194  99.  Die  Statuten  der  Societät  vom  3.  Juni  1710.

ordentlich  an  gewilsen  hiezu  ausgesetzten  Tagen  zu  halten,  damit  die  Angelexenheiten
  der  Societaet  tleilsig  beobachtet,  was  zu  deren  Aufnahme,  Erhalt-  und  Verbefserung
  diensahm  oder  nötig  ermelsen  wird,  sorgfaltig  vorgenommen,  denen  von
Uns  vorgeschriebenen  Satz  -  und  Ordnungen  gebührend  nachgegangen  und  alles  Nachtheil
  oder  Hinderungen  abgewendet  werden.

Allermalsen  zu  des  Concilii  Vorrichtungen  absonderlich  gehören  soll.  den
Fundum  Societatis  und  was  zu  demselben  gewidmet  ist  oder  künftig  noch  gewidmet
werden  ınöchte,  sorgfältig  beyzubehalten  und  nach  Müglichkeit  zu  verbelsern.  Uns
auch  deshalb  practicable  Vorschläge  dem  Befinden  nach  zu  thun,  damit  bey  suffisanter
Vermehrung  delselben  Unsere  Intention  völlig  erreichet  und  von  deme,  so  nach
Bestreitung  der  nötigen  Ausgaben  noch  übrig  sein  möchte,  hiernechst  nach  und
nach  in  jedem  Departement,  und  zwar  zuerst  in  Mathesi  et  Physica  ausbündige  und
von  dem  Concilio  vorzuschlagende  Leute  angenommen  und  zureichend  besoldet  werden
können,  welche  beständig  zu  arbeiten  verbunden  seyn.  Sodan  wird  hiernegst  den
Concilio  obliegen,  auf  die  getreue  und  ordentliche  Verwaltung  sothanen  Fundi.
Einnahme  und  Ausgabe  delselben  genau  zu  sehen  und  darüber  die  Rechnung  jährl.
abzunehmen;  ferner  die  Aufnahıne  neuer  Mitglieder  dergestalt  zu  mäflsigen,  damit
keine,  ohne  allein  wollfähige  und  durch  abgelegte  tüchtige  Proben  in  einem  von
denen  vorgeschriebenen  Departements  ihrer  Geschicklichkeit  halber  bekante  und
berühinte  Persolinen  zugelalsen  und  über  die,  so  hiezu,  woher  es  auch  sein  möze,
in  Vorschlag  gebracht  werden,  mit  vorgehender  Communication  mit  den  Gliedern
des  Departements,  zu  welchem  das  in  Vorschlag  gebrachte  Subjectum  gehören
möchte,  zuerkennen,  auch  folgends  die  Diplomata  receptionis  zuertheilen,  so  dan
die  unteren  Bedienten  der  Societaet  nach  befindender  Bedürfnüs  zu  bestellen  und
einem  jeden  zu  seiner  Schuldigkeit  anzuhalten;  nichtweniger  die  jedesmahlige
Herausgebung  der  Actorum  Societatis  anzuordnen  und,  was  sonsten  zur  Ehre.
Zier  und  Wolstand  der  Societaet  ihrem  Zweck  gemäs  gereichen  mag,  aufs  beste
zu  beobachten.  Bey  welchem  allen  diese  Ordnung  in  acht  zu  nehmen,  dafs  die
Deliberanda  erstlich  von  dem  Vice-Praeside  und  folgends  auch  von  denen  anderen.
wen  sie  deren  etwas  haben,  in  guter  Ordnung  vorgetragen,  die  Vota  nach  einander
ecolligiret,  das  Conclusum  secundum  majora  formirt,  von  dem  Secretario  alles  richtig
protocollirt,  von  diesem  auch  folgends  die  nötige  Aufsfertigungen  abgefafset  und
deren  Vollziehung  beschleuniget  werde.

Und  weil  der  Fundus  Societatis  aulser  den  Besoldungen  derer  bey  der
Sorietaet  bisher  bestelleten  unentbehrlichen  Bedienten  vornemlich  dazu  gewidmet
seyn  soll,  dafs  von  dem  jährl.  Überschufs  nebst  einer  ausbündigen,  zu  ihrem
Zweck  eigentlich  gehörigen  Bibliothec,  auch  benötigten  mathematischen  Instrumenten
ein  anschnlicher  Vorrath  an  curieusen  Naturalien  ex  omni  regno  sowoll,  alls  an
künstlichen  Erfindungen  neuer  Maschinen  und  derer  Modellen  und  anderen  mechanischen
  Raritaeten,  also  ein  Thesaurus  naturae  et  artis  zusammengebracht,  hiernezgst
die  Geheimnüfse  der  Natur  durch  physicalische,  chymische  und  anatomische  Experimenta
  mehrers  erforschet  und  derselben  verborgene  Eigenschaften  gründlicher
aufgeschlofsen  werden,  alfs  wird  dahin  zu  sehen  seyn,  wie  solcher  Vorrath  nach
und  nach  angeschaffet,  auch  nach  Gelegenheit  nützliche  Proben  und  Experiment,
jedoch  anders  nicht,  alls  wen  die  Sache  in  dem  Departement,  dahin  sie  gehöret.
woll  überleget  und  von  dem  Coneilio  gut  gefunden  worden,  angestellet,  mithin  diejenigen,
  so  in  einem  oder  dem  anderen  mit  Rath  oder  That  hierunter  etwas
Nützliches  beytragen,  mit  geziemenden  Praemiis  nach  Befinden  und  Wichtigkeit
der  Sache  angesehen;  und  zu  defsen  allen  und  was  sonst  dem  Zweck  der  Societaet
gemäs  und  forderlich  seyn  mag,  beständiger  Fortsetzung  mit  denen  auswertigen
Miteliedern  und  anderen  Gelehrten  fleilsige  Correspondentz  unterhalten,  also  mehredachter
  Fundus  allein  hiezu  rätig  und  vorsichtig  angewendet  werde.

©
nr