326  120.  Die  Societät,  das  Theatrum  Anatomicum  und  die  medicinische  Akadeınie.

Der  König  befiehlt  der  Societät:  »das  Theatrum  Anatom.  in  guten  Stand  zu
setzen  und  dahin  zu  sehen,  dafs  die  anatoın.  Übungen  zu  bequemer  Zeit  und  gewilser
  Stunde  das  Jahr  durch  beständig  fortgesetzt  werden  und  soll  sie  von  Zeit
zu  Zeit  hierüber  allerunterthänigst  Bericht  abstatten«  (K.  gedrucktes  Reglement,  d.d.
5.  März  1719.  Prooeın.).

Die  Cadavera  müssen  auf  Kosten  der  Societät  auf  die  Anatomie  geschafft
werden  (art.r).

Soll  ein  Prosector  nach  Ermessen  des  Directorii  Societ.  und  des  Prof.  Anatom.
  gesetzt  werden  (art.  4).

Der  Societät  und  dem  sich  dabey  befindenden  General-Fiscal  wird  aufgetragen.
Sorge  zu  tragen,  dals  dem  Reglement  nachgelebt  werde  (art.  10).

Wird  der  Societät  befohlen,  dem  Colleg.  Med.-Chirurg.  einige  Conferenz-Zimmer
  auf  dem  Observatorium  einzuräumen  (Schreiben  des  Hrn.v.  Printzen.  d.d.
11.  Oct.  1724).

NB.:  in  dem  vol.  Actor.  betreff.  die  Besetzung  der  Pension.  Chirurg.  befindet
sich  gleich  anfangs  eine  Piece,  die  das  Leichenwesen  angeht.

Die  400  Reichsthlr.  von  der  Leichenpacht  sind  von  dem  Pächter  dem  Hofrentmeister
  entrichtet  und  von  deinselben  zu  Bezahlung  der  8  Königl.  Pensionaires  angewendet
  worden  (vol.  Act.  ohne  Überschrift,  wo  alle  Quittungen  der  Pensionaires
befindlich).

Die  Societät  der  Wissenschaften  hält  bey  dem  König  an,  dals  sie  mit  mehreren
Abgaben  nicht  möchte  begehret  werden.  macht  sich  dagegen  anheischig,  »die  Anatomie,
  welche  schon  in  ihrer  Stiftung  als  ein  in  den  Plan  der  Societät  einschlagender
Theil  ihr  mit  aufgetragen  ist,  in  einen  für  das  Publicum  nützlichen  Stand  zu  setzen,
auch  anatomische,  chirurgische  Instrumente  und  andere  Geräthschaften  anzuschaffen»
(Supplique  der  Soc.  d.  d.  ı.  März  1717).

Der  König  überlälst  der  Societät  die  Disposition  der  1000  Thir.,  welche  dieselbe
  aus  ihrem  Fonds  an  den  Hofrath  Stahl  zum  Behuf  der  medicinischen  Anstalten
hat  geben  müssen,  wieder,  mit  dem  Beding,  dals  zwey  Hebaınmen,  jede  mit  100  Thlrn.
jährlich,  von  ihr  sollen  besoldet  werden  (Cab.-Schreiben  vom  4.  Dec.  1717).

Der  Societäts  Hoff  (allem  Ansehen  nach  der  Platz  wo  itzt  das  Haus  für  den
Astronomen  und  Chymicum  steht)  ist  von  der  Societät  um  2100  Tlilr.  erkauft  worden
(Supplique  der  Soc.  an  den  König.  d.  d.  19.  Nov.  1716).

Die  Anatomie  gehört  ursprünglich  als  ein  Theil  der  Wissenschaften  zu  dem
Instituto  der  Societät,  obgleich  der  König  dem  Prof.  Anat.  die  Besoldung  von
300  Thlrn.  bezalılt,  und  die  Societät  macht  sich  anheischig,  Alles,  was  zur  Anatomie
  gehört,  aus  ihrem  Fundo  zu  bestreiten  (l.  c.).

Verzeichnils  der  anatom.  und  chirurgisch.  Instrum.  d.d.  20.  Dec.  1717.

Der  Befehl  jährlich  1000  Thlr.  zum  Institut  der  ınedieinischen  Anstalten  zu
zahlen,  ist  vom  Nov.1714  (S.  Protoc.vol.  I  fol.180  verso).

lın  März  1717  scheinet  die  Societät  die  völlige  Aufsicht  auf  das  Theatr.  Anat.
über  sich  genommen  und  alle  Einrichtungen  desselben  gemacht,  selbst  die  Lehrer
bestellt  zu  haben  (Protoc.vol.I  p.255).

A.1717  wurden  von  der  Soeietät  jährl.  500  Thlr.  zur  Erhaltung  des  Theatri
und  Besoldung  des  Prof.  Anatom.  und  Prosectoris  angewendet  (l.  c.  fol.  270).

1718  im  April  hat  die  Societ.  ein  Inventarium  von  der  Anatomie  aufnehmen
lassen  und  deliberirt,  wie  der  damahlige  Prof.  Anatom.  zu  fleilsigerer  Haltung  der
Lectionen  anzuhalten,  da  dann  in  Vorschlag  gekommen  ist,  ihm  seine  Pension  zurückzuhalten
  (fol.  320).

Die  Societ.  hält  um  die  Communication  der  Bestallung  des  Prof.  Anatom.  aus
dem  Archiv  an  (fol.  378).

1719  hat  die  Societ.  das  Reglement  für  die  Anatomie  entworfen  (fol.  389).