190.  Der  nicht  genehmigte  Statutenentwurf  vom  Jahre  1809.  347

11.  In  der  Mathematischen  Klasse:
Einer  für  die  reine  theoretische  Matheinatik  überhaupt,

»  »   »  Analysis  insbesondere,

»  »  +  rein  dynamischen  Wissenschaften,
»  »  =  physische  Mathematik,

»  »   »  praktische  Astronomie.

II.  In  der  Philosophischen  Klasse:  |
Einer  hauptsächlich  für  die  spekulative  Philosophie,
»  für  die  Geschichte  der  Philosophie.
IV.  In  der  Historischen  Klasse:
Einer  für  die  Orientalischen  Sprachen,

»  »   »  Griechische  und  Römische  Philologie,
»  .  Archäologie,

»  »  »  Vaterländische  Geschichte,

.  »  »  Vaterländische  Sprache.

5.  Die  Pflichten  eines  ordentlichen  Mitgliedes  bestehen  in  Folgendem:

a)  Wenigstens  zwei  eigene  Abhandlungen  im  Laufe  des  Jahres  in  den  gewöhnlichen
  Sitzungen  der  Akademie  vorzulesen.  Als  eine  dieser  pilichtmälsigen
  Abhandlungen  gilt  auch  der  wissenschaftliche  Bericht,  welchen
ein  dazu  beauftragtes  Mitglied  über  den  allgemeinen  Zustand  und  die
Fortschritte  seines  Faches  in  der  Akademie  jährlich  liefert,  da  ein  solcher
Bericht  umfassend  und  beurtheilend  abgefalst  sein  mufs.  Diese  Berichte
legen  die  Sekretare  bei  Ausarbeitung  der  Gesammtberichte  über  den
Stand  der  Wissenschaften  jeder  Klasse,  für  die  öffentlichen  Sitzungen
(Abschnitt  III,  $  9),  zum  Grunde.

b)  Den  Akademie-  und  den  Klassen-Versammlungen  regelmäfsig  beizuwohnen.


c)  Zur  Zeit  der  Preisaufgaben  wenigstens  eine  bei  ihrer  Klasse  in  Vorschlag
  zu  bringen,  die  eingegangenen  Preisschriften  mit  gewissenhafter
Genauigkeit  zu  lesen  und  darüber  ein  mit  Gründen  belegtes  Urtheil
entweder  schriftlich  oder  mündlich  abzugeben.

d)  Sich  den  besondern  wissenschaftlichen  oder  das  Wohl  der  Akademie

bezweckenden  Aufträgen  —  es  sei  von  Seiten  der  ganzen  Akadeniie,
oder  der  Klasse  —  olıne  gegründete  Ursache  nicht  zu  entziehen.

6.  Beim  Antritt  ihrer  Stellen  versprechen  die  ordentlichen  Mitglieder  noch
Folgendes.  Sie  geloben  feierlich:

a)  sich  den  sämtlichen  Verordnungen  für  die  Akademie  zu  unterwerfen
und  sich  denselben  geimäls  zu  betragen  ;

b)  in  den  Akademischen  Angelegenheiten,  Obliegenheiten  und  in  Rücksicht
der  dabei  übernommenen  Ämter  kein  anderes  Tribunal  zu  erkennen  als
die  resp.  Klasse  oder  die  Akademie  und  nie  einen  Streit  über  Akademische
  Sachen  durch  Berufung  an  äufsere  Gerichte  zu  bringen;

c)  nie  zur  Aufnahme  eines  Mannes  in  die  Akademie  beizutragen,  welcher
einen  bürgerlich  schlechten  Ruf  hat  oder  dessen  Schriften  einen  unmoralischen,
  zanksüchtigen  Charakter  verrathen.

7.  Die  ınit  der  ordentlichen  Mitgliedschaft  verknüpften  Vortheile  bestehen
in  folgenden:

a)  Jedes  ordentliche  Mitglied  genielst  ein  festes  Gehalt,  welches  nach
den  zweierlei  Bestimmungen  und  Verpflichtungen  der  Mitglieder  ($  3,
au.b)  verschieden  ist.  Aber  der  ausschlielslich  angesetzte  Akademiker
  übernimmt  dafür  auch  die  fortwährenden  Arbeiten  und  das  mit
seiner  Stelle  verbundene  Vorsteher-Amt  bei  einer  wissenschaftlichen  An-