220  117.  Leissız,  Besteuerung  des  Branntwein-  Brennens  (3.  April  1711).

tatis  pruritu  ad  vera  principia  et  solidam  doctrinam  zu  leiten,  darauff  sie  sich  künftig
bey  Amtern  und  Geschäfften  zu  gründen  hätte.

Schliefslich  wären,  wie  Eingangs  bemerckt,  diejenigen  so  sich  auff  Academien
vor  Andern  herfürgethan  und  dessen  unverdächtige  Zeugnisse  hätten,  ceteris  paribus,
bey  Gelegenheit  für  Andern  zu  bedencken  und  zu  befördern,  und  damit  der  guthen
Verordnung  der  rechte  Nachdruck  zu  geben.

117.

(Vergl.  Geschichte  der  Akademie  S.  181).

Leısnız,  Antrag  auf  Besteuerung  des  Branntwein-Brennens  zu  Gunsten
der  Berliner  Societät,  3.  April  ı7ı1.

|Krorr,  Die  Werke  von  Leisnız.  10.  Bd.  S.  442  ff.]

Alldieweil  man  sowohl  in  der  Chymie,  alfs  auch  bey  Sammlung  eines  Cabinets
und  der  Conservation  in  Liquido  nach  jetzigem  Gebrauch  des  Brandtweins  nicht
ermangeln  kan,  und  aber  dergleichen  von  Jedwedem  wer  da  will,  auch  so  viel
alls  er  will,  gemacht  werden  kan,  wann  er  nur  die  Cise  und  Accise  von  dem
Getraide  erleget:  Niemand  aber  vor  das  Recht  und  die  Freiheit  Brandtewein  zu
brennen  das  Geringste  erleget,  und  man  einen  Vorschlag  verlanget,  wie  man  bey
der  Societät  zu  Anschaffung  eines  Cabinets  und  zu  Experimentis  Chymicis  einen
Fonds  bey  Sr.  Königl.  Mte  ausbitten  könte:  Alls  wolte  hiemit  unmafsgeblich  vorgeschlagen
  haben,  dafs  man  bey  Sr.  Königl.  M®  ausbäte  einen  gantz  kleinen  Impost
annuatim  auff  jede  Brandteweins-Blase  zu  legen,  welches  unmafsgeblich  5  Thlr.
sein  köndte.  Dals  dergleichen  billig  auflgeleget  werden  könne,  sind  folgende  Motiven.

1.  Weil  es  ein  Getränck,  welches  alls  eine  Artzeney  wohl  nützlich,  aber
zum  ordentlichen  Gebrauch  alfs  ein  Aliment  höchst  schädlich,  und  gewils  viel  Tausend
Menschen  dadurch  ihr  Leben  verkürtzen,  solchen  nach  billig  zu  belegen  ist.

2.  Ist  diese  Anlage  so  gering,  dafs  sich  Niemand  darüber  zu  beschweren  Ursach
  finden  wird.  Wann  man  betrachtet,  dafs  mit  einer  Blase  zum  Mindesten
tausend  Quart  des  Jahres  gemacht  werden  können,  Mancher  aber  wolıl  zwey,  drey
ınahl  so  viel  verfertiget,  so  wäre  solcher  halbe  Thaler  kaum  der  tausendste  oder
zwey  tausendste,  und  also  folgt  hieraus,  dafs  die  Proportion  der  Aufflage  in  der
Consumption  so  klein,  dafs  Niemand  darüber  sich  zu  beschweren  Fug  hat.

3.  Wird  solche  Aufflage  den  Brandtewein  selbsten  nicht  vertheuren  können,
denn  die  jährliche  ı2  ger.  tragen  bey  einer  Consumption  von  tausend  Quart,  auff
ein  Quart  kaum  den  7zter  Theil  eines  Pfennings,  und  solchem  nach  wird  durch
solche  Kleinigkeit  der  Brandtewein  auff  keine  Weise  theurerr.  Wann  der  Getreidkauff
  nur  un  ein  paar  Dreyer  der  Scheffel  steigt,  trägt  solches  ungemein  mehr
aus  alls  diese  kleine  Aufflage.

4.  Wird  solche  Aufflage  Niemanden  drücken  oder  seufftzend  machen  können,
weil  sie  auff  keine  Arme  komt,  auch  gedachter  Brandtewein  nicht  theurer  wird:
denn  die  da  Brandtewein  brennen,  sind  schon  so  vermögend,  dals  sie  vor  die
Freiheit  ihre  Blase  zu  gebrauchen,  ein  so  Weniges  geben  können,  daher  das  Land
im  Geringsten  nicht  dadurch  gedrücket,  und  solcher  Gestalt  dieser  Vorschlag  auch
hoffentlich  keinen  Widerspruch  finden  wird.

5.  Möchte  Jemand  einwenden,  der  Brandtewein  ist  schon  so  hoch  beschwert
mit  Cise  und  Accise,  derowegen  wären  es  doppelte  Anlagen;  hierauff  dienet  zur
Autwort,  dals  solches  ja  nichts  Neues.  Man  considerire:  beym  Viehkauff  wird
solcher  versteuret,  nichts  desto  minder  wird  vor  Haut  und  Hörner  allemahl  insbesondere
  wieder  was  erleget.  Die  Haare  und  Alles  was  zu  Peruquen  komt,  ist