168.  Privileg  der  Akademie.  die  Landkarten  betreffend  (7.  April  1748).  275

lassen.  oder  doch  die  fremden  wenigstens  vorhero  zu  examiniren,  und  dem  Befinden
  nach  sodann  gegen  Erledigung  eines  kleines  Douceurs  mit  ihreın  Stempel
zu  bedrucken.  Imgleichen  von  Unsern  durch  den  öffentl.  Druck  publicirten  Edicten,
Ordonanzen  und  Patenten  Sammlungen  zu  machen,  und  alle  4'«!  Jahr  in  4°  zusammen
drucken.  mithin  privative  in  Unsern  gesamınten  Staaten  und  Provinzien  vor  einen
.  mäisixen  Preis  zu  Jedermanns  Nutzen  und  Gehrauch  debitiren  zu  lassen;  Wir  thun
das  auch,  concediren  und  verstatten  gedachter  Unserer  Academie  der  Wissenschaften
dergleichen  Verlag  der  Landkarten  und  Atlasse  auch  der  von  Zeit  zu  Zeit  herauskoınmenden
  Ediete  und  Patente  hierdurch  und  in  Kraft  dieses  dergestalt  und  also,
dais  von  nun  an  und  bis  mehrerwehnte  Acadeınie  hiernächst  selbst  alle  und  jede
Arten  der  Landkarten  und  geographischen  Beschreibungen  in  erforderlicher  Anzahl
verfertigen  zu  lassen,  gutfinden  möclhıte,  mithin  alle  freinde  verbothen  werden  könen,
selbige  jedesmal  mit  dem  Academie-Stempel  bezeichnet  und  deshalb  vor  eine  kleine
Landkarte  auf  ?/,  oder  !/,  und  einen  ganzen  Bogen  ordinairen  Formats  Sechs  Pfennige
und  vor  eine  grolse  R  harte  auf  Royal-Papier  ein  guter  Groschen  vor  die  Geographischen
  Bücher  aber,  worauf  wegen  der  Verschiedenheit  kein  Gewisses  fest  gesetzet
  werden  kann,  ein  Leidliches  des  aufzudruckenden  Stempels  halber,  der  Acadeimnie
unweigerlich  bezahlet  werden  solle.  Und  wie  dannenhero  Unsere  sämmtliche  Zoll-  und
Accise-Bediente  auf  die  Einführung  derer  fremden  Landcharten  und  geographischen
Beschreibungen  und  Bücher  genau  Acht  zu  haben,  und  sich  so  lange  Pfand  geben
zu  lassen,  bis  sotlhane  Charten  und  Beschreibungen  mit  dem  Stempel  der  Academie
beklebet  sind  und  sie  ihnen  wieder  vorgewiesen  worden,  hierdurch  ein  vor  allemal
befehliget  werden,  so  wird  die  Academie  diese  Stempel  zur  Bequenlichkeit  des
Puhlici  in  allen  Provinzen  bey  ihren  Factoren  oder  auch  in  den  grolsen  Städten  bey
den  Post-  Aemtern  vorräthig  halten,  und  dahin  sehen  lassen,  dals  es  daran  nie  fehlen
möge.  Was  aber  den,  der  mehrgemeldten  Academie  derer  Wissenschaften  concedirten
  Verlag  derer  Edicte  betrifft;  So  declariren  Wir  zugleich,  dafs  dadurch,
weil  selbige  nur  eigentl.  Vorhabens  ist,  die  hinführo  zu  publicirenden  Edicte
von  3  zu  3  Monatlı  in  einer  Sammlung  in  4t°  durch  den  Druck  herauszugeben,
solches  andern  kündlich  und  vorhin  ertheilten  Privilegiis  so  lange  nehmlich  die
dem  jetzigen  Collectori  in  der  Churmark  darin  allergnädigst  zugestandenen  Jahre
nicht  abgelaufen  sind,  oder  derselbe  sich  solcher  von  selbst  begiebt,  auf  keinerley
Weise  hinderlich  und  praejudicirlich,  noch  auch  selbige  vor  solcher  Zeit  aufgehoben
seyn  sollen.  Wir  befehlen  nun  allen  und  jeden  Unseren  Regierungen  Krieges  und
Domainen  Cammern,  Commissariis  locorum,  Magistraeten,  auch  Zoll  und  Accise-Bedienten
  imgl.  auch  dem  Officio  fisci  in  Gnaden  darauf  zu  vigiliren,  dafs  deın  Inhalt
gerenwärtigen  Privilegii  auf  das  Allergenaueste  nachgelebet  und  die  Contravenienten
mit  Confiscation  derer  Exemplarien  gebührend  angesehen  und  bestrafet,  auch  diejenigen
  Landcharten  und  Atlasse  auch  geographische  Beschreibungen,  welche  hinfüro
  eingebracht  und  nicht  mit  der  Acadeınie  Stempel  bedruckt  zu  seyn,  befunden
werden,  zum  Besten  solcher  Academie  und  zu  deren  Schadloshaltung  jederzeit  sogleich
  confisciret  und  ein  solches  bey  den  resp.  Krieges  und  Dom.  Cammern  angezeiget,
  von  selbigen  aber  ein  solches  mehr  gedachte  Unserer  Academie  geıneldet
werden  möge.  Urkundlich  haben  Wir  dieses  Privilegium  höchsteigenhändig  unterschrieben
  und  mit  Unserm  Insiegel  bedrucken  lassen.  So  eschehen  und  gegeben
Berlin  den  zten  April  1748.

Friedrich.
v.  Viereck.  v.  Happe.  v.  Bode.  v.  Blumenthal.

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