109.  Erzählung  von  der  Stiftung  und  Einsetzung  der  Societät  (1711).  207

Noch  haben  Seine  Königliche  Majestät  sich  daran  nicht  begnügen
lassen,  sondern  auch  vor  diejenigen,  so  in  der  gründlichen  Gelehrsamkeit  und
ihren  Theilen  etwas,  so  hin  und  wieder  noch  ermangelt,  ersetzen  und  zu  deren
Verbesserung  oder  ferneren  Anwachs  ein  und  anders  beytragen  könten,  einen  Plan
eröffnen  wollen,  der  ihnen  zu  Beweisung  ihres  löblichen  Eifers  um  das  Beste  des
gelehrten  Wesens  freien  Raum  und  erspriefslichen  Beytritt  verschaffete.  In  solchem
Absehen  haben  Dieselben  im  Jahr  1700.  eine  Königliche  Sacietaet  Scientiarum
oder  Gesellschafft  zu  mehrer  Auffnahme  der  Wissenschafften  und  mit  derselben
  gleichsaın  einen  freven  Marcktplatz  und  Niederlage,  wo  die  eintzeln  Schätze
der  Kunst  und  Wissenschafft  zusaınnengetragen,  oder  eine  gemeine  Werckstatt  angeleget.
  wo  ınit  gesamter  Iland  an  derselben  Aufhelff-  und  Auszierung  gearbeitet
werden  möge.

Den  Anlafßs  hiezu  hat  die  damahls  oblhıandene  Veränderung  des  Calenders  mit
sich  bracht  und  zu  erwägen  Anlals  gegeben,  weil  numehr  bey  den  Evangelischen
das  Calenderwesen  auf  einen  anderen  Fufs  gesctzet  worden,  zu  dessen  Aufrechthaltung
  aber  dem  genommenen  Regensburgischen  Entschlufs  gemäls  geschickte  und
in  der  Sternkunst  erfahrne  Leute  erfordert  würden;  wie  Seiner  Königlichen
Majestät,  welche  so  viel  Länder  und  Provintzen  in  und  ausser  dein  Römischen
Reich  besitzen,  billig  zukomme,  Dero  landesväterliche  Obsorge  auch  darüber  ergehen
  zu  lassen,  dals  Dero  Unterthanen  und  zugleich  dem  gantzen  evangelischen
Wesen  hierunter  beständig  gerahten  werde,  wobey  zugleich  fürkommen,  ob  nicht
diese  Begebenheit  zu  einem  Mittel  werden  könne,  ein  Werck  von  grösserer  Wichtigkeit
  anzulegen,  wenn  der  aus  einein  geschlossenen  Calenderverlag  etwa  abfallende
Gewinn  zur  Aufrichtung  einer  Gesellschafft  mehrer  und  auch  aufl'  andere  Wissenschafften
  abzielender  Personen  angewendet  würde.  i

Dieser  Vorschlag  war  Seiner  Königlichen  Majestät  bey  gelegener  Zeit
sn  bald  nicht  vorgetragen,  als  Dieselben  nach  Dero  erleuchtetem  Verstand  ermessen,
was  für  vortrefflicher  Ruhm  auf  Sie  und  Dero  Regierung  und  was  für  vielfältiger
Nutz  und  Vortheil  auf  Dero  Unterthanen  und  auff  das  gantze  gemeine,  absonderlich
  aber  gelehrte  Wesen  daraus  fliessen  würde.  Sie  liessen  Ihnen  also  denselben
sogleich  allergnädigst  gefallen  und  gaben  Befehl,  dafs  der  Stifftungsbrieff  im  Jahr
1700.  eben  an  Dero  glücklichem  Geburtstage  !  ausgefertiget,  zuvor  aber  ein  öffentliches
  Gebot?  wegen  des  Calenderverlags  in  alle  Dero  Lande  ausgelassen  wurde.

Merckwürdig  ist,  dafs,  als  Seine  Königliche  Majestät  bey  Verlesung  des
Entwurffs  sothanen  Stifftungsbrieffs  wargenommen,  wasmassen  der  Teutschen  Sprache
und  vaterländischen  Geschichte  darin  nicht  ausdrücklich  erwehnet  worden,  Dieselbe
aus  eigener  Bewegung  darauff  gefallen  und  dieses  als  ein  besonderes  Hauptstück
der  vorgegebenen  Arbeit  demselben  deutlich  eingerücket  wissen  wollen.  Allerınassen
solches  ferner  in  der  besonderen,  der  Societaet  ertheilten  Weisung  oder  Instruction
  mit  mehrerm  ausgedrucket  und  in  der  vorgeschriebenen  Einrichtung?  wiederholet
  worden.

Solchergestalt,  wie  obige  Verschreibungen,  so  theils  hie  hinten  angehängt
werden,  mit  mehrerm  darlegen,  haben  Seine  Königliche  Majestät  in  dieser
Dero  Gesellschafft  der  Gelehrsamkeit  diejenigen  Objecten  oder  Gegenstände
vereiniget,  womit  alle  andere  in-  und  auswärtige  Gesellschafften  verschiedentlich
beschäfftiget  sind,  aber  noch  eines  und  zwar  das  allerwichtigste  hinzugethan,  so
anderswo  nie  dabey  gefüget  worden,  indem  sie  derselben  nicht  nur  das  Nachforschen
  in  denen  die  Natur  und  Artzneykunst  betreflenden  Dingen  zusamt  der

ı  Sie  sind  gebohren  den  ır.  Julii  1637.
2  Den  ı0.May  1700,  so  aber  unterm  24.  Aug.  1702  wiederholet  und  erläutert  worden.
3  Den  3.  Junii  1710.