340  188.  A.v.  Humsoror,  Aufsatz  über  die  Reorganisation  der  Akademie  (1807).

der  sie  sich  bisher  in  tausendfältigen  Formen  regt,  wenn  eine  Akademie  sich  zur
Gesetzgeberin  aufwirft,  ebenso  ist  ein  Censur-Tribunal,  dem  äufseres  Ansehen
mehr  Einfluls  gewährt  als  die  Vernunftmäfsigkeit  der  ausgesprochenen  Kritik,  eine
dem  litterarischen  Gemeinwesen  furchtbare,  sich  selbst  gründende  Macht.

Bei  einer  guten  Verfassung  ist  es  ziemlich  gleichgültig,  wer  Präsident  der
Akademie  ist.  Es  ist  eine  falsche  und  schädliche  Idee,  dafs  der  Präsident  einer
Akademie  äufseren  Glanz  geben  mülste.  Nimmt  der  Staat  ein  reines  Interesse  an
der  Kultur  der  Wissenschaften,  so  hat  die  persönliche  Lage  des  Präsidenten  keinen
Einflufs  auf  die  Zuneigung  des  Staats  gegen  die  Gesellschaft.  Auch  ist  eine  Verfassung
  der  Akademie  nur  gut  zu  nennen,  wenn  sie  die  Gesellschaft  und  ihr  Wohl
von  der  wechselnden  Ministeriallaune  unabhängig  macht.  Ein  perpetuirlicher  Präsident
  stört  alle  freie  Wirksamkeit,  übergiebt  schlaff  und  feige  Einem,  was  Allen  zu
beurtheilen  zusteht,  bringt  Einseitigkeit  in  den  Interesse  hervor,  und  da  der  Mann
die  Kultur  seiner  Hauptwissenschaft  allen  andern  vorzieht,  erregt  (er)  bei  der  bekannten
  Reizbarkeit  der  Gelehrten  Zwist  und  Unmuth  und  setzt  ein  grolses  Institut
bei  dem  Tode  eines  Präsidenten  in  einen  konvulsivischen  Zustand,  dessen  Folge
bei  übereilter  Wahl  lethargischer  Schlaf  werden  kann.

Das  Geschick,  welches  ein  Mitglied  hat,  Präsident  zu  sein,  ist  vor  der
Probe  schwer  zu  verheilsen.  Haben  Viele  ihre  Rolle  schlecht  gespielt,  so  fällt  die
Wahl  immer  nur  auf  eine  geringe  Anzahl.  Um  das  Urtheil  schnell  zu  fixiren,  halte
ich  es  für  nützlich,  meistens  die  Dauer  des  Wahlpräsidenten  auf  sechs  Monate  zu
bestimmen.  Ein  Vicepräsident  ist  wegen  Krankheit  oder  Abwesenheit  des  Präsidenten
  nothwendig.  Der  Vicepräsident  ist  im  Institute  der  Präsident  des  folgenden
Jahres.  Er  präparirt  sich  auf  ein  Geschäft,  dem  er  bald  vorstehen  soll.

Es  scheint  mir  gerecht,  aber  keineswegs  nützlich,  dafs  die  Akadeınie  mit
fremden  Gesellschaften  darum  in  ihrer  eigenen  Sprache  correspondire,  weil  jene
sich  derselben  bedienen  [so  lautete  Hırr's  Vorschlag].  Der  Deutlichkeit  wegen,
um  Barbarismen  zu  vermeiden  und  um  die  Akademie  nicht  in  der  Walıl  der  Secretäre
  zu  beschränken  (da  bekanntlich  wenige  Mitglieder  unserer  Akadeınie  im  Lateinisch-Schreiben
  geübt  sind),  würde  ich  die  französische  Sprache  der  lateinischen
vorziehen.  Auch  scheint  es  mir  hart,  so  lange  man  erlaubt,  französische  Vorlesungen
  zu  halten,  den  französischen  Mitgliedern  nur  Druck  der  Übersetzung  zu  gestatten.
  Wenigstens  sollte  man  für  solche  Gegenstände  Ausnahmen  machen,  auf
deren  Behandlung  der  Genius  der  Sprache  Einflufs  hat.  In  den  Philosophical
Transactions  werden  französische  Abhandlungen  französisch  abgedruckt.  Doch  ist
es  künftig  ein  Gesetz,  dafs  Keiner  Mitglied  der  Akademie  werden  kann,  der  nicht
deutsche  oder  lateinische  Vorlesungen  hält!

Zuhörer  in  gewöhnlichen  Versammlungen  sind  sehr  nützlich.  Die  Akadeimie
erbält  dadurch  ein  perpetuirliches  Interesse,  Nacheiferung  wird  gereizt,  und  Anständigkeit
  in  den  Discussionen  erhalten.  Das  inquisitorische  Aufzeichnen  der  einzelnen
  Namen  der  Anwesenden  ist  arger  Zeitverlust.

llaften  die  Pensionen  an  gewissen  Stellen?  Vertheilung  der  Pensionen  durch
die  Akademie.  Unreinheit  des  Verhältnisses.  Übel,  welche  aus  diesen  Selbstbesoldungen
  entstehen.  Wäre  es  besser,  wenn  alle  Mitglieder  ohne  Gehalt  wären
und  die  jetzigen  Gehälter  Zulagen  heifsen,  die  der  Minister  des  Innern  nach  ve
wissen  unabänderlichen  Gesetzen  ertheilte?  Jeder  Klasse  gehöre  eine  gewisse  Summe
von  Zulagen  an.  Wer  aus  anderer  Quelle  aber  1500  Thlr.  schöpft,  hat  kein  Recht
zu  einer  Besoldung.  Vielleicht  sollte  die  Akademie  selbst  nur  Geld  unter  Anwesende
vertheilen  [Jetons],  nicht  aber  Auswärtige  mit  Gehalt  berufen  können.

...  Über  Geldgeschäfte  der  Akademie  ein  Ausschufs,  der  der  Gesammtheit
Rechenschaft  ablegt.

Berlin,  den  2.  Nov.  1807.  A.  v.  Humboldt.