190.  Der  nicht  genehmigte  Statutenentwurf  vom  Jahre  1809.  353

15.  Der  Vorsteher  der  öffentlichen  Bibliothek  ist  zugleich  Bibliothekar  derselben,
  und  Aufseher  unter  ihm  ist  der  Oekonomische  Sekretar  der  Akademie.
16.  Diese  Sammlung  besteht  hauptsächlich:  aus  den  Schriften  der  verschiedenen
  Akademieen  und  Gelehrten  Gesellschaften,  aus  Sach-  und  Sprach  -  Wörterbüchern
  und  aus  wissenschaftlichen  Zeitschriften.
17.  Folgende  fünf  Anstalten  stehen  unter  der  Physikalischen  Klasse:
III.  Der  Botanische  Garten.  Der  Vorsteher  ist  der  ausschlielslich  angesetzte
Botaniker.

IV.  Das  Mineralogische  Kabinet.  Der  Vorsteher  ist  der  ausschliefslich  angesetzte
  Mineralog.

V.  Das  Zootomische  Museum.  Der  Zootom  ist  der  Vorstelier.

VI.  Die  Zoologische  Sammlung.  Der  ausschlielslich  angesetzte  Zoolog  ist
der  Vorsteher.  .

VI.  Das  Chemische  Laboratorium.  Der  Vorsteher  ist  der  ausschlielslich  angesetzte

  Chemiker.

18.  Gemeinschaftlich  unter  der  Physikalischen  und  Mathematischen  Klasse  steht

VII.  Das  Pbysikalisch-  Mathematische  Kabinet.  Das  in  der  Mathematischen

Klasse  für  die  Physische  Mathematik  ausschliefslich  angestellte  Mitglied
ist  der  Vorsteher.  |

19.  Unter  der  Mathematischen  Klasse  allein  stehet

IX.  Die  Sternwarte.  Der  in  dieser  Klasse  angestellte  Astronom  ist  der

Vorsteher.
20.  Unter  der  Historischen  Klasse  steht
X.  Das  Archäologische  Museum.  Der  für  die  Archäologie  ausschliefslich
Angesetzte  ist  der  Vorsteher.

Abschnitt  VII

Von  den  Preis-Aufgaben.

1.  Aufser  dem,  was  die  Akademie  selbst,  und  zwar  zunächst  durch  ihre
ordentlichen  Mitglieder,  für  die  Wissenschaften  thut,  werden  von  ihr  auch  Preisfragen
  aufgegeben,  damit  wichtige  bisher  minder  erforschte  Gegenstände  zur  allgemeinen
  Untersuchung  kommen,  und  Gelehrte  in  mehrern  Ländern  Veranlassung
erhalten,  die  Früchte  ihres  Nachdenkens  und  Fleifses  mitzutheilen.

2.  Künftig  kommt  alle  zwei  Jahre  an  jede  Klasse  die  Reihe  ordentlicher
Preisfragen,  so  dafs  jährlich  zwei  von  der  Akademie  aufgegeben  werden.  Neben
denselben  halıen  die  aufserordentlichen  Preis-  Aufgaben  Statt,  welche  von  Stiftungen
herrühren,  und  wobei  die  Bestimmungen  der  Stiftenden  genau  beobachtet  werden.

3.  Die  Preis-  Aufgaben  werden  von  der  Akadeınie  in  deutscher,  lateinischer
und  französischer  Sprache  Öffentlich  bekannt  geinacht.

4.  a)  Wer  nicht  ordentliches  Mitglied  ist,  kann  sich  um  den  Preis  bewerben;
also  auch  die  auswärtigen  Mitglieder  und  die  Korrespondenten.

b)  Für  die  Preisschriften  ist  als  Regel  die  deutsche  oder  die  lateinische
Sprache  festgesetzt;  als  Ausnahme  für  Freinde  wird  nachgelassen,  die  Abhandlungen
Französisch  oder  Italienisch  oder  Englisch  verfalst  einzusenden.

c)  Das  Manuskript  mufs  leserlich  geschrieben  und  von  einer  der  Akademie
unbekannten  Hand  sein.  Die  Zusendung  geschieht  soweit  als  ınöglich  postfrei,  mit
der  Aufschrift:  An  die  Königliche  Akademie  der  Wissenschaften  in  Berlin.  Die
Abhandlung  ist  mit  einer  kurzen  Sentenz  (einem  Motto)  zu  bezeichnen  und  ein
versiegelter  Zettel,  mit  derselben  Sentenz  überschrieben,  beizulegen,  in  welchem
der  Verfasser  sich  nennt.  Alle  eingehende  Manuscripte  bleiben,  zu  Vermeidung
etwaniger  Unannehmlichkeiten,  in  dem  Archiv  der  Akademie.

Geschichte  der  Akademie.  Il.  23