132.  Bestalluug  Grasex’s  vox  Steix  zum  Vicepräsidenten  (1732).  233

fallende  ordentlich  abgehandelt,  und  gründlich  untersuchet  werde,  sich  bemühen,
daneben  auch,  was  andere  Societaeten  Gutes  praestiret,  einführen  und  fortsetzen,
wenn  aber  gefelilet  worden,  Solches  vermeiden.  Was  bey  ein  und  andern  Vorfallenheiten
  dieser  seiner  Function  er  vpn  Unsern  Geheimissen  und  Angelegenheiten  erfahren
  möchte,  zu  Unserm  Praejuditz  Niemanden  offenbahren,  und  in  Übrigen  denen
der  Societaet  ertlieilten  Instructionen.  und  ferner  etwan  darbey  einzuführenden  Reglementen,
  so  weit  es  ihm  angehet,  sich  gemäfs  bezeigen,  auch  darüber  halten.  und
endlich  sich  also  erweisen  und  betragen  soll,  wie  es  einem  getreuen,  capablen  und
zum  Besten  der  Studiorum,  Wissenschaflten  und  Künste  arbeitenden  Praesidenten
der  Societaet  eignet  und  gebühret,  auch  Unser  allergnädigstes  Vertrauen  zu  seiner
Uns  bekanndten  Redlichkeit  gerichtet  ist.

Dahingegen  soll  er  allen  davon  dependirenden  Praerogativen.  Rechten  und
Gerechtigkeiten  sich  zu  erfreuen,  und  Unsers  Königlichen  Schutzes,  Manutenentz,
Hülffe  und  Gnade  jederzeit  zu  versehen  haben.  Uhrkundlich  ete.  Berlin,  den
sten  Martii  1718.

132.

(Vergl.  Geschichte  der  Akademie  S.  224).

Bestallung  des  GrapEN  vox  Stein  zum  Vicepräsidenten  der  Societät
voın  19.  Januar  1732.
[Concept  im  Geheimen  Staatsarchiv.)

Wir  Friedrich  Wilhelm  u.  s.  w.
urkunden  und  bekennen  hiermit  gegen  männiglich.  absonderlich  aber  vor  der
ganzen  erudirten  Welt,  dafs  Wir  den  wohlgeborenen,  edlen,  festen  und  hochgelahrten,
  Unsern  guten,  besonders  lieben  Graffen  von  Stein,  in  Ansehung  desselben
weit  und  breit  erschollenen  Gelehrsamkeit  und  Meriten,  auch  in  Antiquitäten,  alten
und  neuen  Münzen,  in  Physicis,  Mechanicis,  Botanieis,  Hidraulicis,  Pneumaticis,
Statieis,  wie  nicht  weniger  in  der  Cabala,  in  Erkenntnifs  und  Prüfung  der  guten
und  bösen  Geister  und  deren  nützlichen  Gebrauch  und  Mifsbrauch,  ingleichen  in
der  wunderbaren  Lehre  von  denen  Präadamiten  und  deren  vormaligen  Wirthschaft
  und  Haushaltung,  auch  sonst  in  Historicis,  Metaphysicis,  Logieis,  Rhetorieis
und  Catoptrieis,  vor  allen  andern  aber  in  Algebra  arte  combinatoria,  und  in  der
Punktirkunst,  auch  in  der  weilsen  und  schwarzen  Kunst  erlangten  gründlichen  und
fast  erstaunenswürdigen  Gelehrsamkeit  und  Erfahrung,  zum  Vicepräsidenten  unserer
K.  Societät  der  Wissenschaften  ausersehn,  ernannt,  angenominen  und  bestellet  haben;
thun  auch  Sulches  hiermit  und  in  Kraft  dieses  also  und  dergestalt.  dafs  hesagter
Graff  von  Stein  in  der  Ordnung  der  zweite  Socius  von  ermeldeter  gelehrten
Gesellschaft  sein  und  bleiben.  was  zu  deren  Nutzen,  Aufnahme  und  heilsamen
ihr  bereits  erworbenen  Ruhın  gereichen  und  ersprielslich  sein  kann,  beitragen  und
e&amp;s  daran  in  keinem  Stücke  mangeln  lassen  soll,  wie  es  einem  tleilsigen,  getreuen
und  wohl  intentionirten  Vicepräsidenten  und  Socio  anstehet,  eignet  und  gebühret,
auch  der  gesamnmten  löblichen  Societät  zuversichtliches  Vertrauen  desfalls  zu  ihm
gerichtet  ist.

Er  soll  auch  dahin  sehen  und  fest  darüber  halten,  dafs  die  Societät  sich  mit
Edirung  gelahrter  Schriften  distinguiren  und  ein  jegliches  Membrum  wenigstens
ein  Speeimen  eruditionis  alle  Jahr  durch  den  Druck  herausgeben  mülse,  Er,  der
Vice-Praes.  Graff  v.  Stein  aber  bleibet  von  solcher  Arbeit  dispensiret,  obgleich
sonsten  sein  herrliches,  erleuchtetes  und  an  Fertilität  und  Fruchtbarkeit  dem  besten
Klei-  oder  Weitzen-Acker  gleich  kommendes  Ingeninm  dergleichen  Produetiones  in
der  Menge  hervorzubringen  mehr  als  gar  zu  tüchtig  und  geschickt  wäre.