236  Königliche  Ordre  an  die  Societät  betreffend  den  Hopfengarten  (1718).

dann  in  der  That  befindet,  dals  dieselbe  der  unterm  ı5.  May  jüngsthin  ihr  ertheilten
allergnädigsten  Resolution  gemäss  die  übergenommene  Anstalten  zu  Unterhaltung  und
mehreren  Aufnahmen  des  Theatri  Anatomici  und  derer  daselbst  zu  haltenden  Übungen
wirklich  ergriffen  und  die  dazu  erforderte  Kosten  sich  ein  Jahr  durchs  andere  so
hoch  belauffen,  dafs  der  Fundus  Societatis,  wie  er  sich  gegenwärtig  befindet,  ohne
Abbruch  der  übrigen  erforderlichen  Aufsgaben  weiter  nicht  zureichen  will,  S.K.
Maj.  auch  an  solchen  Veranstaltungen  Dero  allergnädigstes  Wollgefallen  unterm
15.  Aug.  a.c.  zu  erkennen  gegeben  und  Dero  vorhergegangene  allergnädigste  Declaration
  wiederholet:  alfs  seynd,  sie  bey  solcher  Bewandnifs  nicht  geıneinet,  der
Societät  ein  mehrers  aufzulegen,  sondern  lalsen  bey  dem  Vorigen  es  in  Gnaden  bewenden,
  und  wollen  Dero  Hoff-Rath  und  Präsidenten  des  Collegii  Mediei  Stalıl
deishalb  anderweiten  Bescheid  ertheilen.  Sigunat.  Berlin,  den  20.  Nov.  1717.

Fr.  Wilhelın.

136.

(Vergl.  Geschichte  der  Akademie  S.  239).

Königliche  Ordre  an  die  Societät  betreffend  den  Hopfengarten  (vom
2.April  1718)  nebst  einer  Correspondenz  des  Directoriums  der  Akademie
  mit  dem  Geheimen  Staatsarchiv  vom  Juli  1807.
[Geheimes  Staatsarchiv,  Akademisches  Archiv.]

Von  Gottes  Gnaden  Friderich  Wilhelm  König  in  Preulsen,  Marggraff  zu
Brandenburg,  des  H.  R.  Reichs  Ertz  -  Kaınınerer  und  Churfürst  u.  s.  w.

Unsern  gnädigen  Gruls  zuvor,  würdige,  edler,  vester,  hochgelehrte  Rähte
und  liebe  Getreue.  Weilen  Wir  allergnädigst  resolviret,  dals  der  Hopffengarte,
welchen  Wir  anietzo  Unserer  Hoffapotheke  übergeben  lalsen,  bey  solcher  Apotheke
zwar  nach  wie  vor  alls  ein  Apothekergarte  verbleiben,  die  darinn  befindliche  rare
auswärtige  Bäume,  Stauden  undt  Gewächse  aber  der  Societaet  der  Wifsenschaftten
Auffsicht  untergeben  werden,  und  diese  dahingegen  die  erforderte  Kosten  zu  Anfertigung
  der  Kasten  undt  solcher  Gewächse  gehörigen  Conservation  und  Vermehrung
  herschielsen  solle:  Alls  haben  Wir  euch  Solches  hierdurch  in  Gnaden  bekant
machen  wollen,  umb  euch  darnach  zu  achten  undt  in  allen  Stücken  die  darunter
benöhtigte  Veranstaltung  fordersamst  zu  machen.  Seyndt  euch  mit  Gnaden  gewogen.

Geben  Berlin  den  zt"n  April  1718.

Friedrich  Wilhelm.

An  die  Societact  der  Wilsen-  M.L.  von  Printzen.
schafften,  dals  sie  die  Auffsicht  auft
die  frembde  Gewächse  im  Hopffengarten
  haben  und  die  nöhtige  Kosten  zu
deren  Conservation  herschielsen  solle.

Am  ı1.  Juli  1807  richtete  das  Directorium  der  Akademie  (vox  CAsrıLLox  und
Geruarn)  an  den  Prediger  Cossmar,  der  bei  dem  Geheimen  Archiv  angestellt  gewesen
  zu  sein  scheint,  ein  Schreiben.  dessen  wesentlicher  Inhalt  lautete  (Geheimes
Staatsarchiv,  Soc.  Scient.  RgK  lit.  m):

»Durch  die  jetzigen  Zeitunistände  finden  wir  uns  veranlafst,  den  Titulum
Possessionis  des  der  Akademie  d.  W.  seit  beinahe  100  Jahren  zugehörigen  und  von
ihr  beständig  unterhaltenen  botanischen  Gartens  bei  Neu-Schöneberg  berichtigen
und  dieses  Grundstück  in  das  Hvpothekenbuch  eintragen  zu  lassen.  Da  uns  indessen
  die  Schenkungs-  Urkunde  zu  diesem  Behuf  ermangelt  und  wir  in  Erfahrung
gebracht,  dafs  solche  sich  in  dem  K.  Geheimen  Archiv  befinden  soll,  so  ersuchen
wir  Ew.  Hochehrwürden  u.  s.  w.«