158.  Die  Statuten  der  Akademie  vom  24.  Januar  1744.  263

der  Kalender  mit  aller  erforderlichen  Accuratesse  fordersalmbst  abzunehmen,  demnächst
  aber  einen  ordentlichen  Extract  zu  machen  und  Sr.  Maj.  einzusenden,  wie
viel  das  gantze  Kalender-Wesen  aus  allen  Königl.  Landen  inclusive  Schlesien  nach
einen  6jährigen  :  Durchschnitt  gerechnet  jährlich  eingetragen  hat,  wornach  mehr
ermeldte  Ober-Rechnungs-Kaınmer  sich  allerunterthänigst  zu  achten.  Berlin,  d.

12.  Jan.  1744.
Friederich.

(NB.:  übergeschrieben  über  »-A.  v.  Viereck-.)

158.

(Vergl.  Geschichte  der  Akademie  S.  286).

Statuta  der  Königlichen  Academie  der  Wissenschaften  de  dato
24.  Januar  1744.
[Original  im  Akademischen  Archiv;  französisch  und  deutsch  gedruckt  bei  Fonmey,  Hist.  de
l’Acad.  p.  85  ff.  280ff.]

Wir  Friderich  von  Gottes  Gnaden  König  in  Preufsen,  Marggraf  zu  Brandenburg,
  des  Heiligen  Römischen  Reichs  Ertz-Kämimerer  und  Churfürst,  souverainer
und  oberster  Hertzog  von  Schlesien,  souverainer  Printz  von  Oranien,  Neufchatel
und  Vallengin,  wie  auch  der  Grafschaft  Glatz,  in  Geldern,  zu  Magdeburg,  Cleve,
Jülich,  Berge,  Stettin,  Pommern,  der  Calsuben  und  Wenden,  zu  Mecklenburg  und
Crofsen  Hertzog,  Burggraf  zu  Nürnberg,  Fürst  zu  Halberstadt,  Minden,  Camin,
Wenden,  Schwerin,  Ratzeburg,  Ost-Friefsland  und  Moers,  Graf  zu  Hohenzollern,
Ruppin,  der  Marck,  Ravensberg,  Hohenstein,  Tecklenburg,  Schwerin,  Lingen,  Bühren
und  Lehrdam,  Herr  zu  Ravenstein,  der  Lande  Rostock,  Stargard,  Lauenburg,  Bütow,
Arlay  und  Breda  u.  s.  w.  für  Uns  und  Unsere  Nachkommen,  Könige  in  Preufsen  und
Churfürsten  zu  Brandenburg  thun  kund  und  geben  hiermit  allen  und  jeden,  denen
es  zu  wilsen  nötig  ist,  in  Gnaden  zu  vernelimen:

Demnach  Wir  bey  anderen  Unseren  wichtigen  Verrichtungen,  die  alle  auf
das  Glück  Unserer  Unterthanen  und  auf  die  Wohlfahrt  Unserer  Länder  gerichtet
sind,  zugleich  Unsere  landesväterliche  Vorsorge  auf  die  Aufnahme,  Verbefserung
und  Ausbreitung  der  Wilsenschafften  und  aller  guten  Künste,  die  einem  Volcke
zum  Nutzen  und  zur  Elıre  gereichen,  gerichtet  seyn  lafsen,  und  Wir  dann  der  gegründeten
  Meinung  seyn,  dafs  dieser  Zweck  uicht  füglicher  zu  erhalten  sey,  als
wenn  die  zu  solchem  Ende  in  Berlin  bereits  errichtete  alte  und  neue  Societät  durch
vernünfftige  Arrangements  dergestalt  zu  einem  eintzigen  Corpore  combiniret  werden,
damit  zum  Vortheile  und  zur  Zierde  Unseres  Königreichs  nnd  sämtlichen  Länder
nützliche  Studia,  Wifsenschafften  und  Künste  durch  gemeinsame  Hülfe  gefördert,
gebefsert,  wol  gefalset,  allgemeiner  gemacht,  die  einzelne  Sätze  derselben  zusammengetragen,
  mehr  und  mehr  in  Ordnung  gebracht,  vermehret  und  wohl  angewendet
werden  mögen,  als  haben  Wir  zu  Erreichung  dieser  heilsamen  Absichten  gedachte
beyde  vereinigte  Societaeten  zu  einem  eintzigen  Corpore  unter  dem  Nahmen:  einer
Königlichen  Academie  der  Wilsenschaften  stiften,  verordnen  und  authorisiren
  wollen,  thun  Solches  auch  stiften,  verordnen  und  authorisiren  hiermit  und
kraft  dieses  gedachte  Academie  der  Wilsenschaften  dergestalt  und  also,  dafs  dieselbe
  alle  diejenigen  Vorwürfe  zusanımenfalsen,  womit  die  zu  London  und  Paris
aufgerichtete  Societes  und  Academies  des  Sciences,  des  Inscriptions  et  des  belles
Lettres  beschäftiget  sind,  mithin  unter  gäntzlicher  Ausschliefsung  der  geoffenbahrten
Theologie,  der  bürgerlichen  Rechtsgelehrsamkeit,  der  blofsen  Poesie  und  Beredsamkeit
  auf  das  übrige  gantze  Wilsenschafts-  und  Kunstwesen,  imgleichen  auf  die  alte
und  neue  Historie,  sonderlich  von  Unseren  Landen  und  dem  Deutschen  Reiche,