1%.  Der  nicht  genehmigte  Statutenentwurf  vom  Jahre  1809.  345

sie  von  allgemeinem  Interesse  für  die  Wissenschaften  erachten;  sodann  die  übrigen
Akademiker  die  ihnen  bekannt  gewordenen  Nachrichten  von  neuen  Entdeckungen,
oder  andern  wissenschaftlichen  Gegenständen.

5.  Diese  Mittheilungen  ($  3  und  4)  finden  nach  den  Vorlesungen  statt.  Hingegen
  vor  denselben  geschieht  die  Einführung  und  Bewillkommung  neuer  Mitglieder.


6.  Wenn  alle  diese  Geschäfte  abgethan  sind,  so  schliefst  der  Präsident  die
Sitzung  in  Absicht  der  besuchenden  Zuhörer,  so  dafs  blos  die  ordentlichen  Mitglieder
  zusammen  bleiben,  um  noch,  was  die  Akademie  besonders  angeht,  zu
verhandeln.

7.  Zweimal  im  Jahre  hat  die  Akademie  eine  Öffentliche  Versammlung:
ı.  an  oder  zunächst  dem  24!  Jänner,  um  wegen  ihrer  Wiederherstellung  durch
Friedrich  den  Grofsen  das  Andenken  seines  Geburtstages  zu  feyern;  2.  an  oder
zunächst  dem  Geburtstage  des  regierenden  Landesherrn.  Diese  Versammlungen
werden  vorher  in  den  Zeitungen  bekannt  gemacht,  und  alle  anständige  Personen
haben  freien  Zutritt  zu  denselben.

8.  Ihr  Zweck  ist,  dem  Publikum  eine  Art  Öffentlichen  Berichts  von  den
Arbeiten  der  Akademie  abzulegen.  Nachdem  der  Präsident  über  die  Feier  des
Tages  gesprochen,  sodann  die  seit  der  letzten  öffentlichen  Sitzung  vorgefallenen
Haupt-Veränderungen,  als:  die  Todesfälle,  die  neu  erwählten  Mitglieder,  kurz  bekannt
  gemacht  hat,  zeigt  er  die  auf  die  Preisfragen  eingelaufenen  Schriften  und
die  jetzt  neu  aufgeworfenen  Fragen  an.  (Abschnitt  VII).

9.  Hierauf  statten  die  Sekretare  die  wissenschaftlichen  Berichte  ab.  Diese
enthalten:  erstlich  eine  Angabe  dessen,  was  in  ihren  Klassen  seit  Erstattung  der
letzten  Berichte  in  der  Akademie  gelesen  und  sonst  geleistet  worden  ist,  und  verbinden
  zweitens  damit  eine  Übersicht  von  dem  Zustande  und  dem  Fortschritt  dieser
wissenschaftlichen  Fächer  überhaupt.

ı0.  Es  folgen  dann  die  Denkschriften  auf  verstorbene  Mitglieder.  Sie  werden
spätestens  anderthalb  Jahre,  d.i.  in  der  dritten  öffentlichen  Sitzung  nach  ihrem
Tode  verlesen.  |

ıı.  Mehrere  Mitglieder  lesen  hierauf  Abhandlungen  von  solchem  wissenschaftlichen
  Inhalte,  dals  ein  gebildetes  Publikum  daran  Theil  nehmen  kann.

12.  Die  Sprache  für  alle  Vorlesungen  ist  die  Deutsche  als  die  Landessprache.
  Doch  wird  auch  gestattet,  lateinisch  zu  lesen.  Diese  beiden  Sprachen
sind  die  Regel;  wer  in  einer  andern  seine  Vorlesung  halten  will,  muls  dazu  erst
Genehinigung  haben.

13.  Aufserordentliche  Versammlungen  der  Akademie  werden  von  dem
Präsidenten  besonders  angesagt.  Er  beruft  sie  zu  Berathschlagungen,  zu  Ertheilung
von  Nachrichten  und  wo  es  sonst  nötig  ist.

14.  Über  alles,  was  in  den  Akademischen  Sitzungen  oder  Versammlungen
verhandelt  und  vorgekommen  ist,  wird  ein  vollständiges  Protokoll  abwechselnd  von
einem  der  vier  Klassen  -Sekretare  geführt.

15.  Um  die  akademischen  Geschäfte,  welche  den  Klassen  besonders
obliegen,  abzumachen,  soll  jede  derselben  sich  einmal  im  Monate  versammeln.

16.  Aufserdem  kömmt  sie,  so  oft  die  Uınstände  es  erfordern,  zusammen,
wozu  der  Klassen  -Sekretar  sie  beruft  (Abschnitt  V',  $  61lg.).

17.  Aufser  den  Wahlen,  den  Berathschlagungen,  und  andern  die  Klasse
ganz  bestimmt  angehenden  Verhandlungen  bestellen  ihre  Geschäfte:  in  den  bekannt
zu  machenden  Preis-  Aufgaben  und  den  Zuerkennungen  der  ausgesetzten  Preise;
in  Verabredungen  über  die  von  den  Mitgliedern  zu  lesenden  Abhandlungen;  in
Leistung  derjenigen  wissenschaftlichen  Arbeiten,  welche  theils  die  Klasse  selbst
nöthig  findet,  theils  ihr  von  der  Akademie  aufgetragen  werden.