Hertzog,  Burggrafl  zu  Nürnberg,  Fürst  zu  Halberstadt,  Minden,  Camin,
Wenden,  Schwerin,  Ratzeburg  und  Meurs,  Graff  zu  Hohenzollern,  Ruppin,  der
Marck,  Ravensberg,  Hohnstein,  Tecklenburg,  Lingen,  Schwerin,  Bühren  und  Lehrdam,
  Marquis  zu  der  Vehre  und  Vlilsingen,  Herr  zu  Ravenstein,  der  Lande  Rostock,
Stargard,  Lauenburg,  Bütau,  Arlaii  und  Breda.  Demnach  Wir  Unser  Societaet  der
Wilsenschaften  alhier  den  mittlern  Pavillion  der  hinderen  Seithen  Unseres  neuen
Marstalles  auf  der  Dorotlicen-Stadt  zum  Öbservatorio  und  zugleich  zu  ihrem  Sitz.
und  Aufenthalt  gewidmet,  auch  auf  Unseren  Kosten  aufführen  und  in  brauchbahren
Stand  setzen  zu  lalsen  allergnädigst  übernommen,  und  dan  durch  Göttl.  Beystand
es  damit  nunmehr  soweit  gediehen,  dals  derselbe  ihr  zu  solchem  Gebrauch  übergeben
  und  die  zu  denen  ihr  auferlegten  Verrichtungen  erforderte  Zusammenkünfte
ohne  Hindernüs  daselbst  angetretten  und  ordentlich  fortgesetzet  werden  sollen,  so
haben  Wir  zu  nötiger  Einricht-  und  beständiger  Falsungs  solchen  Wercks  über  die
in  dem  Diplomate  fundationis  und  in  der  General-Instruction  enthaltene  Gesetze