330  185.  Bucnhnorz,  Reorganisation  der  Akademieen  (1802).

cessaire,  «que  le  premier  bibliothecaire  soit  academicien,  l’Academie  trouvera
d’autant  moins  de  difficultc  a  adınettre  parımi  ses  membres  le  docteur  Biester,
(le  ses  Connoissances  et  son  merite  litteraire  lui  ont  deja  valu  le  suflrage
du  public.

Au  reste,  quoique  Je  sois  dispose  a  conserver  a  l’Acadeınie  la  jouissance  et
l’administration  de  ses  fonds  et  revenus,  Je  Me  reserve  cependant  de  Me  decider
plus  particuliereinent  a  cet  egard,  apres  que  le  nouvel  etat  de  son  @conomie  pour
l’annee  prochaine  sera  presente  a  Ma  signature.  Quant  a  celui  de  l’annee  courante,
qui  accompagnoit  la  lettre  du  28,  il  se  trouve  ci  joint  en  retour.

Potsdam  ce  9  avril

1798
Frederic  Guillaume.
A  V’Acadeınie  des  sciences  de  Berlin.

185.

(Vergl.  Geschichte  der  Akademie  S.  531).

Entwurf  zu  einer  Reorganisation  der  Akademieen  der  Wissenschaften
in  Europa  von  Fr.  Bucnnorz  (19.  Juli  1802).

[Geheimes  Staatsarchiv.]

Titel  I.

Organische  Gesetze.

Mitglied  der  Akademie  der  Wissenschaften  kann  nur  derjenige  seyn,  der  sich
in  einem  bestiminten  Fache  der  physischen  oder  moralischen  Wissenschaften,  so
wie  sie  gegenwärtig  vorhanden  sind,  zu  seinem  Vortheil  ausgezeichnet  hat.  Aus
geschlossen  sind  alle  Redner  und  Dichter,  weil  die  Gesellschaft,  d.  h.  der  Staat,
sie  entbehren  kann.  Ausgeschlossen  sind  ferner  alle  Metaphysiker,  d.  h.  alle  Philosophen
  von  Profession,  alle  Theologen  und  alle  Juristen.

Ausgeschlossen  sind  endlich  alle  Politiker,  weil  die  Politik,  so  lange  die
Nazionalverhältnisse  noch  unberichtigt  sind,  keine  Wissenschaft  genannt  werden
kann.  Man  kann  nur  Aktiv-,  nie  Ehreninitglied  seyn,  weil  es  lächerlich  ist,  eine  Ehre
zu  theilen,  von  welcher  ınan  eingestehen  muls,  dafs  sie  nicht  vorhanden  ist.

Es  fallen  alle  kleinliche  Aufmunterungen  weg,  weil  sie  da  überflüssig  sind.
wo  ein  gröfseres  Interesse  ist,  welches,  wie  die  Erfahrung  beweiset,  durch  keine
Jettons  hervorgebracht  werden  kann.

Die  ganze  Anstalt  ist  ein  Öffentlicher  Beweis,  welchen  die  Regierung  von
ihrer  Achtung  für  physische  und  moralische  Walırheit  ablegt;  die  Regierung  kann
also  nicht  länger  dulden,  dafs  ihrem  grofsen  Endzweck  entgegengehandelt  werde.

Titel  I.

Innere  Verfassung  der  Akademie  der  Wissenschaften.

Die  bisherige  demokratische  Verfassung  hört  auf,  weil  sie  deın  gegenwärtigen
Zustande  der  Wissenschaften  nicht  mehr  angeınessen  ist;  sie  macht  einer  republikanischen
  Platz.

Der  jedesmalige  Premierminister  ist  der  Präsident  der  Akademie  und  wolhnt
als  solcher  den  Generalversammlungen  bei.

Diese  Generalversammlungen  werden  jährlich  vier  mal  gehalten,  uın  die  Resultate
  der  Arbeiten  der  einzelnen  Mitglieder  bekannt  zu  machen  und  eine  allgemeine
Übersicht  des  Gebiets  der  Wissenschaften  zu  geben.