350  190.  Der  nicht  genehmigte  Statutenentwurf  vom  Jahre  1809.

4.  Die  Geschäfte  des  Präsidenten  bestehen  in  Folgendem:

a)  Er  hat  den  Vorsitz  und  die  Geschäftsleitung  in  den  gewöhnlichen
Versammlungen  der  Akadeinie  und  auch  in  ilıren  aufserordentlichen,
welche  er  beruft.  Er  öffnet  und  schliefst  alle  diese  Akademische  Sitzungen,
  führt  den  Leitfaden  dessen,  was  darin  vorkommt,  und  sorgt  für
Ordnung  und  Erhaltung  der  Polizei,  so  dafs  nichts  der  Verfassung  und
den  Gesetzen  Zuwiderlaufendes  geschehe.

b)  Er  ist  das  mündliche  und  schriftliche  Organ  der  Akademie,  sowohl
hier  als  auswärts.  Er  erbricht  Alles,  was  an  die  Akademie  gerichtet
ist,  und  erhält,  was  von  dieser  Art  an  ein  Mitglied  gesandt  war.  sofort
von  demselben.  Er  trägt  daraus  entweder  selbst  vor,  oder  vertheilt  es  an
die  Sekretare.  Er  unterzeichnet  alle  allgemeine  Ausfertigungen,  die  sich
auf  die  Gesammt-Akademie  beziehen:  die  Preisfragen  und  übrigen  Aufsätze
  der  Art,  die  Aufnahme-Urkunden  neuer  Mitglieder,  u.  s.  w.

Er  führt  die  Aufsicht  über  das  Allgemeine  der  Akademie  und  über
die  einzelnen  Theile  derselben,  damit  alles  den  Vorschriften  wemäfs  sei.
Also  auch  Aufsicht  und  Controlle  über  die  Klassen  Sekretare  selbst,
Aufsicht  und  Revision  über  die  von  der  Akademie  abhangenden  Anstalten.
  Er  hat  ein  wachsames  Auge  über  den  Druck  der  Abhandlungen,
kurz  über  Alles,  was  die  Ehre,  den  Nutzen  und  die  Existenz  der  Akademie
  betrifft.

d)  Er  hält  ein  Protokoll  über  seine  Amtsführung  ab,  welches  aın  Ende

des  Jahres  zu  den  Akten  der  Akademie  kommt.

5.  Die  geschehene  Wahl  des  Präsidenten  und  Vicepräsidenten  wird  von  der
Akademie  jedesmal  dem  Könige  zur  Allerhöchsten  Bestätigung  vorgelegt.

6.  Jede  Klasse  hat  einen  Sekretar,  welcher  der  Geschäftsführer  derselben
in  allen  wissenschaftlichen  Angelegenheiten  ist  und  seine  Stelle  lebenslang  bekleidet.

7.  Die  Klassen  wählen  sich  ihre  Sekretare  und  machen  die  getroffene  Wahl
der  Akademie  bekannt,  welche  dieselbe  dem  Könige  zur  Bestätigung  anzeigt.

8.  Ein  Sekretar  muls,  aufser  den  von  jedem  ordentlichen  Mitgliede  geforderten
Kenntnissen.  der  Korrespondenz  wegen,  Kenntnils  mehrerer  Sprachen  besitzen;
auch  nicht  durch  viele  Geschäfte  gehindert  werden,  sich  seinem  Amte  zu  widınen.

9.  Der  Sekretar  erbricht  Alles,  was  an  die  Klasse  gerichtet  ist,  und  macht
es  den  Mitgliedern  bekannt.  Was  ihr  von  der  Akademie  oder  dem  Präsidenten  zur
Prüfung  oder  sonstigen  Bearbeitung  mitgetheilt  wird,  oder  was  die  Klasse  selbst
zum  Gegenstand  ihrer  Beschäftigung  gewählt  hat,  bringt  er  bei  den  Mitgliedern
in  Umlauf.

ı0.  In  den  Klassensitzungen  (Abschnitt  DI,  815  folg.)  hat  er  den  Vorsitz.
eröffnet  und  leitet  die  Berathschlagungen,  sammelt  die  Stimmen  und  schliefst  die
Sitzung.  Er  verfafst  die  Berichte,  Antworten  und  Beschlüsse  der  Klasse.  Über
das,  was  in  den  Klassensitzungen  verhandelt  wird,  führt  er  das  Protokoll.

ı1.  Seine  Pflicht  ist,  nicht  nur  in  solchen  Sitzungen  für  die  Aufrechthaltung
der  Ordnung,  sondern  immer  und  überall  für  die  Beobachtung  aller  Gesetze,  insofern
  sie  die  Klassen  -Verhältnisse  betreffen,  zu  sorgen.

ı2.  Er  hat  die  Korrespondenz  der  Klasse  zu  führen,  vorzüglich  mit  andern
Akadeınieen  und  mit  den  auswärtigen  Mitgliedern  und  Korrespondenten;  aber  auch.
wenn  die  Klasse  ilım  dazu  Aufträge  oder  Veranlassung  giebt,  mit  fremden  Gelchrten,
  welche  der  Akademie  nicht  angehören.

13.  Die  Antworten  und  überhaupt  das  Resultat  der  Korrespondenzen,  auch
sonst  eingelaufene  wissenschaftliche  Nachrichten  zeigt  er  in  der  nächsten  Klassenversammlung
  an,  und  das  Allgemein  -  Interessante  daraus  trägt  er  in  den  gewöhnlichen
akademischen  Sitzungen  vor  (Abschnitt  III,  $  4).

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