116.  Leiexız,  Denkschrift  an  den  Staatsminister  vox  ILsex  (14.  Mai  1711.  219

Sonderlich  aber  müste  man  bey  hohen  und  niedrigen  Schuhlen  solche  Leute
befördern,  welche  selbst  solida  prineipia  und  guthen  Willen  hätten,  ihre  Untergebene
  rechtschaffen  zu  unterweisen.

Weil  auch  gemeiniglich  diejenigen  was  Rechtes  auff  Universitäten  für  Andere
thun.  welche  auff  den  Schuhlen  einen  guten  Grund  geleget,  so  wäre  für  allen  Dingen
nothie,  auf!  Verbeflserung  des  Schulwesens  zu  gedeneken,  mithin  die  Lectiones,
Exereitia  und  die  allda  in  docendo  brauchende  autores  et  compendia  doctrine
wohl  zu  falsen,  damit  nicht  nur  eine  Harmonia  in  den  Schuhlen  gestifltet,  sondern
auch  nebenst  dem  Gedächtnifs  das  Judicium  geübet,  die  Plage  des  alzu  vielen
wortlichen  Auswendig-Lernens  gemäfsiget,  mithin  der  Grund  zur  Gelehrsamkeit
und  Tugend  zugleich  gelehret  und  solche  Subjecta  erzogen  würden,  von  denen
man  etwas  Tüchtiges  zu  hoflen  hätte,  wie  dann  das  Schulilwesen  eines  eignen  ausführlichen
  Bedenckens  von  Nöthen  hat.

Und  wie  die  Schuhlen  nicht  nur  vor  die  seyn,  so  studiren  sollen,  sondern
auch  vor  diejenigen,  so  Handwercke,  Künste,  Kaufinannschafft  und  sonst  die  Llaushaltung
  zu  erleımen  und  zu  treiben  haben,  so  wären  gewilse  Elementa  literarum,
pietatis.  Arithmetice,  Geometri®®,  Astronoinie,  Phyvsier,  rei  moralis  et  @conoınie®
allen  Schühlern  olıne  Unterschied  in  teutscher  Sprach  bevzubringen,  sie  mögen
die  Studia  fortsezen  wollen,  oder  nicht.  Wie  dann  Herzog  Ernst  von  Gotlia  löblichen
  Andenckens  auf  dergleichen  bedacht  wewesen.

Dieweil  aber  das  complementum  studiorum  auf!  Universitäten  erfolgen  soll,
so  wären  denselben  allerhand  dienliche  Verordnung  hoch  nöthig,  welche  theils  nach
Gelegenheit  xegenwärtiger  Zeiten,  von  Neuem  zu  machen,  theils  zu  erneuern  seyn
würden.  Wie  dann  überall  guthe  Ordnungen,  Statuta  und  Verfalsungen  bey  alten
und  neuen  Universitäten  vorhanden,  so  man  consuliren  und  ein  Ganzes  daraus  machen
köndte.

Einige  Specialia  vor  jezo  zu  berühren.

Es  ist  der  abusus  an  etlichen  Orthen  eingerissen,  dafs  man  lectiones  publicas
deutsch  hält.  auch  wohl  in  publieis  disputationibus  Teutsch  redet.  Nun  ist  frevlich
die  Übung  der  Muttersprach  höchst  nöthig  und  nüzlich,  zumahl  pro  theologis  et
juris-consultis,  wird  auch  billig  durch  eigene  exereitia  publica  et  privata  getrieben,
allein  in  die  ordinarias  lectiones  et  disputationes  gehört  sie  regulariter  nicht,  sondern
  es  muls  wegen  obangeführter  Ursachen  das  Latein  als  lingua  Europwa  universalis
  et  durabilis  ad  posteritatem  (zumahl  da  die  lebenden  Sprachen  veränderlich
seyn).  zumahl  inter  eruditos  beybehalten  und  geübet  werden.  Wie  man  denn  in
Franckreich  selbst  in  lectionibus  et  disputationibus  publieis  et  solenniter  sich  des
Lateins  bedienet.  Mit  collegiis  privatis  hat  es  eine  andere  Gelegenheit,  und  kan
man  darinn  das  Teutsche  sowohl  als  das  Latein  brauchen.

Ex@reitia  eloquentie  Latine  et  Germanice,  mündt-  und  schriftlich,  müste
man  nicht  nur  auff  Schuhlen,  sondern  auch  auff  Universitäten  treiben  sind  gewisse
Zeiten.  Örther  und  Gelegenheiten  dazu  wiedmen,  auch  deswegen  unter  die  Studiosos
eine  Aeimulation  zu  erwecken  suchen,  und  da  solche  Exercitia  in  Schuhlen  mehr
ad  vulgaria  et  captum  pueritise  gerichtet.  köndten  sie  auff  Universitäten  mehr  ad
altiora  gelın  und  realia  diseiplinarum  facultatumque  superiorum  pro  objecto  haben.
Lingua  Gallica  et  Italica,  elementa  Mathesis  practice  samt  der  Zeichnungskunst,
und  ritterliche  Leibesübungen  müsten  auf!  den  Universitäten  nicht  weniger,  als  auff
den  Ritter-  Academien  bey  den  Politioribus  in  Schwange  gehn.

Es  wären  gewifse  Methodi  docendi  zu  verfalsen,  auch  in  omni  genere  doctrinarum
  gewilse  compendia  systematica  zu  verfertigen,  darinn  die  doctrin®  recept,
solidie.  bene  intellectw  et  recte  applicatm,  mit  denen  novis  inventis  unsers  Seculi
combiniret  würden.  Und  solche  würden  denen  docentibus  et  discentibus  pro  basi
dienen  können,  umb  die  Jugend  a  temerariis  judiciis,  sceptieismo  und  inani  novi-