342  190.  Der  nicht  genehmigte  Statutenentwurf  vom  Jahre  1809.

alles,  was  er  behandelt,  gleichsam  ohne  sein  Zutliun,  den  höchsten  Ideen  anschmiest,
und  dals  er  den  schwer  zu  entdeckenden  Punkt  nicht  verfehlt,  auf  welchem  Gedanke
  und  Wirklichkeit  sich  begegnen  und  freiwillig  in  einander  übergehen.  Denn
es  giebt  in  allen  wichtigen  Geschäften  des  Lebens  einen  solchen  Punkt,  den  nur
der  mit  der  reinen  Wissenschaft  Vertraute  erreichen,  und  nur  das  wahrhaft  praktische
  Talent  nie  überschreiten  wird.

Allein  es  wäre  unrecht,  diese  Betrachtungen  weiter  vor  Ihnen  zu  verfolgen.
Ich  würde  sie  nicht  einmal  berührt  haben,  wenn  sie  sich  nicht  unmittelbar  an  die
Empfindungen  anschlössen,  die  meine  Aufnahıne  in  Ihre  Mitte  in  mir  erweckt,  und
welche  warm,  lebendig  und  in  ihrem  ganzen  Umfange  auszudrücken  wie  meine
Pflicht,  so  allein  meine  Absicht  war.

190.

(Veril.  Geschichte  der  Akademie  S.  582).

Die  nicht  bestätigten  Statuten  der  Akademie,  ausgearbeitet  1807/9  von
ihrer  Commission  auf  der  Grundlage  eines  Entwurfs  ALEXANDER  von
HumsorLpr’s,  angenommen  vom  Plenum  im  Juli  1809.
Einleitung.

In  Erwägung,

dals  die  Wohlfahrt,  der  Ruhm  und  das  Hochgefühl  einer  Nation  aufs
engste  mit  dein  Fortschreiten  ihrer  geistigen  Bildung  verbunden  ist,
und  dieses  von  der  freien  und  allseitigen  Cultur  der  Wissenscluaften
abhängt;

dafs  die  Wissenschaften  ein  innig  zusammenhängendes  Ganze  bilden,  keine
isolirt  ist,  sondern  sie  alle  untereinander  in  Wechselwirkung  stehen,
folglich  die  höhern  wissenschaftlichen  Zwecke  blos  durch  das  vereinte
Bemühen  von  Männern,  welche  sich  der  Bearbeitung  ihrer  Fächer  theils
ausschliefslich  theils  hauptsächlich  widmen,  erhalten  werden  können;

dals  von  dem  eigentlich  Wissenschaftlichen  erst  jene  Kenntnisse,  welche
das  Nützliche  für  das  menschliche  Leben  und  den  Staat  in  näherer
Beziehung  bezwecken,  ihre  feste  Begründung  und  ihre  wahre  Anwendbarkeit
  erhalten  —

haben  Wir  beschlossen:  ,

Es  soll,  in  deın  Geiste,  in  welchem  Unsere  erleuchteten  Vorfahren,  Friedrich  1.
nach  Leibnitzens  Plane  eine  Societät  der  Wissenschaften  stiftete,  und  Friedrich  Il.
dieselbe  unter  dem  Namen  einer  Akademie  erneuerte  und  erweiterte,  auch  ferner
ein  Verein  von  Gelehrten  für  Unsere  Staaten,  in  Unserer  Haupt-  und  Residenzstadt
  Berlin,  bestehen.

Dieser  Verein  soll  auch  künftig  den  Namen  einer  Königlichen  Akademie  der
Wissenschaften  führen,  unter  Unserm  unmittelbaren  Schutze  stehen,  in  allen  die
Verfassung  und  innere  Einrichtung  betreffenden  Angelegenheiten  sich  nur  an  Uns
wenden,  und  einzig  von  Uns  Befehle  annehmen.

Indem  Wir  zwar  das  vielfältig  Nützliche  und  Ruhmvolle,  welches  aus  dieser
Akademie  für  die  Wissenschaften  und  für  unsere  Völker  bisher  hervorging,  gern
anerkennen,  haben  Wir  Uns  jedoch  bewogen  gefunden,  derselben  nach  Unserm
längst  gehegten  Wunsche,  einen  freyeren,  dem  jetzigen  Zustande  der  Wissenschaften
überhaupt  und  der  vaterländischen  Cultur  insbesondere  angemesseneren  Wirkungskreis
  zu  geben.

Wir  verordnen  demnach  und  heiligen  für  Uns  und  Unsere  Nachfolger  in
Rücksicht  dieser  Unserer  Akademie,  zu  deren  Protektor  Wir  Uns,  wie  bisher,  erklären,
  folgende  fest  zu  bewahrende  und  genau  zu  beobachtende  Verfassung: