344  190.  Der  nicht  genehmigte  Statutenentwurf  vom  Jahre  189.

seiner  Untersuchungen  macht.  Ferner  werden  für  das  Physisch-Mathennatische
Fach  zwei,  und  mit  Inbegrif  der  praktischen  Astronomie,  drey  Gelehrte  angesetzt;
  für  das  Technisch  -  Mathematische  endlich  Zwei,  neimlich  ein  Mitglied
für  die  Maschinen-Lehre,  und  ein  anderes  für  die  architektonischen  Wissenschaften.

5.  Die  Philosophische  Klasse  besteht  aus  fünf  ordentlichen  Mitgliedern:
vertheilt  auf  die  Fächer  der  theoretischen  oder  reinen  allgemeinen  Philosophie,
der  Geschichte  der  Philosophie,  der  Psychologie,  der  Gesetzgebung.
der  Aesthetik.

6.  Die  historische  Klasse  besteht  aus  neun  ordentlichen  Mitgliedern:  Zwei
sind  für  die  Griechische  und  Römische  Literatur,  und  Eines  für  die  Orientalische;
  Zwei  für  die  Archäologie,  Zwei  für  die  Geschichte,  wovon  eines
für  die  Vaterländische  insbesondere,  und  ein  Mitglied  für  die  vaterländische
Sprache  bestimmt  ist.

7.  Damit  die  dem  Zwecke  der  Akademie  wesentliche  Verknüpfung  der  Wissenschaften
  erhalten  werde,  versammeln  sich  an  den  gewöhnlichen  wöchentlichen
Sitzungs-  Tagen  der  Akademie  sämtliche  ordentliche  Mitglieder  von  allen  Klassen,
um  an  den  Vorlesungen  und  den  übrigen  Verhandlungen  "Theil  zu  nehmen.

8.  Die  Akademie  hat  einen  Präsidenten,  einen  Vizepräsidenten,  und  jede  Klasse
ihren  besonderen  Sekretar.  Zur  Besorgung  der  ökonomischen  Angelegenheiten  ist
eine  besondere  Kommission  eingerichtet.

g.  Als  Mittel  zu  den  gelehrten  Arbeiten  und  Forschungen  der  Akademie  gehören
  folgende  für  die  Beförderung  der  Wissenschaften  errichtete  Anstalten:

1.  die  grosse  öffentliche  Bibliothek  ;
das  Physikalisch-Mathematische  Kabinett;
die  Sternwarte;
das  Chemische  Laboratorium;
das  Mineralogische  Kabinet;
der  Botanische  Garten;
das  Zootomische  Museuıin;
die  Zoologische  Sammlung;
das  Archäologische  Museum;
eine  besondere  Handbibliothek.

Die  Akademie.  zu  deren  Gebrauch  dieselben  bestimint  sind,  und  unter  deren
Aufsicht  und  Leitung  sie  stehen,  sorgt  nicht  alleine  für  ihre  Erhaltung,  sondern  auch
Erweiterung  und  Vervollständigung,  und  für  Verbesserung  in  der  Einrichtung.  Sie
gestattet  dein  unterrichteten  Publikum  die  ınöglich  vortheilhafte  Benutzung  derjenigen
Anstalten,  in  welchen  dasselbe,  ohne  Störung  des  eigentlichen  Zwecks,  seine  Wilßsbegierde
  befriedigen  kann.

Seonsanzun

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Abschnitt  IIL

Arbeiten  der  Akademie.

1.  Die  Akademie  hält  wöchentlich  an  einem  festgesetzten  Tage  ihre  ordentliche
  Versammlung,  in  welcher  sämtliche  Mitglieder  von  allen  Klassen  erscheinen
(Abschnitt  II,  7).  Den  in  Berlin  befindlichen  auswärtigen  Mitgliedern  und  Korrespondenten
  steht  der  Zutritt  offen.  \Wenn  Andere  daran  Theil  nelımen  wollen,
melden  sie  sich  vorher.

2.  In  einer  solchen  Sitzung  lesen  zwei  Akademiker,  jeder  eine  Abhandlung.

3.  Aufser  diesen  zwei  Vorlesungen  macht  der  Präsident  bekannt,  was  seit
der  letzten  Sitzung,  die  gesammte  Akademie  betreffend,  eingekommen  ist:  also
Briefe,  Anfragen,  eingeschickte  Bücher,  u.  s.  w.

4.  Die  Klassen  -Sekretare  tragen,  aus  ihrem  Briefwechsel  mit  andern  Akadeiieen
  und  mit  einzelnen  Gelehrten,  in  der  Gesammt-Sitzung  dasjenige  vor,  was