202  106.  Leissız  an  D.  E.  Jarıoxskı  (9.  Januar  1711).

die  Natur  und  Kunst  untersuchet  werden  mufs.  Und  wäre  vielleicht  ohnmalszeblich
einigen  solcher  Personen  von  wegen  des  Königs  zu  verstelhn  zu  geben.  dals  Könizrlicher
  Majestät  lieb  seyn  würde,  wenn  Sie  zu  Mitgliedern  der  Societät  aufgenommen
würden  und  das  ihrige  dazu  beyzutragen  sich  angelegen  seyn  lielsen.

Künfftige  neue  Verordnungen  betreffend,  scheinet  darauf  zu  dencken  zu  sevn,
wie  sowohl  die  Personen  aufgemuntert,  als  auch  der  Fundus  der  Societät  vermeliret
werde.  Durch  jenes  würde  der  Wille,  durch  dieses  auch  das  Vermögen  erhalten.
Wie  dann  zu  Büchern,  Instrumenten,  Modellen,  Collectionibus  natur®  et  artis,
Correspondenzen,  Observationibus  et  Experimentis  ein  Ziemliches  erfordert  wird.
Das  Erste  belangend  wäre  zu  bedencken,  ob  nicht  gewifse  Königliche  Gnaden.  in
puncto  des  Rangs  und  sonst  den  Gliedinafsen  der  Societät  beyzulegen  und  ob  nicht
denen.  so  etwas  besonders  leisten,  ein  Preis  zu  verwilligen.  Es  wäre  aber  auch
vielleicht  Verordnung  zu  machen,  dafs  die  Glieder,  welche  innerhalb  3  Jahren  nichts
zu  dem  Scopo  Dienliches  beitragen,  nach  Guthbefinden  aufs  dem  Catalogo  membrorum
  gelafsen  werden  köndten.  Und  weilen  nächst  der  Tugend  nichts  ist,  daran
mehr  gelegen.  als  die  Gesundheit,  so  stünde  dalıin,  ob  nicht  dasjenige,  so  unlängst
in  Vorschlag  kommen,  zu  vollstrecken  und  alle  Medici  a  publico  salariati  schuldig
seyn  solten,  jährlich  einige  Observationes,  theils  circa  statum  anni  physico-medicum,
theils  circa  singularia  forte  in  praxi  oblata  einzuschicken,  wodurch  ınan  ıit  der
Zeit  einen  vortrefflichen  Schaz  nützlicher  Nachrichtungen  zu  hoffen  hätte,  der  dem
gemeinen  Wesen  nichts  anders  als  guthe  Anstalt  und  Anordnung  kosten  würde,
welches  vielleicht  per  reseripta  an  die  Regierungen  am  besten  zu  bewürcken.

Die  Vermehrung  des  Fundi  betreffend,  ist  man  unter  andern  bedacht  gewesen
zu  versuchen,  ob  nicht  thunlich,  dafs  die  Societät  mit  editione  autorum  celassicorum
und  andere  nüzliche  Wercke  zu  privilegiren,  welche  bey  denen  Schuhlen  der
Königlichen  Lande  zu  gebrauchen;  und  köndte  es  auff  eine  solche  Weise  geschehen,
so  den  Rectoribus  et  Collegis  scholarum  nicht  nur  nicht  pratjudicirlich,  sondern
annehmlich  wäre;  und  weil  man  auch  bereits  von  einiger  Zeit  her  die  Glieder  der
Societät  bey  Censura  librorum  gebrauchet.  stünde  dahin,  ob  solches  auf  gewilse
Maafse  zu  falsen,  und  einige  emolumenta  beyzulegen.  Es  ist  auch  bey  Anwendung
der  Stipendien  und  dergleichen  eine  guthe  Aufsicht  nötlig,  welche  der  Societät
füglich  und  nüzlich  auffzutragen  seyn  dürfite.

Alles  salvo  meliore  judicio!.

106.
(Verzl.  Geschichte  der  Akademie  S.  172).
Leisenız,  Brief  an  den  Hofprediger  vom  9.  Januar  1711°.
|Krorr.  Die  Werke  von  Lriexız.  10.Bd.  S.430  ff.]

Nach  Vertliefsung  langer  Zeit  habe  endlich  ein  werthes  Schreiben  von  m.  h.
H.  Hofprediger  erhalten,  und  daraus  mit  Freuden  verstanden,  dafs  selbiger  sich
annoch  Gottlob  wohl  befindet  und  sich  meiner  geneigt  erinnert.  Wündsche  auch
hinwiederumb,  dafs  das  angetretene  neue  Jahr  demselbigen  nicht  allein  auf  alle

!  Ein  diesem  verwandtes,  bald  nach  der  Einrichtung  der  Societät  im  Januar  1711  von
Leissız  niedergeschriebenes  Stück  findet  sich  in  dem  Archiv  der  Akademie  (in  zwei  Exemplaren
  im  Leissız  -  Fascikel).  »Nachtheilige  Urtheile  werden  nicht  ausbleiben,  wenn  nunmehr
nicht  endtlich  was  Rechtschaflenes  dem  aufsgekündigten  Absehen  gemätls  erfolgen  solte.-  Es
fehlen  zur  Zeit  noch  alle  wissenschaftlichen  Hültsmittel;  es  fehlen  Mitglieder,  die  eifrig  arbeiten:
  es  fehlen  Geldmittel.  Auch  hier  wird  zur  Aufmunterung  der  Mitglieder  das  Aussetzen
von  Preisen  empfohlen  und  ausführlich  der  Modus  dargelegt.  Zur  Erhöhung  der  Einkünfte
der  Societät  schlägt  Leissız  die  Besteuerung  eines  -objeetum«  vor,  das  er  noch  nicht  nennen
will,  das  aber  besonders  geeignet  sei,  eine  Steuer  zum  Besten  der  Societät  zu  tragen.

?  Im  Concept  (Hannover)  steht  irrthümlich  1710.