196  100.  Leissız  an  die  Kronprinzessin  Sornie  Dororner  (10.  December  1710).

die  anderen  Mitglieder  der  Societaet.  ob  sie  gleich  zu  dem  besonderen  Departement
sich  nicht  bekennen,  einen  freyen  Zutrit  haben,  hingegen  frembde  und  der  Societaet
nicht  verwante  Persohnen  ohne  Vorwilsen  des  Directoris  nicht  gelafsen  oder  eingeführet
  werden.

Auf  solche  Weise  wird  mit  denen  Versamlungen  das  Jahr  durch  fortgefahren,
aufser  in  der  Marter-,  Oster-  und  Pfingstwochen,  wie  auch  denen  gewöhnlichen
Erndeferien  und  der  Zeit  vom  24ten  December  bis  zum  6ten  Januarii  nechstfolgend,
bevdes  inclusive,  welche  als  beständige  Vacationes  hiermit  erklähret  werden.

Wie  nun  der  verspürende  Fleifs  und  Bemühungen,  auch  hervorbringende
Proben  und  würckliche  Zeugnüfse  Unser  Societaet  der  Wilsenschaften  sowoll  überhaubt,
  als  eines  jeden  derselben  Mitglieder  insbesonder  Uns  jeder  Zeit  zu  allerenädigsten
  Wollgefallen  gereichen,  also  werden  Wir  dieselben  nach  eines  jeden  Verdienst
  mit  Königlichen  Gnaden,  Wolthaten  und  Beforderungen  gegen  dieselben  vor
anderen  zuerkennen  Uns  allergnädigst  gefallen,  sie  auch  sambt  und  sonders  solches
nach  Gelegenheit  in  der  That  erfreulich  empfinden  lalsen.

Uhrkundlich  unter  Unserer  eigenhändigen  Unterschrift  und  vorgedrucktem
Königlichen  Insiegell,  geben  Charlottenburg,  den  3er  Junii  1710.

Friederich.
Verordnung  wegen  der  ordentlichen  Zu-  G.  v.  Wartenberg.
sammenkünffte  bey  der  Societaet  der  Wilsenschaften.


Anhang  zu  Nr.  99.

Ernennung  des  ersten  Fiscals,  W.  Duuran,  bei  der  Societät
(21.  December  1710).
[Geheimes  Staatsarchiv;  Abschrift  im  Akademischen  Archiv.)
Friederich,  König  u.  s.  w.

Uns  hat  unsere  Societät  der  Wifsenschaften  eure  Person  allerunterthänigst
vorgeschlagen,  die  Stelle  des  zur  Mitbestellung  des  Concilii  derselben  von  Uns
‘verordneten  Advocati  Fisci  zu  bekleiden.  Wann  Wir  dann  solchen  Vorschlag  Uns
in  Gnaden  gefallen  lalsen,  so  befehlen  Wir  Euch  hiemit  gnädigst  und  zugleich
ernstlich,  solcher  Verwaltung  euch  von  nun  an  gehorsamst  zu  unterziehen,  und  bei
derselben  wie  auf  die  Erhaltung,  Ehre  und  Aufnalımen  Unser  Societät  der  Wissenschaften
  ins  gemein  zufolge  Unser  allergnädigsten  Intention  also  ins  besondere  auf
die  genaue  Beobachtung  Unserer  difsfalls  in  der  Fundation,  General-Instruction  und
zu  deren  Erläuterung  jüngst  ausgelafsenem  Reglement  albereit  enthaltenen  oder
künftig  noch  zu  erlassenden  Verordnungen,  und  dafs  aulser  oder  zuwider  denselben
in  keine  Wege  etwas  verhänget  oder  vorgenominen  werde,  streng  zu  sehen,  hingegen
  wals  zu  deren  Befolg  und  Anufrechthaltung,  auch  sonst  zum  Besten  und
Frommen  Unser  Societät  der  Wissenschaften  gereichen  mag,  zu  fördern,  treiben
und  euch  alles  Fleifses  angelegen  sein  zu  lassen,  allermafsen  Wir  euch  hierauf  bei
der  Pflicht,  womit  Uns  ihr  vorhin  verwandt,  in  Kraft  dieses  verwiesen  haben
wollen.  Daran  u.s.  w.

10%.

(Vergl.  Geschichte  der  Akademie  S.  ı€9).

Leıisnız,  Brief  an  die  Kronprinzessin  Sopuıe  DororTHEA
vom  10.  December  171Io.
|Krore,  Die  Werke  von  Leıissız.  10.  Bd.  S.  418  ff.)
Madarne.  J’avois  espere  de  faire  ma  Cour  a  V.  A.  R.,  sinonau  Gheur  [Göhre]
ou  icy,  au  moins  a  Berlin,  ou  j’avois  dessein  de  passer  une  partie  de  cet  hyver:
mais  certaines  gens  viennent  de  me  jouer  une  piece  a  Berlin,  dans  le