133  —135.  Königliche  Ordres  an  die  Societät  (1717).  235

Rechte  und  Gerechtigkeiten,  so  dergleichen  Vice-Präsidenten  zustehen.  sich  ebenfalls
  zu  erfreuen  haben  und  dabei,  so  oft  es  dessen  bedürfen  wird,  wider  allen
Nachtheil,  Belästigung  und  Betrug  ernstlich  und  nachdrücklich  mainteniret  und
gehandhabet  werden.  Solches  zu  beurkunden  haben  Wir  diese  Bestallung  eigenhändig
  unterschrieben  und  mit  Unserem  Königl.  Insiegel  bedrucken  lassen.

Berlin,  den  19.  Januar  1732.
Friedrich  Wilhelm.

133.
(Vergl.  Geschichte  der  Akademie  S.  228).
Königliche  Ordrean  die  Societät,  betreffend  das  Theatrum  Anatomicum
vom  15.Mai  1717.
[Geheimes  Staatsarchiv,  Abschrift  im  Akademischen  Archiv.)

Nachdem  S.  K.  Maj.  in  Preufsen  u.  s.  w.  nunmehro  allergnädigst  resolviret,  der
Societät  der  Wissenschaften  nach  Dero  gethanen  Vorschlag  uud  Project  die  Direction
des  Theatri  Anatornici  zu  übergeben  und  anzuvertrauen,  alfls  hat  dieselbe  vornehnl.
sich  dahin  zu  bearbeiten,  solches  in  einem  guten  und  nützlichen  Stande  zu  setzen,
die  dazu  nöthige  Kosten  aus  ihrem  Fundo  herzuschifsen  und  dahin  zu  sehen,  dafs
solche  anatomische  Übungen  zu  bequemer  Zeit  und  gewifsen  Stunden  das  Jahr  durch
lal.:  Winters  und  Sommer]  beständig  fortgesetzet  werden,  wovon  sie  dann  von  Zeit
zu  Zeit  allerunterthänigsten  Bericht  abzustatten  hat.  Dagegen  höchst  gedachte  K.  Maj.
der  Societät  der  Wissenschaften  Dero  Königl.  Gnade  und  Protection  vergewilseren,
derselben  auch  bey  Dero  Königl.  Wort  die  allergnädigste  Versicherung  thun,  dals
derselben  keine  weitere  Aufsgaben  unter  welcherley  Nahmen,  Prätext  oder  Schein
es  iminer  seyn  möge,  nicht  zugemuthet,  sondern  dieselbe  bey  ihrer  erstmahligen
Fundation,  alfs  welche  hierdurch  confirmiret  und  bestätiget  wird,  wie  auch  bey  alleın,
wals  sonst  S.  in  Gott  ruhende  Königl.  Maj.  höchstseeligen  Andenkens  unter  Dero
Königl.  Hand  und  Siegel  derselben  zu  gut  geordnet  und  regulirt,  als  welches  alles
hiervor  wiederholet  und  eingerücket  anzusehen,  kräfftig  geschützet  werden  soll.
Uhrkundlich  unter  Dero  hohen  eigenhändigen  Unterschrift  und  vorgedrucktem  Geh.
Cabinet  Siegel  gegeben.

Berlin,  d.  15.  May  1717.  Fr.  Wilhelm.
134.

(Vergl.  Geschichte  der  Akademie  S.  229).

Ordre  an  die  Societät  in  derselben  Angelegenheit  voın  14.  August  1717.
[Geheimes  Staatsarchiv,  Abschrift  im  Akademischen  Archiv.]

S.K.  Maj.  in  Preufsen  u.s.  w.  haben  mit  besondern  Vergnügen  vernommen,
wie  dafs  die  Societät  der  Wissenschaften  sich  äufserst  angelegen  seyn  lälset,  das
Theatrun  Anatomicum  versprochener  Malsen  in  einem  guten  Stande  zu  setzen:  höchıstgedachte
  K.  Maj.  wiederholen  hiermit  nochmahls  allergnädigst,  dafs  wann  solches
geschehen,  Sie  derselben  Dero  K.  Gnade  und  Hulde,  bey  allen  sich  eräugnenden
Gelegenheiten  in  der  That  angedeven  lalsen  werden.  Sign.  Berlin,  d.  14.  Aug.  1717.

Fr.  Wilhelm.
135.
(Verzl.  Geschichte  der  Akademie  S.  229).
Ordrean  die  Societätin  derselben  Angelegenheit  vom  20.  November  1717.
|Geheimes  Staatsarchiv,  Abschrift  im  Akademischen  Archiv.]

S.K.M.  in  Prenfsen  u.s.  w.  haben  die  von  der  Socictät  der  Wissenschaften
auf  das  untern  28.  Sept.  a.c.  an  dieselbe  ergangene  Rescript  geschehene  allerunterthänigste
  Anfrage  und  angehengte  Vorstellung  Sich  vortragen  lafsen.  Wann  sich