234  132.  Bestallung  Gragen’s  von  Stein  zum  Vicepräsidenten  (1732).

Auf  das  Kalenderwesen  in  Unserm  Königreiche,  Provinzen  und  Landen  mufs
der  Vicepräsident,  Graff  von  Stein,  eine  sorgfältige  und  genaue  Attention  haben,
damit  kein  Unterschleif  dabei  vorgehen,  keine  freinde  Kalender  eingeführet  und
gebrauchet,  auch  die  Gelder,  so  von  den  Kalendern  aufkomunen,  zu  keinem  andern
Ende,  als  wozu  Wir  dieselben  destiniret,  angewendet,  übrigens  aber  bei  Verfertigung
und  dem  Drucke  der  Kalender,  dem  Publico  und  insonderheit  denen  Curiosis,
welche  zukünftige  Dinge  vorher  wissen  wollen,  zur  Freude  und  Nutzen  alle  Behntsamkeit
  gebrauchet,  die  Prognostica  von  der  Witterung,  Gesundheit  und  Krankheit,
auch  Fruchtbarkeit  und  Unfruchtbarkeit  der  Jahre,  imgleichen  der  Krieges-  und
Friedenslauf  accurat  getroffen,  bei  dein  Drucke  nicht  mehr  rothe  Buchstaben  als
nöthig  gebrauchet,  der  Sonnencircul  nicht  verkehrt  oder  viereckigt,  sondern  rund
geinahlet,  die  güldene  Zahl  nach  Möglichkeit  vermehret,  der  guten  Tage  so  viel
als  ihrer  immer  sein  können,  angesetzet,  die  verworfenen  oder  bösen  Tage  aber
vermindert  werden  ınögen.  Da  ferner  auch  der  Vice-Praes.  Graff  v.  Stein  besonderer
Umstände  oder  Veränderungen  in  dem  Lauf  des  Gestirns  anmerken  sollte.  zum
Exempel,  dafs  der  Mars  einen  feindlichen  Blick  auf  die  Sonne  geworfen  habe  oder  dafs
er  mit  dem  Saturno,  Venere  und  Mercurio  im  Quadrat  stände.  oder  auch,  dals
der  Zodiacus,  wie  bereits  zu  des  Campanella  Zeiten  angemerket  worden,  sich  noch
weiter  aus  dem  Gleise  begeben  und  verrücken,  oder  auch,  dafs  ein  Wirbel  des
Himmels  den  anderen  nach  des  Cartesii  Principiis  abschleifen  und  verschlingen
wollte,  und  daher  eine  übermälsige  Anzahl  von  Cometen  oder  Schwanz  -  Sternen
zu  vermutben  wäre,  so  hat  er,  der  Vice-Praes.,  olıie  den  geringsten  Zeitverlust
mit  unsern  übrigen  Sociis  daraus  zu  conferiren,  und,  nicht  allein  auf  die  Ergründung
solcher  Unordnungen,  sondern  auch  auf  Mittel  und  Wege,  wie  denselben  am  besten
abzuhelfen,  sorgfältig  bedachıt  zu  sein.

Und  ob  es  zwar  durch  den  Unglauben  der  Menschen  dahin  gediehen,  dafs  die
Kobolde,  Gespenster  und  Nachtgeister  dergestalt  aus  der  Mode  gekommen,  dafs  sie
sich  kaum  ınehr  sehen  lassen  dürfen,  so  ist  dennoch  dem  Vice  Praes.  Graffen  v.  Stein,
aus  dem  Praetorio  und  anderen  bewährten  Auctoribus  der  Genüge  bekannt,  wie  es
an  Nachtmähren,  Bergmännlein,  Drachen-Kindern,  Irrwischen.  Kiel-Kröpflen.
Windmenschen.  Nixen,  Wehr-  Wölfen,  verwünschten  Leuten  und  andern  derel.
Satans-Geschöpfen  nicht  ermangeln,  sondern  deren  eine  grolse  Anzahl  in  den
Seen,  Pfülllen.  Morasten.  Hecken,  Gräben,  und  Höhlen  auch  hohlen  Bätnmen
verborgen  liegen,  welche  nichts  als  Schaden  und  Unheil  anrichten,  und  wird  also
Er,  der  Grafl'  v.  Stein.  nicht  erimangeln,  sein  Äufserstes  zu  thun.  um  dieselbe  so
gut  er  kann.  auszurotten.  und  soll  ihm  ein  jedes  von  diesen  Unthieren,  welches
er  lebendig  oder  todt  liefern  wird,  mit  6  Thlr.  bezahlet  werden.

Alldieweil  auch  eine  beständige  Tradition  ist.  dafs  allhier  in  der  Chur-  und
Mark  Brandenburg,  sonderlich  in  der  Gegend  von  Lehnin,  Chorin,  Wilsnack  und
Lebus  considerable  Schätze  vergraben  sein,  zu  deren  Besichtigung,  um  zu  wissen.
ob  sie  noch  vorhanden.  alle  zelın  Jahre  einmal  gewilse  Ordensleute,  Jesuiter,  und
andere  dergl.  Geschmeis  und  Ungeziefer  von  Rom  anhero  kommen.  so  muls  der
Vice  Praes.  Graff  v.  Stein  nicht  allein  diesem  Pfaflfen-Pack  tleilsig  auf  den  Dienst
palsen,  um  sie.  wo  immer  möglich.  fest  zu  machen,  und  zu  gefänglicher  Haft  zu
bringen.  sondern  auch  keinen  Fleifs  sparen.  dafs  er  mittelst  der  Wünschelruthe.
durch  Segen-Sprechen,  Alrünicken  oder  auf  andere  Art,  wo  solche  Schätze  vergraben
  und  verborgen,  ausfindig  machen  möge,  und  sollen  ihm  zu  solchem  Ende
die  Zauberbücher,  so  in  Unserem  grofsen  Archiv  vorhanden,  nebst  dem  Speculo
Salomonis  verabfolget  werden,  wie  er  dann  auch  von  jeglichem  Thresor,  welchen
er  aufgraben  wird,  den  vierten  Theil  zu  geniefsen  haben,  und  ihm  Solches  zu
reicher  und  ansehnlicher  Belohnung  seiner  leistenden  treuen  und  angenehmen  Dienste
angedeihen  soll.  Imgleichen  soll  er  aller  Privilegien  und  Freiheiten.  präeminenten