116.  Leiexız.  Denkschrift  an  den  Staatsminister  vox  Irsex  (14.  Mai  1711).  217

zwar  mehr  gelehrt,  aber  mit  natürlichen  Gaben  und  guther  Conduite  schlecht  versehen,
  billig  vorgezogen  wird.  Man  redet  aber  alhier  von  dem  Fall,  da  die  Gelelırsamkeit
  mit  andern  nöthigen  Beschaffenheiten  begleitet,  hält  auch  dafür,  dafs
Schuhlen  und  Universitäten  nicht  weniger  schole  virtutum  quam  doctrinz  seyn
solten.  welches  aber  ein  absonderlich  Bedencken  erfordern  würde,  da  ınan  hingegen
  anjezo  nur  von  Wiederaufrichtung  der  verfallenen  Studien  handlen  will.

Zu  deren  Verderb  nun  thut  ein  grofses,  dals  offt  diejenigen,  so  die  Jugend
auff  hohen  und  niedrigen  Schuhlen  recht  anführen  solten,  selbst  von  etlichen  20
oder  30  Jahren  hehr  übel  angeführet  worden  und  keinen  rechten  gustum  doctrins®
haben,  ja  dafür  halten,  es  sey  wenig  daran  gelegen,  ob  ınan  etwas  Rechtschaflenes
wisse,  wenn  ıman  nur  sich  ein  wenig  mit  Mund  und  Feder  behelffen  und  dabey
en  galant  home,  wie  sie  es  nennen,  aufführen  könne.

Ja  Viele,  die  doch  offt  etwas  beiseres  thun  köndten,  sind  doctores  ignoranim,
  und  anstatt  die  Jugend  zu  lehren,  was  sie  wilsen  soll,  sagen  sie  ihnen:  ihr
habt  nicht  nöthig,  diefs  und  jenes  zu  lernen;  was  braucht  ihr  viel  Latein?  Man
redet  ja  und  schreibet  es  selten;  Griechisch  und  Hebräisch  sind  wenig  Nuz;  Logik
und  Metaphysic  ist  Pedanterey,  Mathematik  ist  voll  Grillen;  Histori  ist  eine  blolse
Curiosität;  die  veteres  philosophi  und  die  patres  Ecclesie  sind  Stürnnper;  Anatoınia,
botanica  et  chymia  curiosior  helflen  nicht  ad  medendum;  die  Römischen  Leres
gelten  wenig  in  praxi;  und  dergleichen.

Da  doch  zum  wenigsten  denenjenigen,  so  Andere  künfftig  unterweisen  sollen,
zukomt  ad  fontes  zu  gehen,  und  von  denen  Wifsenschafften  und  Studiis,  so  sie  zu
treiben  oder  zu  lehren  haben,  den  rechten  Grund  zu  verstelhn,  also  dals  sie  billig
die  lateinische,  griechische  und  pro  Thevlogis  hebräische  Sprache  excoliren,  die
Jugend  ad  classicos  autores  führen,  historiaın  et  origines  cujusque  doctrinz  bemercken,
  die  Logik  ad  methodum  docendi  et  ordinem  ratiocinandi  recht  brauchen,
Eleınenta  Matheseos  treiben,  nullum  genus  doctrin®  verachten,  sondern  ein  jedes  an
gehörigen  Orthen  und  bey  gehörigen  Subjectis  anbringen  und  gelten  machen  solten.

Es  findet  sich  auch,  dals  man  die  Jugend  alzu  selır  ad  paradoxa  fülhret,  ihnen
die  Verachtung  receptorum  autorum  einflölset  und  sie  dadurch  zu  temerariis  judiciis
aufreizet,  also  dals  sie  von  wichtigen  Sachen  ohne  Erkäntnifs  urtheilen,  tadeln,
critisiren  und  verwerffen,  was  sie  nicht  verstehn,  auch  wohl  ihre  Unwissenheit  und
Nachläfsigkeit  mit  solcher  Verachtung  zu  beschöhnen  suchen.  Dabev  sie  denn  gemeiniglich
  auch  sceptiei  und  scoptici  werden,  nicht  glauben.  dafs  man  etwas  Gründtliches
  wilsen  könne  oder  dürffe,  und  die,  so  etwas  Mehrers  gethan,  beneiden,
beschimpfen  und  hindern,  womit  die  Faulheit  und  Ignoranz  propagirt  und  protegiret
  wird.

Solcher  einreilsenden  grolsen  Unordnung  vorzukoınmen,  solte  man  die  Jugend
zu  Fleifs,  Arbeit  und  Nachsinnen  anführen  und  jedem  nach  Gelegenheit  seines
scopi.  was  ihm  dienlich,  beyzubringen  trachten.

Und  solte  billig  ein  jeder  Studiosus  der  lateinischen  Sprache  also  mächtig
sen,  dafs  er  leidlich  schreiben  und  guthe  Autores  verstehen  könne;  auch  in  logica
et  rhetorica  so  weit  komınen  seyn,  dafs  er  etwas  in  Teutsch  und  Lateinisch,  mündund
  schrifftlich,  ordentlich  disponiren  und  wohl  fürstellen  könne;  dabey  soll  er
Historiam  universalem  et  Geographiam  und  sonderlich  Historiam  recentiorem  inde
a  reformatione,  auch  dabey  ınemorabilia  sententiarum,  adagiorum,  apophthegimatum
et  exemplorum  illustrium  wilsen,  damit  er  für  einen  Gelehrten  passiren  könne.

Ein  Studiosus  Theologie  insonderheit  soll  nebenst  der  Philosophia  den  hebraeischen
  und  griechischen  Grund-Text  der  heiligen  Schrifft  samt  einem  guthen
Systemate  Theologico  verstehen  und,  wenn  er  emergiren,  das  ist  ein  Professor  oder
Superintendens  werden  will,  soll  er  daneben  in  llistoria  Eeclesiastica  et  lectione
patrum  gracorum  et  latinorum  und  selbst  'Theologia  scholastica  et  polemica,  wie