105.  Leissizens  Deukschrift  vom  Decenber  1710.  20]

105.

(Vergl.  Geschichte  der  Akademie  S.  173).

Leissxız,  Denkschrift  vom  Ende  December  ı710.
[Kırorr,  Die  Werke  von  Leissiz.  10.  Bd.  S.427ff.;  eine  Abschrift  findet  sich  auch  im
Akadeimischen  Archiv,  nach  der  ich  drucke.)]

Nachdem  Seine  Königliche  Majestät  in  Preulsen  vermittelst  einer  neuen  Verordnung
  gezeiget,  dals  Sie  dero  Societät  der  Wifsenschafften  in  einen  florirenden  Zustand
  zu  sezen,  allergnädigst  bedacht  und  zu  dem  Ende  einen  von  dero  hohen  Staats-Ministris
  die  Sorge  deswegen  aufgetragen,  so  würde  an  Seiten  der  Sovietät  umb  so  viel
melır  dahin  zu  trachten  seyn,  wie  diesem  Königlichen  Absehen  gemäfs  gehandelt  werde.

Der  Zweck  dieser  Soeietät  ist  vornehmlich,  dafs  feine  und  nüzliche  Entdeekungen
  herfürbracht  würden,  damit  das  gemeine  Wesen  davon  Nuzen  schöpfen
und  der  Königliche  Fundator  darob  Vergnügen  haben  möge.  Es  hat  aber  bisher
daran  zimlich  gefehlet,  indem  die  meisten  Glieder  der  Societät  sich  daran  wenig
gekehret.  Daher  der  Prasident  theils  mit  vielen  Bitten  und  Erinnern,  theils  mit
eigner  Arbeit  es  kaum  dalıin  gebracht,  dals  einige  Miscellanea,  so  leidlich,  zum
Vorschein  kommen.  wobey  man  sowohl  den  Gliedinafsen  als  Andern  mit  dieser
Probe  zu  zeigen  gesucht,  was  eigentlich  verlangt  werde,  damit  man  künfftig  an  ein
und  andern  Orth  dergleichen  beyzutragen  sich  desto  mehr  anschicken  möge".

Der  Ursprung  der  bisherigen  Kaltsinnigkeit  scheinet  grofsentheils  daher  kommen
zu  seyn,  dals  man  sich,  obschohn  ohne  Grund,  eingebildet,  Königl.  Majestät  nehınen
sich  der  Societät  wenig  an  und  achteten  nicht,  ob  solche  etwas  Rechtschaffenes  zu
wege  bringe  oder  nicht.  Da  man  doch  versichert,  dafs  allerhöchstgedachte  Seine  Königliche
  Majestät  bey  dero  einmahl  gefafseten,  hochlöblichst  genommenen  Vorsaz  beständig
verharren.  welches  Sie  auch  leztens  durch  eine  neue  Verordnung  zu  Tage  legen  wollen.

Damit  aber  das  Absehen  belser  erreichet  werde,  so  ist  man  an  Seiten  der
Societät  schuldig.  in  Unterthänigkeit  vorzustellen,  was  dazu  dienlich  oder  nöthig  zu
seyn  scheine,  und  dürffte  es  hauptsächlich  auff  Zweyerley  ankommen:  erstlich,  dafs
die  Königl.  allergnädigste  Verordnungen  und  Verwilligungen  gehandhabet;  vors
andere,  dafs  noch  ein  und  anders  Dienliches  und  Zulänglichbes  von  neuem  nach  und
nach  verordnet  werde.  So  viel  nun  die  Handhabung  der  Verordnungen  betrifft,
wäre  nöthig  zu  durchgehen  das  Königliche  Diploma  fundationis,  Königl.  General-Instruction
  und  einige  Königliche  Special-Concessiones,  als  wegen  des  Calender-Wesens,
  der  Feuer-Sprüzen  und  der  Cultur  der  Maulbeer-Bäume  u.  s.  w.,  und  zu
überlexen,  was  dabey  zu  thun  und  wie  sie  bestens  zu  Standt  zu  bringen  oder  zu
verbeisern.  Und  weilen  Königliche  Majestät  in  erwehnter  General  -  Instruction  allergnädigst
  verordnet,  dafs  die  Königl.  Bediente,  so  Gelegenheit  hätten,  in  rebus
nature  et  artis  einige  Merkwürdigkeiten  (daran  es  in  den  Königlichen  weiten  Landen
nicht  fehlen  kan)  an  Hand  zu  geben,  dazu  angewiesen  seyn  solten;  so  wäre  zu
überlegen,  wie  bestens  dazu  zu  gelangen.  Und  solte  man  ohnmmalsgeblich  dafür
halten,  dafs  deswegen  einige  Bedeutung  nöthig  an  beqyueme  Personen  bey  denen,
so  der  Jägerey  obliegen,  bey  denen  Inspectoribus  der  Gärten  und  Planteurs,  bey
den  Berg-,  Salz-,  Kohlen-  und  Barnstein-Wercken,  bey  denen  so  das  Bauwesen
dirixiren,  bey  denen  Ingenieurs  und  sonsten  bey  denen,  so  Geschäffte  haben,  da

!  In  dem  ähnlich  lautenden  Concept,  das  in  der  folgenden  Anmerkung  genannt  ist,
heisst  es:  »Doch  hat  man  auch  von  einigen  Gliedern  der  Sorietät,  die  sich  freywillig  angegrillen.
  verschiedene  feine  Versuchstücke  in  allerhand  Arten  der  Gelehrsamkeit  zusammen
bracht  und  ein  Buch  davon  zur  Probe  herausgegeben,  auch  K.  Maj.  allerunterthänigst  zugeschrieben
  und  überreichen  lassen.  Welches  laut  öffentlicher  Zeugnisse  in  der  Welt  nicht
übel  aufgenommen  worden  und  billig  continuirt  wird«.