354  190.  Der  nicht  genehmigte  Statutenentwurf  vom  Jahre  1809.

5.  Die  Zeit  der  Aufgabe  einer  Preisfrage  ist  die  Öffentliche  Sitzung  der
Akademie.  aın  Ende  des  Jänner-Monats.  Der  späteste  Terinin,  wenn  die  Preisschriften
  der  Akademie  eintreffen  müssen,  ist  2  Jalıre  nachher.  Und  ein  halbes
Jahr  darauf  in  der  folgenden  Öffentlichen  Soinmer-Sitzung  wird  die  Zuerkennung
der  Preise  bekannt  semacht.

6.  In  der  hiezu  bestimmten  Sommer-Sitzung,  drittehalb  Jahre  nach  der
Aufsabe  der  Preisfrage,  wird  von  dem  Sekretar  das  Urtheil  der  Klasse  über  die
eingelaufenen  Preisschriften  überhaupt  und  die  gekrönte  insbesondere  vorgetragen,
und  nachher  durch  den  Druck  bekannt  gemacht.

7.  Ist  einer  Abhandlung  der  Preis  zuerkannt,  so  wird  der  dazu  gehörige  versiegelte
  Zettel  in  dieser  Öffentlichen  Sitzung  von  dem  Präsidenten  geöffnet  und  der
Name  des  Verfassers  kund  gethan.  Die  Namen-Zettel  zu  den  übrigen  Abhandlungen
aber  werden  von  ihm  unentsiegelt  in  Gegenwart  der  Anwesenden  verbrannt.

8.  Wenn  zwei  Schriften  von  gleicher  Vortrefflichkeit  sind,  so  kann  der  Preis
zwischen  ilnen  getheilt  werden.  Oder  auch  eine  Schrift  erhält  den  Preis,  und  eine
andere  das  Accessit,  mit  welchem  letztern,  in  der  Begel,  keine  Geldbelohnung  verbunden
  ist.

9.  Die  von  der  Akademie  gekrönten  Preisschriften  werden  von  derselben
durch  den  Druck  bekannt  gemacht,  und  zwar  in  den  Bänden  ihrer  eigenen  Abhandlungen.


Abschnitt  VII.
Von  dem  Druck  der  Schriften  der  Akademie.

I.  Die  Akademie  hat  das  Verlagsrecht  ihrer  Schriften.  Sie  ınacht  dieselben
Jahrweise  durch  den  Druck  bekamnt.

2.  Jeder  Band  oder  Jahrgang  zerfällt  in  4  Theile,  nach  den  vier  Klassen
der  Akademie,  und  jeder  dieser  Theile  macht  ein  für  sich  bestehendes  Ganze  aus.
Ein  solcher  Klassentlieil  enthält  die  vorgelesenen  Abhandlungen  der  Mitglieder,  die
wichtigsten  Ereignisse  und  Nachrichten,  die  Denkschriften  auf  die  Verstorbenen  und
die  gekrönten  Preisschriften.  —  Vor  den  4  Klassentheilen  gelıt,  in  dem  Gesaunnitbande,
  noch  ein  geschichtlicher  Bericht  vorher,  von  dem  was  in  dem  Jahre  die
Akademie  im  Allgeıneinen  betroffen  hat  und  dieser  Bericht  wird  auch  jeder  der
Abitheilungen,  welche  ein  Käufer  besonders  zu  haben  wünscht,  beigelegt.

3.  Von  drei  zu  drei  Monaten  geschieht  durch  die  Klassen-  Sekretare  die  Anordnung
  der  Manuskripte  zum  Druck,  damit  der  Gesammtband  eines  Jahres  mit
allen  seinen  Abtheilungen  immer  in  der  Oster-Messe  des  nächstfolgenden  Jalıres
erscheine.

4.  Die  Sprache  dessen  was  die  Akademie  selbst  vorträgt  ist  die  deutsche.
Die  deutschen  Vorlesungen  der  Mitglieder  werden  deutsch,  die  lateinisch  gehaltenen
können  auch  lateinisch  gedruckt  werden.  Wer  in  einer  andern  Sprache  gelesen
hat,  giebt  seine  Abhandlung,  deutsch  oder  lateinisch  übersetzt,  zum  Drucke  hin;
es  sei  denn,  dafs  die  Klasse  den  Druck  im  Original  genehmigt.  —  Die  Preisschriften
werden  in  derselben  Sprache  gedruckt,  in  welcher  sie  eingesandt  worden  sind:
da  sie  überhaupt  nur  gerade  so  erscheinen  können.  wie  sie  der  Akadeınie  zur  Beurtheilung
  vorgelegt  waren.  Findet  ihr  Verfasser  Verbesserungen  und  Zusätze  nötig.
so  kann  er  sie  der  Akademie  zusenden,  aber  sie  werden  als  spätere  Nachträge
bezeichnet.

5.  Erhält  eine  Schrift  das  Accessit,  so  findet  die  Klasse  wünschenswerth,
dals  die  Schrift  gedruckt  werde.  Dieses,  und  dafs  der  Verfasser,  wenn  er  will,
sich  nennen  möge,  wird  von  der  Akademie  in  der  Nachricht  über  die  Preis  -Vertheilung
  bekannt  gemacht.  Zugleich  aber  wird  als  Regel  angenommen:  wenn  der
Verfasser  nicht  antwortet,  und  nicht  binnen  sechs  Monaten  selbst  die  Schrift  ander-